Jugendämter und Familiengerichte stellen fälschlicherweise das Kindeswohl über den Kindeswille. Damit wird in Deutschland tausendfach der Wille von Kindern gebrochen. Zum Beispiel wie in meinem Fall, wenn Kinder hälftig beim Vater leben wollen, es aber laut Jugendamt nicht sollen.
Der Wille des Kindes steht jedoch über seinem von anderen Menschen angenommenen Wohl. Wieso?
Ein Kind, dessen Wille seinem Wohl entgegen steht, muss die Einsicht dazu, dass sein Wille seinem Wohl widerspricht, mit seinem freien Willen annehmen. Ein Kind, dem nicht die Möglichkeit gegeben wird, mit seinem freien Willen zu erkennen, dass sein vormaliger Wille schädlich für das Kind ist, kann nicht selbstbestimmt leben und wird nicht selbst einschätzen können, was für oder gegen sein Wohl ist.
Dementsprechend steht im Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz:
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Die Aufgabe von Eltern ist es, dem Kind durch Argumente oder durch eigene Erfahrung und anschließende Reflexion darüber zu vermitteln, dass ein bestimmter Wille für das Kind schädlich war, so dass das Kind daraus einen neuen, für sich besseren Willen entwickeln kann.
Jugendämter und Familiengerichte sehen Kinder als Objekt der Fürsorge und beziehen sich immer auf das Kindeswohl. Dabei missachten sie oft den erklärten Willen des Kindes – zum Beispiel, dass sie beim Vater leben wollen, aber mit Gewalt zur Mutter gebracht werden. Dass Sie damit gegen den oben zitierten Abschnitt aus dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz verstoßen, wird nicht wahrgenommen und geahndet.
In Deutschland betrachten die meisten Jugendämter und Familiengerichte ein Kind nicht als eigenständiges Rechtssubjekt, sondern als Objekt der Fürsorge. Im Namen des Kindeswohl wird daher der Wille der Kinder gebrochen und Kindern die Fähigkeit genommen, selbst zu erlernen und zu entscheiden, was ihnen gut tut.
Ein gebrochener Wille ist Ausdruck einer diktatorischen und strafenden Gesellschaft. Die Großzahl von Deutschlands Jugendämtern und Familiengerichten folgt der Wir-wollen-nur-dein-Bestes-Doktrin der 60er-Jahre-Mutti und brechen den Willen von Kindern. Stattdessen braucht Deutschland endlich freiheitliche (Trennungs-)Familien, in denen Kinder ihren freien Willen frei bilden können.
Selbst wenn Eltern, Jugendämter, Richter, Lehrer, etc. wüssten, was das Beste für ein Kind sei, dann ist es immer noch erst dann das Beste, wenn es vom Kind freiwillig angenommen wird.
Wer das Kindeswohl über den Kindeswille stellt, erschafft unmündige Bürger.
[…] Link […]
[…] wird der Wille der Kinder willkürlich missachtet und sogar versucht zu brechen, nur weil das Jugendamt gegen eine […]
Bin zwar als Mutter in einer anderen Situation (in diesem Fall möchte das Kind oft nicht zum Vater), aber kann allem zum Kindeswillen vollstens zustimmen und erlebe dies auch als deutlichen Mißstand in unserem sog. Helfersystem. Kinder bekommen auf diese Weise ein sehr widersprüchliche Erziehung, in der sie einerseits ihren Willen spüren und kundtun sollen. Nur leider wird er in diesem Punkt dann einfach missachtet.