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Wir haben das verbriefte Recht auf unsere Kinder

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Als Vater habe ich in Deutschland das selbe Recht auf unsere Kinder, wie die Mutter. Schon heute, schon jetzt. Das garantiert mir das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das Wechselmodell muss nicht erkämpft werden, wir wollen es einfach nur leben dürfen. Auch das Recht unserer Kinder auf beide Eltern, ist schon längst garantiert.

Alles andere ist ein großer Schwindel der Gerichte, die einen Trick nach dem anderen aus dem Hut zaubern, um uns zum Wohle überkommener und von jeher ungerechten Familienstrukturen hinters Licht zu führen. Mit Begriffen wie Kindeswohl, Loyalitätskonflikt, Kontinuitätsprinzip, Bindungstheorie, etc. werden Eltern sozialpädagogisch denunziert. Rechtlich haben sie keine Bedeutung – Richter richten sich jedoch danach. Rechtlich zählt eigentlich schon heute nur, dass Vater und Mutter vor Gericht gleichberechtigt zu behandeln sind und dies in jedem Beschluss anzuwenden ist.

Das Wechselmodell muss schon heute von den Gerichten angeordnet werden. Alles andere ist Unrecht – es sei denn, es besteht nachweisbar (!) und ernsthaft Gefahr für Seele, Leib und Leben des Kindes. Gerichte, die dem zuwiderhandeln, widersprechen deutschen Gesetzen. Zu den Beugern von Elternrechten gehört auch das Bundesverfassungsgericht.

Eltern, insbesondere Väter, haben sich jahrzehntelang von Jugendämtern und Familiengerichten verschaukeln lassen.

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3 comments

  1. Eva MartinEva Martin 13 Juli, 2018 at 12:43 Reply

    Du bringst die Sache mal wieder auf den Punkt, Sandro. Mit dieser Justiz denkt man schon immer um die Ecken herum, statt die Dinge einfach nur so zu sehen wie sie sind. Umgekehrt: warum macht es die Justiz eigentlich komplizierter, als sie es darf? Das ist die eigentliche Frage, die es zu klären gilt.

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