Sign in / Join

Gesetzeswidrige Verurteilung von Freifam-Chefredakteur durch Direktor des Amtsgericht Ehingen Wolfgang Lampa

2676
0
Share:

Wegen angeblicher Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz hätte unser Chefredakteur weder angeklagt, noch verurteilt werden dürfen. Der nötige Strafantrag dazu fehlte. Trotzdem geschah beides durch die Staatsanwaltschaft Ulm und das Amtsgericht Ehingen.

Unser Chefredakteur Sandro Groganz wurde am Amtsgericht Ehingen gesetzeswidrig verurteilt. Wie sich in der Berufungsverhandlung am 25.11.2021 am Landgericht Ulm herausstellte, wurde Herr Groganz vom in Ehingen lebenden Direktor des Amtsgericht Ehingen, Herr Wolfgang Lampa, am 17.02.2021 ohne gesetzliche Grundlage wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) verurteilt.

Es hätte in diesem Punkt schon gar nicht zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft Ulm kommen dürfen, da der notwendige Strafantrag hierzu nicht vorlag. Noch weniger hätte unser Chefredakteur in diesem Punkt am Amtsgericht Ehingen verurteilt werden dürfen. Das Landgericht hat deshalb diesen Anklagepunkt fallen lassen.

Konkret wurde unserem Chefredakteur vorgeworfen, er habe gegen § 22 und § 23 des KUG verstoßen, weil er ohne Einverständnis des Richter Dr. Markus Bühler ein Foto des Richters von dessen Website auf www.mediation-buehler.de für einen Artikel auf Freifam verwendet hat. Obwohl mit diesem Vorwurf schon bewiesen ist, dass der Chefredakteur genau nicht gegen das KUG verstoßen hat, eben weil das verwendete Foto schon zuvor vom Richter selbst veröffentlicht worden war, wurde er trotzdem von Strafrichter Lampa in Ehingen verurteilt.

Herr Lampa beachtete jedoch nicht, dass § 33 Abs. 2 KUG verlangt, dass Taten nach § 22 oder § 23 KUG nur auf einen Strafantrag hin verfolgt werden. Da die angeblichen Taten unseres Chefredakteurs jedoch vom Dienstherren des Richter Dr. Bühler bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht wurden, und nicht vom Richter selbst, war das gesetzliche Erfordernis eines Strafantrags nicht erfüllt.

Bei absoluten Antragsdelikten wie § 33 Abs. 1 KUG ist es erstaunlich, dass im Fall unseres Chefredakteurs trotzdem Anklage erhoben wurde, obwohl kein Strafantrag nach § 33 Abs. 2 KUG erfolgt ist. Damit ist eigentlich offenkundig, dass eine Strafverfolgung von Amts wegen nicht erfolgen darf. Vielleicht erklärt jemand den zuständigen Staatsanwältinnen Frau Granat und Frau Nemetz und dem persönlich in die Anklage gegen unseren Chefredakteur involvierten Leiter der Staatswanaltschaft Ulm, Herr Christof Lehr, den für die Strafverfolgung wesentlichen Unterschied zwischen einem absoluten und relativen Antragsdelikt.

Dass der Strafrichter und Direktor des Amtsgericht Ehingen, Herr Wolfgang Lampa, dennoch unseren Chefredakteur nach § 33 Abs. 1 KUG verurteilt hat, zeugt nur davon, dass Herr Lampa entweder den Wortlaut des § 33 Abs. 2 KUG nicht kannte und rezipiert hat, oder dass er sich der Rechtsbeugung nach § 339 StGB schuldig gemacht haben könnte. Ob die Staatsanwaltschaft Ulm nun gegen Herrn Lampa wegen Rechtsbeugung vorgehen wird, ist äußerst fraglich. Schließlich hat sie genau so pflichtwidrig wie der Strafrichter gehandelt und würde durch eine Strafverfolgung des Herrn Lampa nur ihren eigenen Fehler aufdecken.

Hinzu kommt, dass auch die Verurteilung unseres Chefredakteurs in einem weiteren Punkt, nämlich wegen der von Herrn Lampa frei erfundenen Faules-Walross-Beleidigung eines weiteren Richterkollegen inzwischen auch vom Landgericht fallen gelassen wurde, wie Freifam schon berichtete: Ehingens Strafrichter erfand Beleidigung um Freifams Chefredakteur zu verurteilen.

Zu der demokratie-, kinderrechte- und gleichberechtigungsfeindlichen Rechtsprechung des Strafrichter Wolfgang Lampa, sowie das Mobbing des Herrn Lampa gegen unseren Chefredakteur während der Urteilsverkündung, kommt nun also noch hinzu, dass Herr Lampa Beleidigungen erfindet und eindeutig gesetzeswidrig verurteilt. Man muss sich also die Frage stellen, ob Herr Lampa auch ein Feind des Rechtsstaats, seiner Gesetze und der Wahrheit ist?

 

Bildnachweis: Screenshot von https://www.schwaebische.de/landkreis/alb-donau-kreis/ehingen_artikel,-lampa-entscheidet-auf-freispruch-_arid,4009071.html

Print Friendly, PDF & Email

Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

Share:

Hinterlasse einen Kommentar

 braucht eure Hilfe!

Der Landtag von Baden-Württemberg versucht gemeinsam mit der Justiz, unsere Presse- und Meinungsfreiheit zum Thema "politische Erpressung mit Kindesentzug" zu unterdrücken. Bitte unterstütze uns mit einer Spende für einen Anwalt.

Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Freifam braucht eure Hilfe! Der Landtag von Baden-Württemberg versucht gemeinsam mit der Justiz, unsere Presse- und Meinungsfreiheit zu unterdrücken. Unterstützt uns im Kampf gegen politische Erpressung mit Kindesentzug!