Als Vater habe ich in Deutschland das selbe Recht auf unsere Kinder, wie die Mutter. Schon heute, schon jetzt. Das garantiert mir das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das Wechselmodell muss nicht erkämpft werden, wir wollen es einfach nur leben dürfen. Auch das Recht unserer Kinder auf beide Eltern, ist schon längst garantiert.
Alles andere ist ein großer Schwindel der Gerichte, die einen Trick nach dem anderen aus dem Hut zaubern, um uns zum Wohle überkommener und von jeher ungerechten Familienstrukturen hinters Licht zu führen. Mit Begriffen wie Kindeswohl, Loyalitätskonflikt, Kontinuitätsprinzip, Bindungstheorie, etc. werden Eltern sozialpädagogisch denunziert. Rechtlich haben sie keine Bedeutung – Richter richten sich jedoch danach. Rechtlich zählt eigentlich schon heute nur, dass Vater und Mutter vor Gericht gleichberechtigt zu behandeln sind und dies in jedem Beschluss anzuwenden ist.
Das Wechselmodell muss schon heute von den Gerichten angeordnet werden. Alles andere ist Unrecht – es sei denn, es besteht nachweisbar (!) und ernsthaft Gefahr für Seele, Leib und Leben des Kindes. Gerichte, die dem zuwiderhandeln, widersprechen deutschen Gesetzen. Zu den Beugern von Elternrechten gehört auch das Bundesverfassungsgericht.
Eltern, insbesondere Väter, haben sich jahrzehntelang von Jugendämtern und Familiengerichten verschaukeln lassen.
Du bringst die Sache mal wieder auf den Punkt, Sandro. Mit dieser Justiz denkt man schon immer um die Ecken herum, statt die Dinge einfach nur so zu sehen wie sie sind. Umgekehrt: warum macht es die Justiz eigentlich komplizierter, als sie es darf? Das ist die eigentliche Frage, die es zu klären gilt.
Die Justiz macht es so kompliziert, um ihre Rechtsbeugungen zu vertuschen und nicht dafür belangt werden zu können.
Da in Deutschland kaum je ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird (es sei denn die Regierung will es: Familienrichter aus Weimar), weil der Straftatbestand gemäß höchster Rechtsprechung restriktiv auszulegen ist, können Richter schamlos das Recht beugen. Am Ende behaupten sie einfach, dass sie aufrichtig so kompliziert gedacht hätten und schon gehts am nächsten Tag weiter mit der Rechtsbeugung. Je mehr Macht, desto mehr Machtmissbrauch.
Auch von den obersten deutschen Gerichten ist dieses Privileg zur Rechtsbeugung so gewollt: so kann der Deutsche immer in der Untertanenposition gehalten werden. Man unterdrückt den unliebsamen Bürger mittels bewusster Rechtsbeugung und erzählt ihm zur Demütigung danach, dass alles rechtens gewesen wäre.
Die Justiz in Deutschland ist nichts weiter mehr als eine Gesinnungsjustiz, was sich ja auch aktuell sehr stark zeigt an dem einen oder anderen ÖFFENTLICHEN Urteil. In blumigen Sonntagsreden wird schwadroniert, dass ja Richter dem Gesetz unterworfen wären, was in Tat und Wahrheit geradezu lächerlich erscheint. Mit langen verschwurbelten Begründungen verkehren die Richter die Gesetze ins Gegenteil. Zur Not werden da auch völlig realitätsferne Behauptungen aufgestellt, nur um am Ende zum rechtsbeugenden Ziel zu gelangen.
Im Bereich des Familienrechts können die Richter ja noch viel dreister vorgehen, weil all das findet bei Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
[…] Per Gesetz müssten wir geschützt werden, aber die Vorurteile sind stärker. In einem Staat, der Kindern den Vater vorenthält, und dies als gut für die Kinder ansieht, ist alles möglich. Dieser Staat ist irrational, ungerecht und willkürlich, wenn es um die Rechte von Familienmitgliedern geht. […]
Die Justiz macht es so kompliziert, um ihre Rechtsbeugungen zu vertuschen und nicht dafür belangt werden zu können.
Da in Deutschland kaum je ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird (es sei denn die Regierung will es: Familienrichter aus Weimar), weil der Straftatbestand gemäß höchster Rechtsprechung restriktiv auszulegen ist, können Richter schamlos das Recht beugen. Am Ende behaupten sie einfach, dass sie aufrichtig so kompliziert gedacht hätten und schon gehts am nächsten Tag weiter mit der Rechtsbeugung. Je mehr Macht, desto mehr Machtmissbrauch.
Auch von den obersten deutschen Gerichten ist dieses Privileg zur Rechtsbeugung so gewollt: so kann der Deutsche immer in der Untertanenposition gehalten werden. Man unterdrückt den unliebsamen Bürger mittels bewusster Rechtsbeugung und erzählt ihm zur Demütigung danach, dass alles rechtens gewesen wäre.
Die Justiz in Deutschland ist nichts weiter mehr als eine Gesinnungsjustiz, was sich ja auch aktuell sehr stark zeigt an dem einen oder anderen ÖFFENTLICHEN Urteil. In blumigen Sonntagsreden wird schwadroniert, dass ja Richter dem Gesetz unterworfen wären, was in Tat und Wahrheit geradezu lächerlich erscheint. Mit langen verschwurbelten Begründungen verkehren die Richter die Gesetze ins Gegenteil. Zur Not werden da auch völlig realitätsferne Behauptungen aufgestellt, nur um am Ende zum rechtsbeugenden Ziel zu gelangen.
Im Bereich des Familienrechts können die Richter ja noch viel dreister vorgehen, weil all das findet bei Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
[…] Grundrechte gelten für alle, auch in Einzelfällen, und sie sind eindeutig: Kinder haben das Recht auf beide Elternteile. Ein Richter, der nun im Einzelfall wertet, welcher Elternteil wichtiger ist, befindet sich schon in seinem subjektiven Weltbild, das er anderen aufzwingt, was undemokratisch ist und die Würde des Menschen verletzt. […]