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Das Residenzmodell ist verfassungswidrig

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Gemäß meiner allgemeinen Ausführungen zur verfassungskonformen Elternschaft nach der Trennung der Eltern sowie die aus meiner Sicht mit dem Grundgesetz konforme Definition des Kindeswohls, ist das Residenzmodell verfassungswidrig. Im Residenzmodell halten sich Kinder hauptsächlich bei nur einem Elternteil auf, was nicht dem Grundgesetz entspricht. Genauer gesagt: Das Residenzmodell als unnötig erzwungener Regelfall ist verfassungswidrig.

Somit ist die an Familiengerichten fast ausschließlich praktizierte Bevorzugung des Residenzmodell ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Wie groß das Ausmaß verfassungswidriger Beschlüsse an Familiengerichten ist, zeigt die offizielle Statistik: Nach wie vor leben 93% der Kinder nach der Scheidung bei Mama, obwohl sich nach dem neuesten Väterreport der Bundesregierung 52% der getrennten Eltern eine “halbe halbe” bzw. annähernd gleichwertige Betreuung wünschen.

Das verfassungswidrige Residenzmodell wird am Familiengericht mit Hilfe des sogenannten “Loyalitätskonflikt” durchgesetzt. Dieser benennt die in Umgangsstreitigkeiten häufig vorgeworfene Beeinflussung der Kinder gegen den betreuenden Elternteil. Dieser Vorwurf wird meist vom Jugendamt oder dem Verfahrensbeistand vorgebracht. Gemäß der Statistik des Väterreport ist zu 93% die Mutter der betreuende Elternteil, der von diesem rechtswidrigen staatlichen Vorgehen profitiert.

Im Gegensatz dazu will der Gesetzgeber, dass Eltern eine paritätische Loyalitätspflicht erfüllen, die sich aus § 1684 Abs. 2 BGB ergibt („Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.”), sowie grundsätzlich aus der natürlichen Beziehung des Kindes zu beiden Eltern und dem absoluten gleichberechtigten Vorrang beider Eltern bei fehlender Kindeswohlgefährdung (Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 6 Abs. 2 GG).

Dementsprechend verhält sich der Elternteil, der für das Wechselmodell eintritt, loyal gegenüber den Kindern und dem Grundgesetz.

Natürlich geraten Kinder dergestalt in einen Loyalitätskonflikt, wenn sie der eine Elternteil bei der Wahrnehmung ihres natürlichen Rechts auf eine Beziehung zu gleichberechtigten Eltern unterstützt und der andere Elternteil dieses natürliche Recht verkennt und das Grundgesetz falsch auslegt beziehungsweiße dagegen verstößt. Paradoxerweise verliert an deutschen Familiengerichten üblicherweise der Elternteil die Kinder, der sie sozusagen im natürlichen Rechtszustand leben lassen will und dem anderen wird der Lebensmittelpunkt der Kinder zugesprochen.

Jede Argumentation von Jugendämtern und Verfahrensbeiständen oder gar Beschlüsse eines Gerichts, die das Wechselmodell ablehnen, enthält eine verfassungswidrige Logik. Demgemäß würde derjenige Elternteil, der sich loyal gegenüber den Kindern und dem Grundgesetz verhält, die Kinder schädigen, weil sie durch sein gesetzeskonformes Verhalten in einen Konflikt mit dem Elternteil gerieten, der sich nicht loyal zu ihnen und zum Grundgesetz verhält. Wird auf diese Weise aus einem gesetzeskonformen Verhalten eines Elternteils eine hypothetische Kindeswohlgefährdung inszeniert und konstruiert (d.h. ein Loyalitätskonflikt), dann wird das Kindeswohl unweigerlich institutionell gefährdet.

Ein den natürlichen Rechten der Kinder entsprechendes Betreuungsmodell kann für Kinder nur dann belastend sein, wenn ein Elternteil oder das Jugendamt, der Verfahrensbeistand oder das Gericht dagegen agieren. Ein voraussichtlich inszenierter Loyalitätskonflikt der Kinder, der offensichtlich auf der Verkennung ihrer natürlichen Rechte durch die verfahrensbeteiligten Staatsorgane beruht, kann nicht einem Elternteil angelastet werden. Vielmehr verhält sich der für das Wechselmodell eintretende Elternteil loyal zu den Kindern, den Kinderrechten und Grundwerten der demokratischen Grundordnung.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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