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BGH mit Sippenhaft und Rechtsbeugung gegen Kinderrecht auf beide Eltern

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Der Bundesgerichtshof hat 2017 rechtsbeugend die Sippenhaft in die Familienrechtsprechung eingeführt, als er entschied, dass die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern Voraussetzung für das Wechselmodell ist.

Der Beschluss des Bundesgerichtshof zum Wechselmodell vom  01.02.2017 (Az. XII ZB 601/15) ist offensichtlich verfassungswidrig und beugt das Recht, denn er verhindert das paritätische Wechselmodell, wenn ein Elternteil nicht mehr mit dem anderen kooperiert oder kommuniziert. Das paritätische Wechselmodell ist die 50/50 Betreuung der Kinder nach Trennung der Eltern. Es entspricht damit dem Kinderrecht auf zwei gleichberechtigte Eltern.

Es geht um diesen Leitsatz im BGH-Beschluss:

„Die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.”

Hiermit führt die Kommunikations- und Kooperationsverweigerung eines Elternteils als Kollektivschuld zum Entzug des Grundrechts des Kindes auf beide Eltern, sowie zur Einschränkung des Elternrechts von einem Elternteil. Ein Elternteil und das Kind haften mit ihren Grundrechten für das Verhalten des anderen Elternteils. Der Leitsatz des BGH entspricht daher einer Sippenhaft.

Weder kann ein Elternteil, der mit dem anderen kommunizieren und kooperieren will, noch ein Kind der Trennungsfamilie den unwilligen Elternteil mit Zwangsmaßnahmen zur Kooperation und Kommunikation bewegen. Der BGH lädt also bewusst und gezielt denjenigen Elternteil, der das Wechselmodell nicht will, dazu ein, die Kommunikation und Kooperation einzustellen. Der dann zwingend daraus folgende Verlust des uneingeschränkten Menschenrechts auf Familie erfolgt ohne Verschulden des kooperations- und kommunikationswilligen Elternteils und des Kindes.

In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist eine Sippenhaftung nicht mit der zivilrechtlichen Verschuldenshaftung vereinbar, denn sie setzt eine persönliche Vorwerfbarkeit voraus. Ergo begeht der Familiensenat des BGH mit seinem Beschluss von 2017 eine Rechtsbeugung.

Unter diesem Justizverbrechen des BGH leiden seit 5 Jahren zehntausenden Eltern und Kindern, die nach der Trennung eine gleichberechtigte Betreuung im Wechselmodell leben wollen. Diese verfassungskonforme und gesunde Betreuung wird ihnen von Familiengerichten in Deutschland unter Berufung auf die Sippenhaft im BGH-Beschluss verwehrt, sobald ein Elternteil nicht kommuniziert und kooperiert.

Wir haben die Pressestelle des BGH um Stellungnahme zu diesen Vorwürfen gebeten, doch sie hat nicht geantwortet.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. Klaus Fiegl 17 September, 2022 at 07:53 Reply

    Die Fallgruppe “mangelnder Kooperation und Kommunikation” müsste in einem Rechtsstaat eigentlich als ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot geahndet werden.

    Wenn ein Elternteil die Kommunikation unterbindet, schafft er Bedingungen, das der Nachwuchs seitens der Gerichte fester denn je angeklebt wird.

    Schon die erforderliche Zustimmung eines nicht verheirateten Elternteils zum gemeinsamen Sorgerecht stellt eine Diskriminierung dar, was die Justiz der Bundesrepublik erst durch den Fall Zaunegger beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte lernen durfte. Horst Zaunegger war bei Freifam im Interview:

    https://www.youtube.com/watch?v=rwVOfe5Jvuo

    Die faktische Diskriminierung durch “mangelnde Kooperation und Kommunikation” hat beispielsweise auch das OLG Nürnberg bewiesen.

    https://freifam.de/2021/12/06/olg-nuernberg-macht-sorgerecht-lediger-vaeter-von-kooperationsbereitschaft-der-mutter-abhaengig/

    Das Bundesverfassungsgericht steht hier im Zwiespalt zwischen feministischer Frauenförderung – die mangelnde Kooperation und Kommunikation geht eindeutig von der Mutter aus – und der von Wokeness geprägten Zeit, in der selbst Werke der Weltliteratur wegen Diskriminierung einzelner Gruppen verbrannt werden.

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