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Jugendamt Hof steckte Kind aus Helmbrechts zu Unrecht ins Heim

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Das von seiner Mutter geschlagene Kind aus Helmbrechts wurde vom Jugendamt Hof zu Unrecht ins Heim verbracht. Zu dieser Einschätzung kommt Freifam nach wochenlagen detaillierten Recherchen.

Das zehnjährige Mädchen wurde vor genau drei Monaten am 25.01.2021 gegen seinen Willen in Obhut genommen. Freifam berichtete darüber im Artikel “Jugendamt Hof verbrachte von Mutter geschlagenes Mädchen aus Helmbrechts ins Heim“. Das Kind lebt seitdem in einem Kinderheim der Diakonie Hochfranken.

Inzwischen liegen Freifam alle Jugendamtsakten mit einem Umfang von circa 1200 Seiten, sowie Gerichtsakten und Schriftsätze des Verfahensbeistands vor. Unsere Bewertung der Lage ist eindeutig: Das Kind wurde rechtswidrig fremd untergebracht. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich daraus, dass das Jugendamt Hof eine sogenannte “latente Kindeswohlgefährdung” als Grund für die Inobhutnahme angibt. Im Fall einer latenten Kindeswohlgefährdung ist jedoch eine Inobhutnahme nicht verhältnismäßig. Dies stellte unter anderem das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht schon fest.

Im Einzelnen förderte unsere wochenlange Recherche folgendes zutage:

In der Stellungnahme des Kreisjugendamts Hof vom 22.03.2021 an das Bayerische Verwaltungsgericht in Bayreuth im Verfahren B 10 K 21.281 argumentiert die Behörde:

“Da beide Elternteile wie bereits in der Stellungnahme vom 05.03.2021 dargelegt, sich gegenseitig diese Misshandlungsformen vorwerfen, muss nach Prüfung durch verschiedene Fachkräfte des Kreisjugendamtes Hof von mindestens einer latenten Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden.”

Die Verbringung eines Kindes ins Heim wegen einer “latenten Kindeswohlgefährdung” ist jedoch rechtswidrig, wie der 2. Senat für Familiensachen des Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) mit Beschluss vom 14.04.2014, Az. 10 UF 19/14, eindeutig feststellte:

“Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG, Beschluss vom 24.3.2014 – Az. 1 BvR 160/14 -, juris; BVerfG FamRZ 2002, 1021). […]

Eine solche vorläufige Maßnahme kommt nur dann in Betracht, wenn sie zum Wohle der Kinder unumgänglich und die Sache derart eilbedürftig ist, dass sie bereits im Wege der vorläufigen Anordnung getroffen werden muss (vgl. OLG Jena FamRZ 2006, 280). Dies kommt regelmäßig bei unmittelbaren Gefahren für das körperliche oder seelische Wohl der Kinder wie z. B. Verwahrlosung, Missbrauch, Kindesmisshandlung in Betracht, denen durch sofortige Maßnahmen begegnet werden muss, (Kammergericht, FamRZ 2010, 1749 Rn. 5; OLG Jena FamRZ 2006, 280). […]

Daraus folgt auch, dass sogenannte „Vorratsbeschlüsse“ rechtlich nicht statthaft sind. Denn insoweit fehlt es an einer akuten und unmittelbaren Gefährdung des Kindes, welche ein sofortiges Handeln notwendig macht.”

Es lag gemäß unserer Recherchen im Fall des Kindes aus Helmbrechts zu keiner Zeit eine akute Kindeswohlgefährdung durch beide Elternteil vor. Vielmehr hat das Kreisjugendamt Wunsiedel in seiner Stellungnahme vom 22.01.2021, also drei Tage vor der Inobhutnahme, dem Jugendamt Hof mitgeteilt, dass vom Vater des Kindes keine Gefährdung ausgehe. Freifam berichtete auch über den Befund eines Kinderpsychotherapeuten, der wenige Wochen vor der Inobhutnahme mit dem Kind sprach und empfahl, dass das Kind hauptsächlich beim Vater leben solle: “Promovierter Psychotherapeut diagnostizierte Gewalt der Mutter gegen das Kind aus Helmbrechts“.

Sogar der Mitarbeiter Thomas Sonntag des Jugendamts Hof hat inkognito am 21.01.2021, also schon einen Tag vor dem Jugendamt Wunsiedel, vor Ort beim Vater im Gespräch mit dem Kind folgendes festgestellt:

“[Anm.: Das Mädchen] war gesund und munter, konnte sich frei bewegen und hat klar geäußert, dass es ihr gut geht und sie sich bei ihrem Vater wohl fühlt.”

Selbst unter der hypothetischen Annahme, dass zumindest bei der Mutter eine akute Kindeswohlgefährdung bestanden hätte, dann hätte das Kind als milderes Mittel beim Vater untergebracht werden müssen, anstatt im Heim. Weshalb das Jugendamt Hof entgegen der Einschätzung eines promovierten Kinderpsychotherapeuten, des Jugendamt Wunsiedel und seines eigenen Mitarbeiters Thomas Sonntag agierte, ist aus den Akten nicht ersichtlich.

Wir fordern daher, dass das Mädchen aus Helmbrechts sofort aus dem Heim entlassen wird und vorläufig bei seinem Vater unterkommt.

Für die nach unserer Einschätzung rechtswidrige Heimunterbringung des zehnjährigen Mädchens, sind folgende Mitarbeiter des Kreisjugendamts Hof verantwortlich:

  • Herr Gerhard Zeitler, Leiter des Jugendamts
  • Frau Susanne Guballa, Teamleitung des Jugendamts
  • Frau Sina Adam, Sachbearbeiterin des Jugendamts

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. M.Meyer 25 April, 2021 at 20:16 Reply

    Hier werden die Rechte des Kindes und auch die des Vaters Seitens des Jugendamtes mit Füßen getreten.
    Selbst die Einschätzung eines promovierten Kinderpsychotherapeuten zählt da anscheinend nichts?

    Es ist eine Frechheit sonder Gleichen das dieses Jugendamt sich selbst darüber hinwegsetzt und es einfach ignoriert.
    Der Leiter des Jugendamtes hätte es in der Hand gehabt dies zum Wohl des Kindes zu regeln und dem Vater das Kind in die Obhut zu überlassen.
    Aber nein er hat sich vermutlich von seinen beiden Mitarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiterinnen beeinflussen lassen in seiner Entscheidung?
    Wenn schon das Kind der Mutter genommen wird kommt es ins Heim und basta.
    Und keineswegs zum Vater der sich vermutlich gerne und liebevoll und sein Kind kümmern würde.
    Aber diese Entscheidung das Kind besser in ein Heim zu geben wo es ihm defenetiv nicht gut geht….getrennt von seinen Eltern ist wohl gängige Praxis in den meisten Jugendämtern?
    Ich kann solche Mitarbeiterinnen absolut nicht verstehen.
    Sie sind doch vermutlich zumindest zum Teil selbst Mütter oder?
    Wie kann man dann nur so kalt und herzlos handeln frage ich mich ernsthaft?
    Können die eigentlich noch morgens in den Spiegel schauen?

    Einfach nur traurig und unfassbar das Ganze.
    Das zeigt es mal wieder ganz deutlich auch hier braucht es umfassende Reformen in den Jugendämtern.
    Damit diese danach wirklich zum Wohle der Kinder handeln und nicht zu deren Schaden.
    Sonst müssten diese allesamt aufgelöst werden!

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