Im Alb-Donau-Kreis lässt der Landrat Heiner Scheffold vier Kinder mit Hilfe des Jugendamts emotional vergewaltigen. Er und die Behörde missbrauchen ihr Amt, um durch psychischen Kindesmissbrauch die Gleichberechtigung von Eltern zu verhindern.
Freifam liegt ein Schreiben der Jugendamtsmitarbeiterin Anna Wiethölter vom 16.06.2021 vor, in welchem empfohlen wird, der Vater solle weiterhin seine Kinder nur unter Beobachtung sehen. Dem Vater wirft die Behörde seit Oktober 2018 vor, er würde seine Kinder gefährden, weil er sie über ihr Recht aufgeklärt hat, von beiden getrennt lebenden Eltern gleich viel betreut zu werden.
Durch diese offensichtlich verfassungswidrige Einschätzung will das Jugendamt die willkürliche Entfremdung der Kinder von ihrem Vater fortsetzen, um die Erziehung von Kindern in Gleichberechtigung zu verhindern. Der auch schon von der Bundesregierung beauftragte Kinderpsychotherapeut Dr. Stefan Rücker fand kürzlich zu solcherart Entfremdung klare Worte:
„Was uns hier fehlt, ist eine klare Rechtsauffassung darüber, dass Entfremdung kein Kavaliersdelikt ist, sondern Kindeswohlgefährdung, und zwar emotionaler Missbrauch […]. Eine emotionale – ich nenne es so – Vergewaltigung von Kindern. Das muss man ernst nehmen!”
Die Empfehlung der Jugendamtsmitarbeiterin Anna Wiethölter kommt also einem psychischen Missbrauch von aktuell 13, 11 und zwei 8 Jahre alten Kindern gleich. Da ihr Dienstherr, der Landrat Heiner Scheffold, seit Jahren detaillierte Kenntnis von dem kinderschädigenden Vorgehen seines Jugendamts hat, jedoch nichts dagegen unternimmt, macht er sich an dieser emotionalen Vergewaltigung der Kinder mit schuldig.
Hinzu kommt, dass das Jugendamt und auch der Landrat aufgrund mehrerer Befunde eines Kinderpsychotherapeuten wissen, dass sie den Kindern schaden. Die emotionale Kindesvergewaltigung wird also bewusst und gezielt von der Behörde durchgeführt und vom Landrat wider besseres Wissen in Kauf genommen.
Bildnachweis: Screencapture YouTube-Video