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Verfahrensbeiständin Gisela Mahle in Ulm stiftet Richter zu Kindeswohlgefährdung an

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Die Verfahrensbeiständin Gisela Mahle hat einen Richter zur Kindeswohlgefährdung angestiftet. Sie empfahl eine Kindesanhörung, obwohl aus einem psychotherapeutischen Befund hervorgeht, dass dann die Kinder von der Mutter massiv beeinflusst würden.

Frau Gisela Mahle wurde als Verfahrensbeiständin im Verfahren unseres Chefredakteurs vor dem Familiengericht Ulm bestellt. Sie steht im Verdacht, psychische Beihilfe zur politischen Erpressung unseres Chefredakteurs mit dessen Kindern zu leisten. Wir berichteten: Verdacht auf psychische Beihilfe zu politischer Erpressung mit Kindern durch Verfahrensbeiständin und Familientherapeutin Gisela Mahle in Ulm.

Im Gerichtstermin am 17.02.2022 stiftete sie den Richter Alexander Damm zu einer Kindeswohlgefährdung an, indem Sie ihm eine Kindesanhörung empfahl, obwohl sie der Gerichtsakte hätte entnehmen können, dass im Vorfeld einer Kindesanhörung die massive Beeinflussung der Kinder durch die Mutter und deren Umfeld zu befürchten ist.

Die diesbezügliche schriftliche Stellungnahme eines promovierten Kinderpsychotherapeuten und Mediziner liest sich wie folgt:

“Ich erkenne einen Loyalitätskonflikt; Nötigung und Unterwerfung seitens der Mutter und der anwesenden Erwachsenen (keiner steht [der ältesten Tochter] bei); deren Erziehung schamhaft ist […]. Die mütterliche Forderung, Verantwortung zu übernehmen bedeutet, den Vater verleugnen zu müssen. […] Dieser Druck hat natürlich auch Auswirkungen auf die jüngeren Geschwister, die bei entsprechender Befragung aus Angst vor Ausgrenzung nicht ehrlich antworten werden.”

Ein Facharzt für Psychotherapeutische Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen hat also anhand von Tatsachen festgestellt, dass die Kinder unseres Chefredakteurs durch deren Mutter und deren Umfeld massiv psychisch unter Druck gesetzt werden, um sie dem Willen der Mutter zu unterwerfen. Damit liegt ein schwerwiegender Grund vor, von der Anhörung der drei jüngeren Geschwister abzusehen, und zwar gemäß § 159 Abs. 3 FamFG.

Obwohl Frau Gisela Mahle dieser Befund bekannt war, da sie gemäß eigener Aussage die Gerichtsakte gelesen hatte, empfahl sie eine Anhörung der Kinder durch den Richter. Eine Anhörung der Kinder würde die drei bei der Mutter lebenden Kinder unnötige einer mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Einschüchterung durch die Mutter und deren Umfeld aussetzen. Frau Mahle nimmt mit ihrer Empfehlung billigend eine Kindeswohlgefährdung der Kinder im Haushalt der Mutter in Kauf. Dies ist verwunderlich, da Frau Mahle behauptet, Familientherapeutin zu sein.

Diese vorsätzliche Anstiftung des Richters zur Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 4 BGB stellt gleichzeitig einen Interessenverrat an den durch Frau Mahle zu vertretenden Kindern dar, deren Interessen sie ohnehin bislang nicht feststellen konnten, da sie mit keinem der Kinder bislang sprachen. Schließlich kann es nicht im Interesse eines Kindes liegen, von seiner Mutter und deren Verwandten massiv beeinflusst zu werden.

Aufgrund ihrer Empfehlung zur Kindesanhörung muss die Verfahrensbeiständin Frau Gisela Mahle als vollkommen ungeeignet angesehen werden. Sie missachtete mit ihrer Empfehlung die dieser Empfehlung widersprechenden, fachlich fundierten Erkenntnisse des Kinderpsychotherapeuten. Die im Termin diesbezüglich am 17.02.2022 von Frau Mahle nach ihrer Empfehlung vorgebrachte Entschuldigung, sie habe die Akte nicht mehr genau in Erinnerung gehabt, weil sie sie das letzte Mal kurz nach ihrer Bestellung vor beinahe einem Jahr gelesen hatte, zeugt nicht nur von einem Verstoß gegen ihre Sorgfaltspflicht.

In der Gesamtschau liegt daher auch eine durch Frau Gisela Mahle zu verantwortende Irreführung des Gerichts zum Nachteil der Kinder vor.

Unser Chefredakteur forderte daher am 20.02.2022 als Vater der betroffenen Kinder Frau Mahle auf, sich aus dem Verfahren zurückzuziehen, da sie ihre Rolle als Verfahrensbeiständin entweder aufgrund von Inkompetenz oder böswillig zum Schaden seiner Kinder ausführe. Weiterhin hat er aus diesem Grund am 18.02.2022 bei Gericht die Entpflichtung der Frau Mahle als Verfahrensbeiständin beantragt. Wie Frau Mahle und das Gericht entschieden haben, ist Freifam noch nicht bekannt.

Wir baten Frau Mahle ergebnislos um Stellungnahme zu ihrem Fehlverhalten.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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