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Rektorin der Grundschule in Helmbrechts begünstigte Kindesmisshandlung durch Elternbeirätin

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Von 2019 bis 2020 hat eine Schülerin der Otto-Knopf-Grundschule im bayrischen Helmbrechts mehrfach der Rektorin Karin Rüsing berichtet, dass es von seiner Mutter häufig geschlagen und emotional erpresst wird, weil es Zeit mit dem getrennt lebenden Vater verbringen will. Die Schulleiterin ließ das Kind schlussendlich im Stich. Die gewalttätige Mutter ist im Elternbeirat der Schule.

Freifam liegen unter anderem Aufzeichnungen des Kindes sowie eine fachkundige Einschätzung vor, woraus sich die Kindesmisshandlung der Elternbeirätin und die Untätigkeit der Schulleiterin wie folgt rekonstruieren lassen.

Das damals achtjährige Kind war in der zweiten Klasse, als es sich im Juni 2019 zum ersten Mal der Rektorin anvertraute. Dabei schilderte das Mädchen, dass es von seiner Mutter geschlagen werde, sobald es deutlich macht, dass es lieber mehr Zeit mit seinem von der Mutter getrennt lebenden Vater verbringen will. Die Mutter drohe der Tochter: wenn das Kind im Sorgerechtsstreit sagt, daß es zum Vater will, werde es ihn nie wieder sehen.

Auf diese Hinweise des Kindes hin, machte die Rektorin pflichtgemäß eine Gefährdungsmeldung beim Jugendamt. Das Jugendamt befragte daraufhin das Mädchen in der Schule, wobei es bestätigte, dass es von der Mutter geschlagen werde. Allerdings hatte das Kind Angst, dass die Mutter vom Jugendamt informiert werden könnte. Deshalb verharmloste es die Gewalt aus Selbstschutz und fügte leise hinzu, dass die Schläge nicht schmerzen würden.

Das Mädchen sollte Ende August 2019 nochmals vom Jugendamt befragt werden, da es von weiteren Personen Gefährdungsmeldungen gab. Die Befragung sollte im Jugendamt stattfinden. Zu dieser Zeit befand sich das Mädchen bei der Mutter. Die Mutter schüchterte das Kind vor dieser Befragung wieder ein und drohte ihm, dass es seinen Vater nie wieder sehen werde, wenn es dem Jugendamt nicht sage, dass es nun ganz bei der Mutter leben möchte. Die Mutter brachte dann das Kind zum Termin ins Jugendamt. Dort beugte sich das Kind nicht der Erpressung der Mutter. Stattdessen sagte es dem Jugendamt, es wolle nicht befragt werden. Gleich nach dem Termin schlug die Mutter deshalb das Kind noch auf dem Parkplatz und drohte ihm, dass sie das nächste Mal das sagen muss, was die Mutter von ihr verlangt, weil sie sonst ihren Vater nicht mehr sehen wird.

Von diesem doppelten Einschüchterungsversuch der Mutter im August erzählte das Mädchen im September 2019 der Rektorin Karin Rüsing. Dabei erzählte es der Schulleiterin von noch einer Nötigung mit körperlicher Gewalt: Das Kind hatte nämlich dem vom Familiengericht bestellten Verfahrensbeistand von der Gewalt der Mutter berichtet. Daraufhin schlug die Mutter das Kind, welches dann seine Aussage per Telefonanruf beim Verfahrensbeistand widerrief. Bis ins Jahr 2020 hinein schilderte das Kind seiner Rektorin noch vier weitere Vorfälle gewalttätiger Manipulation.

Das Muster der körperlichen und seelischen Misshandlung des Kindes durch die Elternbeirätin ist offensichtlich. Die Mutter misshandelt ihr Kind bewusst und gezielt vor Gesprächsterminen mit dem Jugendamt, Gutachtern oder dem Familiengericht, um das Mädchen zu zwingen, bei ihr zu bleiben und den leiblichen Vater abzulehnen.

Das malträtierte Mädchen machte sich seit der zweiten Klasse schriftliche Aufzeichnungen über alle psychischen und körperlichen Misshandlungen. Diese übergab das Kind im Dezember 2019 der Schulvorsteherin Karin Rüsing in Kopie, damit diese die Schilderungen der Gewalt an das Jugendamt weiterleiten kann. Die Rektorin Rüsing ließ das Kind im Stich und machte rechtswidrig keine erneute Gefährdungsmeldung beim Jugendamt. Vier Wochen nach Empfang der Aufzeichnungen gab Frau Rüsing der Schülerin die Kopien am letzten Schultag vor den Faschingsferien zurück. Diese Ferien verbrachte das Kind bei der Mutter. Zu allem Unglück fand die Mutter die Aufzeichnungen und bestrafte das Kind emotional mit Liebesentzug, indem sie mit ihrer Tochter eine Woche lang nichts sprach.

Als der Vater vom Versagen der Schulleiterin im Kinderschutz erfuhr, initiierte er ein gemeinsames Gespräch der Frau Karin Rüsing mit dem Schulrat. Dort leugnete die Schulleiterin überraschend und wahrheitswidrig, dass sie jemals mit dem Kind Kontakt gehabt habe.

Das geschlagene und psychisch misshandelte Mädchen wandte sich im Juli 2020 ein letztes Mal an die Rektorin und forderte von ihr, sie solle das Jugendamt anrufen, denn die Schülerin möchte mit dem Amt sprechen. Die Rektorin sagte kalt und wider besseres Wissen, sie mische sich da nicht ein, das sollen die Eltern ausmachen.

Weshalb unterließ die Schulleiterin Karin Rüsing mehrfach den Schutz des Kindes unter Missachtung ihrer Fürsorgepflicht? Kann es daran liegen, dass die Mutter des Kindes Mitglied des Elternbeirates der Schule des Kindes ist? Die gewalttätige Mutter ist gut bekannt mit der Rektorin und übernahm unter anderem zur Weihnachtszeit den Job des Christkind und verteilte Geschenke im Schulhof.

Offensichtlich ist das Christkind der Grundschule in Helmbrechts eine Gefahr für sein eigenes Kind – was die Schulleiterin Karin Rüsing durch Unterlassen begünstigt.

 

In der Mitte des Artikelbilds ist die Rektorin Karin Rüsing zu sehen. Bildnachweis: https://grundschule-helmbrechts.de/schulfamilie/kollegium-verwaltung-schulleitung/

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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7 comments

  1. Dominik 18 Januar, 2021 at 16:00 Reply

    Ich bin jetzt zufällig über diesen Artikel gestoßen. Ähm sind sie sicher, dass Sie das Recht haben hier Klarnamen anzugeben? Und woher wissen Sie das eigentlich und überhaupt: warum gehen Sie damit nicht zur Polizei?

  2. Dominik 18 Januar, 2021 at 18:12 Reply

    Also ich bezweifle jetzt mal, dass da mit Amtsträgern eine Rektorin gemeint ist aber dann bleiben mir trotzdem nocv zwei Fragen offen, nämlich wiher sie diese Infos beziehen und warum sie das nicht iwie an die Polizei oder so geben oder an eine Lokalpresse.

    • Sandro Groganz 18 Januar, 2021 at 18:51 Reply

      Sie dürfen gerne grundlos weiter bezweifeln. Wir schützen unsere Quellen. Als investigatives Online-Journal veröffentlich wir unsere eigenständig recherchierten Berichte natürlich selbst. Die Lokalpresse kann sich gerne bei uns melden, wenn sie auch darüber berichten will. Natürlich informieren wir in den entsprechenden Fällen die Strafverfolgungsbehörden.

  3. Klaus Fiegl 19 Januar, 2021 at 20:00 Reply

    Dass dieser Beitrag einer Reihe von Kinderrechte-Schändern nicht gefällt, das überrascht nicht wirklich.

    Wie ich die Situation so überblicke, gibt es da in den nächsten Tagen eine Serie von weiteren Artikeln … alles andere würde mich bei dem dynamischen Redaktionsteam überraschen.

    Dass die Veröffentlichungen in Zweifel gezogen werden und bestimmte Personen pathologisiert werden, gehört zur kleinen Fingerübung der Strukturbewahrer.

    Dem armen Kind und der Familie viel Kraft!

  4. Marina 19 Januar, 2021 at 21:37 Reply

    Also ich finde einige Sachen nur fraglich 🤔
    Wie kommt ein 8 jähriges Kind ganz allein auf die Idee alles zu dokumentieren und die dann auch noch heimlich u von allein zu kopieren damit die Rektorin nicht das Original bekommt 🤷🏼‍♀️
    Und warum wendet sich das Kind nur an die Rektorin und das mehrmals ohne einmal Hilfe zu bekommen 🤔
    Warum nicht an Freunde, bekannte oder Lehrer 🤷🏼‍♀️
    Wenn es merkt die hilft mir nicht….
    Warum hat das Kind das ja so einiges anscheinend alleine hin bekommt nicht auch selbst das Jugendamt angerufen 🤔
    Man will niemanden zu früh verurteilen
    Man möchte auch nicht sagen das alles ausgedacht ist aber es klingen eben viele Dinge komisch
    Natürlich ist es schlimm wenn so etwas mit einem Kind passiert aber jetzt einfach jemanden an den Pranger stellen 🤷🏼‍♀️
    Jedenfalls sollte man nicht auf Grund eines Artikel zu schnell Urteilen

  5. Marina 19 Januar, 2021 at 21:52 Reply

    Auf diese Hinweise des Kindes hin, machte die Rektorin pflichtgemäß eine Gefährdungsmeldung beim Jugendamt.

    Und außerdem ist die Rektorin ja tätig geworden…

    Warum wird Sie mit Foto in die Öffentlichkeit gezerrt 🤔

    Wir alle die das lesen wissen nicht die 100% Wahrheit

    Man kann nur verurteilen und Urteilen wenn man die 100% Wahrheit kennt und sich nicht nur auf einen Artikel verlässt

    Wenn die Mutter diese Dinge getan hat, dann müsste die Mutter mit Foto Online gestellt werden

    Sie hat ja dem Kind all die Schlimmen Dinge angetan

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