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Stellvertretender Landrat Markus Möller vertuscht Fehler des Jugendamt im Alb-Donau-Kreis

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Der Stellvertreter des Landrats im Alb-Donau-Kreis vertuscht die Fehler im Kreisjugendamt. Wegen dieser Fehler ergingen mehrere Meldungen zu einer Kindeswohlgefährdung der vier betroffenen Kinder, für die auch das Jugendamt verantwortlich ist, an den Landrat Heiner Scheffold.

In den Meldungen wird beanstandet, dass das Jugendamt mit seiner bisherigen Einschätzung falsch lag. Als Beweis erhielt das Jugendamt Kenntnis von den schriftlichen Einschätzungen eines promovierten Psychotherapeuten. Ausserdem weiß das Landratsamt von einer heimlichen Audioaufnahme, mit der die falschen Vorwürfe des Jugendamts gegen den betroffenen Vater entlarvt werden.

Die Meldungen, die dem Jugendamt seine anhaltende Kindeswohlgefährdung anlasteten, leitete der Landrat an seinen Stellvertreter weiter. Der offiziell als “Erster Landesbeamter” bezeichnete Markus Möller wiegelte die vom Jugendamt ausgehende Schädigung der vier Kinder am 24.02.2020 mit einem Einzeiler ab:

“In Ihrer Meldung einer Kindeswohlgefährdung kann ich keinen neuen Sachverhalt erkennen.”

Dies ist erstaunlich, denn das Gesetz verlangt: Die Gefährdungseinschätzung ist vom Jugendamt durch ein multiprofessionelles Team zu bewerkstelligen und es sind u.a. Psychologen einzubeziehen. Herr Möller spricht jedoch nur von “ich”, wobei er nicht über psychologischen Sachverstand verfügt.

Noch erstaunlicher ist, dass dem “Ersten Landesbeamten” die anderslautende schriftliche Einschätzung des promovierten Psychotherapeuten vorlag, der schon am 27.09.2019 schrieb:

Die Schamerziehung der Mutter steht einer gesunden, kindlichen, individuellen seelischen Entwicklung der Tochter entgegen. […] Dieser Druck hat natürlich auch Auswirkungen auf die jüngeren Geschwister

Am 28.01.2020 schrieb derselbe Psychotherapeut, was ebenfalls dem Landratsamt vorlag:

“Es gilt also weiterhin: weniger Mutter und mehr Vater täten den Kindern gut. Dies sollte seitens des Familiengerichts berücksichtigt werden. Ein Wechselmodell verspricht mehr psychische Gesundheit.”

Damit widerspricht der Psychotherapeut eindeutig der Lüge des Jugendamts, der Vater würde seine Kinder schädigen, wenn er mit ihnen über das Wechselmodell redet. Vielmehr stellt der Psychotherapeut klar, dass die Mutter die Kinder schädigt und das Wechselmodell (d.h. die Kinder verbringen gleich viel Zeit bei beiden getrennt lebenden Eltern) den Kinder gut tut.

Gleichzeitig wird somit nachgewiesen, dass das Jugendamt Alb-Donau-Kreis durch seine Lügen und Inkompetenz die vier Kinder schädigt. Eines hatte deshalb unter anderem Suizidgedanken – was jedoch die zuständige Sachbearbeiterin Helen Müller nicht kümmerte.

Der stellvertretende Landrat Markus Möller ist bei seinem gesetzlich gegebenen Prüfauftrag unbedingt verpflichtet, uneindeutige und zweifelhafte Informationen zu erhellen und aufzuklären. Diesem von der Rechtsprechung und dem Gesetzestext klar definierten Aufklärungs- und Prüfauftrag ist er nicht nachgekommen, obwohl die Gesamtsituation hierzu eindeutig Anlass gegeben hätte.

Der Verdacht liegt nahe, dass der “Erste Landesbeamte” nicht objektiv das Kindeswohl im Blick hatte, sondern egoistisch seine Fehler und die des Jugendamts vertuschen will. Herr Möller hatte sich nämlich schon in einem Schreiben am 22.05.2019 festgelegt:

„Die in Ihren Dienstaufsichtsbeschwerden […] erhobenen Vorwürfe wegen „signifikanter körperlicher Gewalt und psychischer Schädigung” entbehren jeder Grundlage. […] Nach Prüfung des Sachverhalts kann ich Ihnen versichern, dass das Jugendamt des Alb-Donau-Kreis seine Aufgaben im Sinne des gesetzlichen Auftrages nach dem Sozialgesetzbuch VIII erfüllt hat.”

Die tatsächlich neuen Sachverhalt, die mit den Einschätzungen des promovierten Psychotherapeuten vorliegen, lassen erkennen, dass der Stellvertreter des Landrats im Alb-Donau-Kreis schon im Mai 2019 falsch lag und am 24.02.2020 seine Fehler und die der Kollegen und Kolleginnen im Landratsamt nicht eingestehen wollte.

Während Herr Markus Möller weiterhin sich und das Jugendamt schützt, vernachlässigt er den Kinderschutz, zu dem er gesetzlich verpflichtet ist. Die vier betroffenen Kinder leiden weiterhin aktuell unter der Situation, die das Jugendamt mit verschuldet hat: Eines der Kinder ist im Mai 2019 vor der Gewalt im Umfeld der Mutter zum Vater geflohen und sieht ihre Geschwister nicht mehr. Die 3 Kinder, die momentan ausschließlich bei der Mutter leben, sehen ihren Vater seitdem nicht mehr.

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis bleibt untätig. Auch den Audiomitschnitt, der die Gewalt des Umfelds der Mutter gegen die Kinder und damit die Fehler des Jugendamts dokumentiert, wollte vom Landratsamt bislang niemand anhören.

 

Bildnachweis: Screenshot von https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ministerialrat-markus-moeller-wird-erster-landesbeamter-des-alb-donau-kreises-1/

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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