Psychotherapeut empfiehlt Kontaktverbot für Verfahrensbeiständin und Familientherapeutin Gisela Mahle zu Kindern
Weil die in Ulm tätige Verfahrensbeiständin Gisela Mahle kein Verständnis für die von ihr vor Gericht vertretenen Kinder unseres Chefredakteurs aufbringt, sollte sie keinen Kontakt zu den Kindern haben, empfiehlt ein promovierter Kinderpsychotherapeut.
Ich bin Sandro Groganz, der Chefredakteur von Freifam. Wie berichtet, kämpfe ich derzeit vor dem Familiengericht in Ulm als Vater darum, dass der dort durch Richter Dr. Markus Bühler begonnene Missbrauch meiner Kinder für einen Angriff auf meine Meinungsfreiheit endet. Bevor sich Richter Dr. Bühler selbst ablehnte, bestellte er noch Frau Gisela Mahle aus Ulm zur Verfahrensbeiständin.
Ihre Aufgabe ist es per Gesetz, als sogenannte “Anwältin der Kinder” die Interessen meiner Kinder vor Gericht zu vertreten. Gemäß unserer Berichterstattung dürfte sie dagegen schon mehrfach verstoßen und die Interessen der Kinder verraten haben:
- Verdacht auf psychische Beihilfe zu politischer Erpressung mit Kindern durch Verfahrensbeiständin und Familientherapeutin Gisela Mahle
- Verfahrensbeiständin Gisela Mahle in Ulm stiftet Richter zu Kindeswohlgefährdung an
Nun hat sich ein promovierter Kinderpsychotherapeut und Mediziner die erste schriftliche Stellungnahme der Frau Mahle vom 06.03.2022 angeschaut und hierzu eine Einschätzung geschrieben. Darin findet der Psychotherapeut deutliche Worte über die Verfahrensbeiständin und (vermeintliche) Familientherapeutin. Sie schreibe banale Dinge und sei sich der Situation der durch sie vertretenen Kinder nicht bewusst. Deshalb empfiehlt er ein beibehalten des Kontaktverbots der Frau Mahle für meine Kinder.
Hier der Wortlaut des Psychotherapeuten aus seiner Einschätzung vom 14.03.2022:
“Ich erkenne jedenfalls nicht, dass sich Frau Mahle der emotionalen Nötigung der Kinder durch die Mutter bewusst ist. […] Ich weiß nicht, ob Sie [Anm.: Chefredakteur Sandro Groganz] das in der Stellungnahme erwähnte Verbot gegen Frau Mahle aufrechterhalten wollen, dass diese mit den Kindern nicht kommunizieren darf. Aus meiner Sicht würde ich dies aufgrund der Stellungnahme tun, da Frau Mahle den Kindern kein wirkliches Verständnis gegenüber mitbringt (jedenfalls kann ich es der Stellungnahme nicht entnehmen).”