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Wir haben das verbriefte Recht auf unsere Kinder

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Als Vater habe ich in Deutschland das selbe Recht auf unsere Kinder, wie die Mutter. Schon heute, schon jetzt. Das garantiert mir das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das Wechselmodell muss nicht erkämpft werden, wir wollen es einfach nur leben dürfen. Auch das Recht unserer Kinder auf beide Eltern, ist schon längst garantiert.

Alles andere ist ein großer Schwindel der Gerichte, die einen Trick nach dem anderen aus dem Hut zaubern, um uns zum Wohle überkommener und von jeher ungerechten Familienstrukturen hinters Licht zu führen. Mit Begriffen wie Kindeswohl, Loyalitätskonflikt, Kontinuitätsprinzip, Bindungstheorie, etc. werden Eltern sozialpädagogisch denunziert. Rechtlich haben sie keine Bedeutung – Richter richten sich jedoch danach. Rechtlich zählt eigentlich schon heute nur, dass Vater und Mutter vor Gericht gleichberechtigt zu behandeln sind und dies in jedem Beschluss anzuwenden ist.

Das Wechselmodell muss schon heute von den Gerichten angeordnet werden. Alles andere ist Unrecht – es sei denn, es besteht nachweisbar (!) und ernsthaft Gefahr für Seele, Leib und Leben des Kindes. Gerichte, die dem zuwiderhandeln, widersprechen deutschen Gesetzen. Zu den Beugern von Elternrechten gehört auch das Bundesverfassungsgericht.

Eltern, insbesondere Väter, haben sich jahrzehntelang von Jugendämtern und Familiengerichten verschaukeln lassen.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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5 comments

  1. Eva MartinEva Martin 13 Juli, 2018 at 12:43 Reply

    Du bringst die Sache mal wieder auf den Punkt, Sandro. Mit dieser Justiz denkt man schon immer um die Ecken herum, statt die Dinge einfach nur so zu sehen wie sie sind. Umgekehrt: warum macht es die Justiz eigentlich komplizierter, als sie es darf? Das ist die eigentliche Frage, die es zu klären gilt.

    • R.G. 5 April, 2024 at 15:19 Reply

      Die Justiz macht es so kompliziert, um ihre Rechtsbeugungen zu vertuschen und nicht dafür belangt werden zu können.

      Da in Deutschland kaum je ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird (es sei denn die Regierung will es: Familienrichter aus Weimar), weil der Straftatbestand gemäß höchster Rechtsprechung restriktiv auszulegen ist, können Richter schamlos das Recht beugen. Am Ende behaupten sie einfach, dass sie aufrichtig so kompliziert gedacht hätten und schon gehts am nächsten Tag weiter mit der Rechtsbeugung. Je mehr Macht, desto mehr Machtmissbrauch.

      Auch von den obersten deutschen Gerichten ist dieses Privileg zur Rechtsbeugung so gewollt: so kann der Deutsche immer in der Untertanenposition gehalten werden. Man unterdrückt den unliebsamen Bürger mittels bewusster Rechtsbeugung und erzählt ihm zur Demütigung danach, dass alles rechtens gewesen wäre.

      Die Justiz in Deutschland ist nichts weiter mehr als eine Gesinnungsjustiz, was sich ja auch aktuell sehr stark zeigt an dem einen oder anderen ÖFFENTLICHEN Urteil. In blumigen Sonntagsreden wird schwadroniert, dass ja Richter dem Gesetz unterworfen wären, was in Tat und Wahrheit geradezu lächerlich erscheint. Mit langen verschwurbelten Begründungen verkehren die Richter die Gesetze ins Gegenteil. Zur Not werden da auch völlig realitätsferne Behauptungen aufgestellt, nur um am Ende zum rechtsbeugenden Ziel zu gelangen.

      Im Bereich des Familienrechts können die Richter ja noch viel dreister vorgehen, weil all das findet bei Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    • R.G. 5 April, 2024 at 15:18 Reply

      Die Justiz macht es so kompliziert, um ihre Rechtsbeugungen zu vertuschen und nicht dafür belangt werden zu können.

      Da in Deutschland kaum je ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird (es sei denn die Regierung will es: Familienrichter aus Weimar), weil der Straftatbestand gemäß höchster Rechtsprechung restriktiv auszulegen ist, können Richter schamlos das Recht beugen. Am Ende behaupten sie einfach, dass sie aufrichtig so kompliziert gedacht hätten und schon gehts am nächsten Tag weiter mit der Rechtsbeugung. Je mehr Macht, desto mehr Machtmissbrauch.

      Auch von den obersten deutschen Gerichten ist dieses Privileg zur Rechtsbeugung so gewollt: so kann der Deutsche immer in der Untertanenposition gehalten werden. Man unterdrückt den unliebsamen Bürger mittels bewusster Rechtsbeugung und erzählt ihm zur Demütigung danach, dass alles rechtens gewesen wäre.

      Die Justiz in Deutschland ist nichts weiter mehr als eine Gesinnungsjustiz, was sich ja auch aktuell sehr stark zeigt an dem einen oder anderen ÖFFENTLICHEN Urteil. In blumigen Sonntagsreden wird schwadroniert, dass ja Richter dem Gesetz unterworfen wären, was in Tat und Wahrheit geradezu lächerlich erscheint. Mit langen verschwurbelten Begründungen verkehren die Richter die Gesetze ins Gegenteil. Zur Not werden da auch völlig realitätsferne Behauptungen aufgestellt, nur um am Ende zum rechtsbeugenden Ziel zu gelangen.

      Im Bereich des Familienrechts können die Richter ja noch viel dreister vorgehen, weil all das findet bei Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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