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Wie geht es dem von seiner Mutter geschlagenen Mädchen aus Helmbrechts?

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Über das von seiner Mutter geschlagene Kind aus Helmbrechts in Bayern hat Freifam im ersten Quartal 2021 umfangreich berichtet. Inzwischen liegen uns Informationen vor, anhand derer wir die Entwicklung bis heute nachzeichnen können.

Zunächst ein Überblick über unsere bisherige Berichterstattung über

Nun eine chronologische, kurze Zusammenfassung, wie sich der Fall weiter entwickelt hat:

Das Mädchen wurde am 25.01.2021 vom Jugendamt Hof in Obhut genommen und in ein Kinder- und Jugendheim der Diakonie Hochfranken verbracht.

Das Amtsgericht Hof bestellte für das eA-Verfahren und das Hauptsacheverfahren elterliche Sorge den in Hof tätigen Rechtsanwalt Peter Gutowski als Verfahrensbeistand. Am 05.02.2021 erfolgte eine Anhörung beim Amtsgericht Hof. Im Rahmen eines einstweiligen Antragsverfahrens wurden am 09.02.2021 Teile der elterlichen Sorge auf das Kreisjugendamt Hof übertragen.

Die weitere Inobhutnahme erfolgte somit aufgrund familiengerichtlicher Entscheidung durch die Vorsitzende Richterin Brigitte Herrmann.

Im Rahmen des laufenden Hauptsacheverfahrens wurde die GWG-Gutachterin Eva-Maria Kammerer mit der Erstellung eines psychologischen Gutachtens beauftragt.

Beide Eltern separat haben gegen Beschluss des Amtsgerichts Hof zum Oberlandesgericht Bamberg Beschwerde eingelegt.  

Beim Verwaltungsgericht läuft seit März 2021 eine Klage des Vaters gegen das Jugendamt wegen einer nicht gerechtfertigten Inobhutnahme. 

Das Mädchen wurde am 25.01.2021 vom Jugendamt ins Jugendhilfehaus St. Elisabeth im Biengässchen der Diakonie Hochfranken gebracht. Die Mutter hat sie dahin begleitet. Der Vater wurde nicht informiert und er hatte auch über Wochen hinweg keinen Kontakt zu dem Mädchen.

Auf der Grundlage der Berichterstattung von Freifam hat die Staatsanwaltschaft Hof unter dem Aktenzeichen 3460 Js 1622/21 ein Ermittlungsverfahren gegen die Mutter wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen gem. § 225 Abs. 1 StGB eingeleitet. Dafür hat das Amtsgericht Hof – Familiengericht – am 11.03.2021 einen Beschluss erlassen, der die Ergänzungspflegschaft für das Landratsamt Hof angeordnet. Vor dem Hintergrund der Geheimhaltungsbemühung wurde dieser Beschluss den Eltern  erst am 07.05.2021 übermittelt.

Das Ermittlungsverfahren wurde offensichtlich seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt, da das Jugendamt des Landratsamtes Hof, als eingesetzter Ergänzungspfleger, vom “Aussageverweigerungsrecht des Mädchens” gebrauch gemacht hat und der Staatsanwaltschaft die Opferzeugin somit nicht zur Verfügung stand.

Eine weitere Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen die Mutter war so nicht möglich.

Am 05.05.2021 erfolgte im Rahmen des Beschwerdeverfahrens, das von den beiden  Eltern separat eingeleitet wurde, die Anhörung des Mädchens. 

Das Kind hat vor dem Oberlandesgericht Bamberg unter anderem folgende Aussagen getätigt:

“Ich möchte wieder nach Haus. Ins Heim bin ich gekommen, weil der Papa nach einem Wochenende, an dem ich bei ihm war, einen Gerichtstermin vorverlegen wollte und mich so lange bei sich behalten wollte.

Es ist richtig, dass mich die Mama auf den Po geschlagen hat, was auch weh getan hat. Ich habe auch geweint. Das ist schon lange her. Sie war sauer auf mich, weil ich alles ausgetrunken hatte, obwohl [Bruder] auch durstig war.”

Damit wurde wieder eine Episode aus dem Tagebuch des Mädchens durch eine gerichtliche Anhörung bestätigt. 

Die Bedeutung des Tagebuches wurde bereits in der Vergangenheit mehrfach thematisiert, unter anderem im Zusammenhang mit der Rektorin aus Helmbrechts und der Jugendamtsmitarbeiterin Analena Witt.

Laut Informationen, die Freifam vorliegen, besuchte der Verfahrensbeistand RA Peter Gutowski, das von der Mutter geschlagene Mädchen im Heim vor der Verhandlung am Oberlandesgericht Bamberg mehrfach im Kinderheim.

“Herr Gutowski besuchte mich [das Mädchen] am Vortag des Gerichtstermins im Heim und erklärte ihr, dass ihr Vater mit an dem Heimaufenthalt schuld sei. 

Deswegen sagte sie das auch so vor Gericht .“ (Aussage des Mädchens)

Es ist aktenkundig, dass der Verfahrensbeistand Gutwoski bereits unmittelbar nach seiner Bestellung das Kinderheim Biengässchen aufgesucht hat und dem Mädchen  ein neues Tagebuch gebracht hat. So könne das Kind die  Dinge so aufschreiben, wie sie wirklich waren.

Die Richterin Brigitte Herrmann beschreibt die Anhörung des Mädchens – das zu diesem Zeitpunkt bereits für zwei Wochen im Kinderheim der Diakonie untergebracht war und so schnell wie möglich wieder herauskommen wollte – am 05.02.2021 wie folgt: 

“Aufgrund der Angaben von [Mädchen] bei ihrer persönlichen Anhörung kann nicht sicher geklärt werden ob Schläge seitens der Mutter erfolgten. Sie spricht von Schlägen, verweigert jedoch konkrete Angaben hierzu. Sie macht keine Angaben zur zeitlichen Einordnung und zur jeweiligen Situation.”

Sämtliche Signale des Mädchens, dass es von der Mutter geschlagen wurde, haben die Gerichte außer Acht gelassen.

Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Beschluss vom 17.05.2021 die Entscheidung des Amtsgerichts Hof aufgehoben. Es bestätigte damit die einen Monat zuvor veröffentlichte Einschätzung von Freifam, dass die Inobhutnahme ins Kinderheim durch das Jugendamt Hof rechtswidrig erfolgte.

Das Oberlandesgericht Bamberg hat aber keine Entscheidung gegen die Mutter getroffen, insofern konnte die schlagende Mutter ihre Tochter wieder in Empfang nehmen.

Noch am 07.05.2021 hat Sina Adam vom Jugendamt des Landkreises Hof an das Oberlandesgericht geschrieben:

“Dem Fachbereich Jugend, Familie und Soziales ist bewusst, dass [das Mädchen] den dringenden Wunsch hat, in ein familiäres Setting zurückzukehren. Dennoch hat [das Mädchen] aus unserer Sicht in der stationären Einrichtung eine positive Entwicklung genommen. Sie konnte Distanz zu dem Spannungsfeld des Trennungskonflikts der Eltern aufbauen und differenziert mittlerweile Aussagen und Taten ihrer Eltern. Aufgrund der scheinbar unveränderten elterlichen Situation und der langsamen Stabilisierung des Kindes in der stationären Einrichtung hält der Fachbereich Jugend, es für sinnhaft, das Kind bis zur Erstellung des Gutachtens in diesem geschützten Rahmen zu belassen.”

In einem Beschluss des Amtsgericht Hof vom 17.08.2021 wird ausgeführt:

“Seit 17.05.2021 lebt [Tochter] wieder bei der Mutter.

Seit der Rückkehr zur Mutter fand kein direkter Umgang mit dem Vater statt.”

Zuvor hatte die Mutter den Kontakt des Mädchens  mit dem Vater eigenmächtig unterbunden, seit dem 17.08.2021 wurde jeglicher normale Kontakt der Tochter mit ihrem Vater auf der Grundlage des Beschlusses des Amtsgerichts Hof unterbunden. Erst im Rahmen der Begutachtung durch Eva-Maria Kammerer hat das Mädchen,  nach über einem dreiviertel  Jahr – im September 2021 erstmals wieder persönlichen  Kontakt zu  ihrem Vater  gehabt.

Regelmäßiger (unbegleiteter) Umfang findet erst seit den Sommerferien 2022 statt. Dazwischen konnten das Mädchen  und der Vater nur gelegentlich telefonieren.

 

Das Artikelbild zeigt nicht das betroffene Mädchen, sondern ist ein Symbolbild.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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