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Verfahrensbeiständin Virginia Kapteina-Walther verrät Kinderrechte in Ulm

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Ihre Stellung als “Anwalt der Kinder” vor Gericht missbrauchte Frau Virginia Kapteina-Walther dafür, Kindern ihre Rechte zu entziehen.

Sie behauptete überraschend in mehreren Verfahren am Familiengericht Ulm, in denen sie als sogenannte Verfahrensbeiständin tätig war, dass es Kinder schädige, wenn sie von einem Elternteil über ihre Rechte aufgeklärt werden. Das kann jedoch grundsäztlich nicht sein, denn ein Grundprinzip in einem Rechtsstaat ist, dass jeder, auch Kinder, das Recht haben, ihre Rechte zu kennen.

Damit missachtete Frau Kapteina-Walther in mehreren Fällen den Artikel 42 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Darin wird Kindern ausdrücklich zugebilligt, dass sie ihre Rechte kennen dürfen und sollen – das sogenannte Kinderrechtebildungsgebot.

Die Folge des Interessenverrats der Frau Virginia Kapteina-Walther an den Kindern ist, dass drei Kinder nun schon seit 1,5 Jahren ihren Vater nicht sehen, der sie über ihr Recht auf beide Eltern aufklärte, wie es ihnen von der Kinderrechtskonvention garantiert wird.

Zusätzlich zur rechtlichen Entwürdigung hat die Verfahrensbeiständin Virginia Kapteina-Walther wie berichtet mindestens ein Kind seelisch herabgewürdigt, indem sie ihm zu unrecht einredete, es habe womöglich psychische Probleme.

 

Bildnachweis (v.l.n.r.): Links Symbolfoto eines Kindes, rechts Frau Kapteina-Walther in (S)Zenario Streetwork

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. lg 11 November, 2024 at 17:25 Reply

    ja, virginia-kapteina-walther agiert unrecht! bei mir hatte sie das Kind falsch in ihrem Bericht zitiert und nicht verbessert. Es muss eine Audio/Videoaufnahmen von den Beistandsgesprächen geben! damit die Beistandschaft nicht, wie hier , mißbraucht wird!

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