Am Freitag Abend tauchte die Mutter der von ihr geschlagenen Grundschülerin aus Helmbrechts mit Polizei vor dem Haus des Vaters auf und verlangte das Kind heraus. Sie behauptete eine akute Gefährdung des Kindes. Das Jugendamt sprach nur Stunden zuvor beim Vater mit dem Kind. Morgen, Montag, um 8 Uhr müsste das Kind erst regulär zurück zur Mutter.
Die für das betroffene Kind dramatische Szene spielte sich am Freitag, 22.01.2021, zwischen 21 und 22 Uhr vor dem Haus des Vaters ab, wo es sich derzeit gemäß eines gültigen Gerichtsbeschluss aufhält. Ihre Mutter, von der es ausweislich der Tagebucheinträge des Kindes und einer fachkundigen Einschätzung mehrfach geschlagen wurde, damit es den getrennt lebenden Vater verleugnet, stand zu dieser Zeit mit mehreren Polizisten vor der Türe des Vaters.
Die gewalttätige Mutter behauptete der Polizei gegenüber, der Vater würde das Kind akut gefährden. Die konkreten Vorwürfe sind Freifam nicht bekannt. Die Polizei fuhr daraufhin mit einem Aufgebot von 6 oder 7 Personen und der Mutter zum Vater. Dort sprach die Polizei freundlich mit dem Kind, um sich einen Eindruck von dessen Situation zu machen. Daraufhin entschied die Polizei, dass das Kind beim Vater bleiben solle und zog mit der Mutter ab.
Nur wenige Stunden zuvor war schon das Jugendamt kurzfristig beim Vater vor Ort gewesen und unterhielt sich gut 45 Minuten mit dem Kind. Hätte das Jugendamt dabei Anzeichen einer akuten Kindeswohlgefährdung erkannt, hätte es das Mädchen sicherlich sofort in Obhut genommen. Stattdessen teilte das Kind dem Jugendamt in diesem Gespräch mit, dass es vorerst nicht zur Mutter zurück will, da es Angst hat, wieder von der Mutter geschlagen zu werden. Es wolle stattdessen beim Vater bleiben.
Die Aktion der Mutter führte dazu, dass das Kind verstört war und zwei Stunden lang nicht einschlafen konnte. Am manipulativen Charakter der Mutter zum Nachteil des Kindes dürften die zuständigen Behörden nun keine Zweifel mehr haben.
Der geltende Gerichtsbeschluss sieht vor, dass das Kind morgen, Montag den 25.01.2021, um 8 Uhr eigentlich wieder an die Mutter zurück zu geben sei. Für diesen Zeitpunkt hat jedoch das Jugendamt das Kind gemeinsam mit dem Vater zu einem Gespräch bei der Behörde geladen. Außerdem hat der Vater beim Amtsgericht Hof einen Eilantrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ihn gestellt, damit das Kind einstweilen bei ihm bleiben kann. Vermutlich entscheidet die Behörde morgen darüber, wo das Kind bis zu einer Entscheidung des Gerichts leben soll.