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Richterschutz statt Kinderschutz beim Präsident des Landgericht Ulm?

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Das gerichtliche Versagen im Schutz von 4 Kindern in der Nähe von Ulm vor der psychischen Gewalt im Umfeld ihrer Mutter setzt der Präsident des Landgericht Ulm, Lutz-Rüdiger von Au, womöglich untätig fort.

Als Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Zusammenhang mit kinderschädigenden Beschlüssen am Amtsgericht Ulm, die psychische Gewalt gegen Kinder durch die Mutter mit staatlichen Mitteln unterstützen, formulierte der Landgerichtspräsident von Au am 24.02.2020 folgende Schlussworte:

“Die Stellung eines Strafantrags wegen Ihres auf Rufschädigung abzielenden Verhaltens gegenüber dem Referatsrichter behalte ich mir vor.”

Mit “Referatsrichter” ist der Familienrichter am Amtsgericht, Dr. Markus Bühler, gemeint:

Angesichts dieser Verfehlungen des Referatsrichter Dr. Markus Bühler, klingen die Schlussworte des Landgerichtspräsident von Au wie Hohn gegenüber den anhaltend durch das Amtsgericht Ulm geschädigten Kindern. Anscheinend ist dem Präsidenten der Korpsgeist unter Richtern wichtiger als der staatliche Schutzauftrag gegenüber Kindern. Statt das offenbar auf Kinderschädigung abzielende Verhalten des Referatsrichter zu kritisieren, wirft er dem öffentlich Kritik am Referatsrichter übenden Vater Rufschädigung vor.

Damit erhebt sich der Präsident des Landgericht Ulm wohl über den promovierten Psychotherapeuten, der die Gewalt im Umfeld der Mutter schriftlich diagnostizierte. Dem Landgerichtspräsident, der eben kein Psychologe ist, lag die ihm widersprechende schriftliche Diagnose des Psychotherapeuten in Gänze vor. Diese psychologisch fundierte Einschätzung entlarvt das Versagen und die Lügen am Amtsgericht Ulm, mit denen vom Familienrichter Dr. Markus Bühler wahrheitswidrige Beschlüsse gefasst wurden, die heute noch die betroffenen Kinder schädigen. Wahrscheinlich erwähnt der Landgerichtspräsident die ihm vorliegenden psychologische Einschätzung in seinem Antwortschreiben deshalb mit keinem Wort.

Man gewinnt den Eindruck, dass der Landgerichtspräsident nicht seiner staatlichen Pflicht nachkommt, die Kinder zu schützen und eine Abänderung der schädigenden Beschlüsse anzuregen (§ 24 FamFG) oder eine Kindeswohlgefährdung durch den Richter Dr. Markus Bühler beim Jugendamt zu melden (§ 8a SGB VIII). Stattdessen glänzt der Präsident des Landgericht Ulm offenbar mit psychologischer Inkompetenz beziehungsweise Ignoranz und schützt stattdessen seinen Richter-Kollegen, der mit demselben Desinteresse die willkürlichen Entscheidungen traf, unter denen die Kinder jetzt noch und seit Jahren leiden.

Ob sich der Präsident des Landgericht Ulm die hiermit an ihm geäußerte öffentliche Kritik zu Herzen nehmen oder als Rufschädigung abtun wird, ob ihm Korpsgeist über Kinderschutz geht, wird man sehen. Wir werden darüber berichten.

 

Bildnachweis: Screenshot von http://www.ulmer-denkanstoesse.de/ruediger-von-au/

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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