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Amtsgericht Hof verhandelt am 5. Februar über Kind aus Helmbrechts und gewalttätige Mutter

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Der Fall der Grundschülerin aus Helmbrechts wird am Freitag, 05.02.2021 am Familiengericht des Amtsgericht Hof verhandelt. Es geht darum, ob das Kind aus dem Heim zum Vater kommen soll und so vor der gewalttätigen Mutter geschützt wird.

Die zuständige Richterin Brigitte Herrmann wird über den Eilantrag des Vaters vom 19.01.2021 zu entscheiden haben, der die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts von der Mutter auf ihn beantragt hat. Damit hätte der Vater das alleinige Recht zu entscheiden, wo sich das Kind aufhält. Hierbei stützt er sich im wesentlichen auf den Befund eines promovierten Kinderpsychotherapeuten, der von einer Kindeswohlgefährdung im Umfeld der Mutter spricht (Freifam berichtete).

In der Zwischenzeit wurde das Kind am 25.01.2021 vom Kreisjugendamt Hof ins Heim gebracht (Freifam berichtete), nachdem es von der Mutter gegen die Empfehlung des Jugendamts aus dem Haushalt des Vaters entwendet wurde. In seiner Stellungnahme vom 26.01.2021 empfiehlt das Jugendamt dem Familiengericht folgendes:

“Aus Sicht des Kreisjugendamtes Hof ist eine, zumindest zeitweise, außerfamiliäre Unterbringung [des Mädchens] unbedingt angezeigt, um für das Mädchen eine geschützte Situation zu schaffen. Weiter wird die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens für beide Elternteile angeregt, um eine Empfehlung hinsichtlich des dauerhaften Aufenthalts [des Mädchens] zu erhalten.”

Implizit scheint damit das Jugendamt seinerseits anzustreben, dass ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird. Es wird vermutlich am Verhandlungstermin so argumentieren, dass dies nötig sei, um das Kind im Heim oder in einer Pflegefamilie unter zu bringen, bis das psychiatrische Gutachten vorliegt und das Gericht über den dauerhaften Aufenthalt entschieden hat. Dies kann erfahrungsgemäß gut und gerne ein Jahr dauern. Vermutlich wird die Unterzeichnerin dieser Stellungnahme, Frau Sina Adam, beim Verhandlungstermin am 05.02.2021 gegenwärtig sein.

Als Verfahrensbeistand wurde der Rechtsanwalt Herr Peter Gutowski von der Antwaltskanzlei Gutowski & Zahn vom Gericht bestellt. Offensichtlich hat das Gericht nach der Berichterstattung von Freifam über das Versagen des vormaligen Verfahrensbeistands Herr Klaus Richter, von dessen erneuter Beauftragung abgesehen. Aufgrund der Website des neuen Verfahrensbeistand Peter Gutowski kann davon ausgegangen werden, dass dieser über keinerlei psychologische Ausbildung verfügt. Auf unsere diesbezügliche Presseanfrage hat Herr Gutowski bislang noch nicht geantwortet.

Freifam ist nicht bekannt, dass der oben erwähnte Kinderpsychotherapeut, der als bislang einzige fachkundige Person mit dem Kind sprach und dem es sich anvertraute, als Sachverständiger oder Zeuge vom Gericht geladen worden wäre.

 

Bildnachweis: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. M.Meyer 1 Februar, 2021 at 21:56 Reply

    Hallo,

    auf den Ausgang und den Beschluss der Verhandlung bin ich sehr gespannt.
    Ich wünsche dem Kind und seinem Vater das dieses möglichst schnell wieder zu ihm zurück gehen kann und darf.
    Und dann dauerhaft bei ihm leben kann.
    Und hoffentlich bekommt auch die Mutter dann bez. ihren zukünftigen Umgang mit dem Kind Auflagen auferlegt.
    In der Form das es für einen festgelegten Zeitraum nur in Begleitung dieser wahrgenommen werden kann und darf.
    Um das Kind vor weiteren Übergriffen zu schützen.

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