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Verstößt Frau Sieglinde Thamm gegen bestehende Rechtsvorschriften?

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Weil die Eltern um die Rückführung Ihrer drei Kinder kämpfen, sollen Sie nach Meinung einer Angestellten des Kreisjugendamtes Bad Tölz Wolfratshausen ihre Kinder nur überwacht im begleiteten Umgang sehen.

Die Eheleute L. haben drei Kinder (mittlerweile 9, 6 und 5 Jahre alt). Diese wurden Ihnen kurz vor ihrem Umzug genommen. Die drei Kinder wurden voneinander getrennt und in drei unterschiedliche Pflegefamilien gebracht. Die beiden jüngeren Kinder sind im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen fremduntergebracht. Die Eltern sehen sie seit der Trennung nur im überwachten Kontakt, begleiteten Umgang. Die Eltern haben vom Jugendamt auch nicht erfahren wo ihre Kinder leben.

Aktuell überprüft das Amtsgericht Wolfratshausen die Fremdunterbringung gemäß § 166 Absatz 2 FamFG. In diesem Zusammenhang übermittelte das Gericht den Eltern das Schreiben vom 30.12.2021 der Frau Sieglinde Thamm, die im Auftrag des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen im Bereich Pflegekinder und Adoption tätig ist:

“Die Kinder haben durchschnittlich alle 4 Wochen Umgang mit den leiblichen Eltern. Die Umgangskontakte finden begleitet statt, da seitens der Eltern kein Einverständnis mit der Unterbringung der Kinder in Pflegefamilien besteht. Die Eltern machen immer wieder deutlich, dass sie auf Rückführung der Kinder hinwirken.”

Die Eltern haben mehrfach gegenüber Jugendamt und Gericht zum Ausdruck gebracht, dass sie mehr Zeit mit den Kindern verbringen möchten und “normalen” Umgang möchten. Der Träger der Umgänge bestätigt, dass diese sehr gut laufen. Nur Frau Thamm möchte, dass es beim überwachten Kontakt bleibt und dieser soll nur einmal im Monat stattfinden.

Wir sind der Ansicht, dass das Vorgehen der Frau Sieglinde Thamm, Kreisjugendamt Bad Tölz- Wolfratshausen, einen Verdacht gegen Verstoß gegen bestehende Rechtsvorschriften darstellt. Welche pädagogischen Gesichtspunkte hier zu Grunde liegen, lässt sich nicht erkennen. Die Meinung der Frau Thamm bedeutet: wenn man die Rückführung seiner Kinder möchte und vor Gericht beantragt, wird man vom Kreisjugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen in der Form bestraft, dass man dann nur einmal im Monat begleiteten Umgang mit einer Dauer von ca. 1,5 bis 2 Stunden anstelle von unbegleitetem Umgang erhält. Man könnte in diesem Sinne auch von einer emotionalen Erpressung durch Frau Thamm gegenüber den Eltern mit deren Kindern sprechen. Die Eltern dürfen ihre Kinder nur überwacht maximal zwei Stunden einmal im Monat sehen, weil Sie sie zurückwollen.

Der zuständige Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) ist bisher noch nicht eingeschritten, obwohl aus unserer Sicht sein Einschreiten geboten wäre.

Schließlich besteht bei Frau Thamm ein Verdacht auf Verstoß gegen § 37 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII:

Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie:

Absatz 1, Satz 1: Werden Hilfen nach den §§32 bis 34 und 35a Absatz 2 Nummer 3 und 4 gewährten, haben die Eltern einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung sowie Förderung der Beziehung zum Kind.

Frau Thamm müsste eigentlich zur Förderung der Beziehung zu den Kindern beitragen. Die knappen Umgangszeiten erzeugen eher den Effekt der Entfremdung. Das bayerische Sozialministerium stuft die Eltern-Kind-Entfremdung als eine Sonderform der psychischen Kindesmisshandlung ein, welche auch von Dritten ausgehen kann (siehe die Veröffentlichung “Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln – Ärzteleitfaden (bayern.de)“, Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte, Herausgeber Bayerisches Sozialministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen). Hier wird insbesondere auf die Seite 111 verwiesen.

Das Verhalten der Frau Thamm legt weiterhin den Verdachtes des Verstoßes gegen Satz 2 des § 37 SGB VIII nahe:

[…]. Durch Beratung und Unterstützung sollen die Entwicklungs-, Teilhabe- oder Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann.

Ist eine nachhaltige Verbesserung der Entwicklungs-, Teilhabe- oder Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so dienen die Beratung und Unterstützung der Eltern sowie die Förderung ihrer Beziehung zum Kind der Erarbeitung und Sicherung einer anderen, dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderlichen und auf Dauer angelegten Lebensperspektive.

Die Eltern haben sich selbst Beratung und Unterstützung holen müssen. Derzeit werden sie von Ihrem zuständigen Jugendamt am Wohnort beraten und planen die Rückführung.

Es bleibt die Frage, ob und gegebenenfalls wann das zuständige Amtsgericht Wolfratshausen (1 F 832/18)  anfängt die bisherigen Entscheidungen und Empfehlungen der Frau Thamm zu hinterfragen.

Es wird ein hoher und kostenintensiver Aufwand betrieben. Die Kinder werden durch das Jugendamt weiterhin von Mama, Papa und ihren Geschwistern getrennt, statt auf die Rückführung in die Familie hinzuwirken.

Ob der Jugendhilfeausschuss Bad Tölz-Wolfratshausen die Falllage und die finanziellen Hintergründe prüft ist nicht bekannt.

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Autor

  • Klaus Fiegl

    Ich bin der Vater hinter dem BGH Wechselmodell-Beschluss aus 2017 (XII ZB 601/15), sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Durch das deutsche Familienrecht wurde ich an meine Grenzen geführt, weil ich um den Kontakt zu meinen Kindern kämpfen musste. Heute kämpfe ich für andere.

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5 comments

  1. Sandra Zapke 9 Juni, 2022 at 14:36 Reply

    Bei uns ist es ähnlich. Es wird ignoriert das ich schon 8 Briefe geschrieben habe in denen ich darum bitte mit uns an der Rückführung unserer Kinder nach §37 SGB VIII zu arbeiten.

  2. Heike Snyder 10 Januar, 2023 at 00:21 Reply

    da nutzen keine Briefe .
    Da hilft nur einen Anwalt suchen der übers Gericht die Rückführung beantragt und klagt.

  3. Michael 8 März, 2023 at 06:50 Reply

    Aber sicher verstößt diese Person gegen Rechtsvorschriften und das in sehr Höhen Maße !!
    Nur weil die Eltern die Rückführung der Kinder fordern was selbstverständlich ist nur so wenig Umgang , das ist eigentlich Frau Thamm als nazistin zu bezeichnen !!!

  4. Alexander Heiduk 10 März, 2023 at 08:28 Reply

    Na sicher sind die Eltern nicht mit der Unterbringung einverstanden , wäre ich auch nicht . Kinder gehören zu den Eltern ganz einfach . Die Pflegeeltern denken eh nur an das Geld , das ist reine Profit Gier . Um das Kindeswohls geht es hier nicht eher um das Geldwohl ……

  5. Heidi Franke 30 März, 2023 at 12:40 Reply

    Unfassbar was in diesem Landkreis passiert .
    Ich bin bald 70. Jahre alt bin in der Nähe von Tölz geboren und lebe bis heute da , und was hier los ist einfach nur krank und bösartig,und mir tun die Kinder und Eltern so leid , was die ertragen müssen .
    Wegen diesem Jugendamt.
    Kinder gehören zu den leiblichen Eltern .
    Eine Sieglinde Thamm die sich als sonst was aufspielt , und dann so ein Mist von sich gibt , welche Eltern die ihre Kinder lieben Stimmen einer Fremdunterbringung zu ? Keiner . Und deswegen begleiteten Umgang was geht in deren Kopf vor ??? Und was für einer Welt lebt Frau Thamm ??
    Und was ist damit den Landrat der sich für Bürger einsetzen sollte , der schaut da nur zu .
    Und auf seiner Seite wo er auch auf mehreren Artikeln verlinkt ist grinst er noch so skrupellos in die Camera , stattdessen zerstören seine Mitarbeiter eine Familie nach der anderen .
    Schämt sich eigentlich keiner von dieser Leuten ?

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