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Direktor Wolfgang Lampa des Amtsgericht Ehingen ist Gefahr für Kinder und Demokratie

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Ein Kommentar unseres Chefredakteurs Sandro Groganz

Mit dem willkürlichen Strafurteil gegen unseren Chefredakteur wegen angeblicher Beleidigung eines Familienrichters in Ulm, tabuisiert der Direktor des Amtsgericht Ehingen die öffentliche Diskussion über gegen Kinder sadistische Richter.

Der Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Lampa in Ehingen bei Ulm verurteilte mich, den Chefredakteur von Freifam, zu einer Strafe von 3.200€. Dagegen habe ich Rechtsmittel eingelegt und das Verfahren liegt jetzt beim Landgericht Ulm. Über die Details zur Verurteilung haben wir unter anderem in diesen Artikeln berichtet:

Was habe ich angeblich verbrochen? Ich habe hier auf Freifam über einen Familienrichter in Ulm berichtet, der vier Kindern bis heute ihre verfassungsgemäßen Rechte auf beide getrennt lebenden Eltern nimmt. Ein Kinderpsychotherapeut hat schon im September 2019 festgestellt, dass die Kinder dadurch psychisch geschädigt werden. Dieser Familienrichter namens Dr. Markus Bühler, hat jedoch bis heute seine kinderrechtefeindlichen Beschlüsse nicht geändert, wie dieser Artikel aufdeckt:

Ich stellte ich in zwei zurückliegenden Beiträgen die berechtigte Frage, ob Dr. Markus Bühler psychisch krank und ein Sadist ist. Dabei stützte ich mich auf ein Gespräch mit dem oben genannten Kinderpsychotherapeuten:

In seinem Urteil vom 17.02.2021 behauptet der Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Lampa, ich hätte den Familienrichter mit meinen Fragen und Mutmaßungen in dessen gesamter Persönlichkeit angegriffen. Dies ist fern der Wahrheit, denn ich habe genau deshalb den Familienrichter explizit als mutmaßlichen Sadisten bezeichnet, eben weil ich über seine Persönlichkeit nichts genaues weiß. Ob Dr. Bühler eine sadistische Persönlichkeitsstörung hat, kann nur ein Psychoanalytiker feststellen, nicht ich.

In meinen angeblich beleidigenden Artikeln habe ich folglich klar erkennbar Vermutungen über die Psyche des Familienrichter Dr. Bühler angestellt und keine diesbezüglichen Tatsachen behauptet. Außerdem habe ich mich auf dessen berufliche Rolle als Richter fokussiert und sie in den Kontext einer gewalttätigen Erziehung gestellt.

Der Kinderspychotherapeut sagte im Gerichtssaal als Zeuge unzweifelhaft, dass meine öffentlichen Vermutungen über Dr. Markus Bühler aus fachlicher Sicht keine Beleidigung darstellen. In anderen Worten: Wer sich mit Psychoanalyse und Persönlichkeitsstörungen auskennt, wird meine Diskussion über den psychischen Gesundheitszustand und die sadistische Rechtsprechung des Dr. Bühler als sachlich bewerten.

Hierzu schreibt der Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Lampa in seinem Urteil vom 17.02.2021 lapidar, dass ja klar war, dass der Kinderpsychotherapeut dasselbe sagen würde wie ich und unterstellt dem Therapeuten deshalb eine Befangenheit mit mir. Damit schwingt sich Herr Lampa als inkompetenter Laie in einer Art Hybris zum Fachmann auf, der über die Qualität und Unabhängigkeit von Psychotherapeuten richten könne. Natürlich sagt der Kinderpsychotherapeut das selbe wie ich, denn meine Artikel berufen sich auf die Erkenntnisse des Therapeuten. Daraus eine Befangenheit des Therapeuten zu konstruieren, weil ich mich als Journalist in meiner Argumentation auf dessen Fachkenntnis stütze, ist völlig abwegig.

Mit dieser abwegigen Befangenheit wischt Herr Lampa beiseite, dass es sich bei meinen Berichten über Dr. Bühler um eine aus psychoanalytischer Sicht sachliche Auseinandersetzung über dessen Gerichtsbeschlüsse handelt. Mithin kann es sich nicht um eine Beleidigung des Familienrichters handeln.

Die Borniertheit und der Größenwahn des Direktor Wolfgang Lampa gegenüber ihm widersprechenden fachlichen Ausführungen zeigt, dass Herr Lampa mich um jeden Preis verurteilen wollte. Noch schlimmer: der Direktor missachtete auch die Feststellung des Kinderpsychotherapeuten im Gerichtssaal, dass die betroffenen Kinder unter den psychologisch inkompetenten und rechtlich verfassungswidrigen Entscheidungen des Familienrichters leiden. Man kann sich deshalb des Eindrucks nicht erwehren, dass Herr Lampa nicht nur borniert gegenüber dem Fachmann, sondern auch brutal gegenüber dem Leid der betroffenen Kindern agierte.

Auch meine Erläuterungen im Gerichtssaal zur Geschichte des Sadismus deutscher Richter und dessen psychologischer Einordnung, streifte der Direktor Wolfgang Lampa in seinem Urteil nur am Rande. Ich habe diese inzwischen in diesem Artikel zusammen gefasst und näher erläutert:

Gerade in Deutschland muss die freie Meinungsäußerung über möglicherweise auch heute noch sadistische Richter, insbesondere gegen Kinder sadistische Familienrichter, gestattet sein. Herrn Lampa fehlt offensichtlich die Sensibilität für Kinder und Eltern, die von einem seiner Kollegen entwürdigt werden. Hinter dieser Empathielosigkeit und Verfassungswidrigkeit steckt keine Nazi-Gesinnung. Herr Lampa ist sicher kein Nazi. Es steckt dahinter jedoch aus psychohistorischer Sicht die selbe machtbesoffene Attitüde wie bei Nazi-Richtern, die von sich selbst denken, sie wüssten am besten, was gut für andere Menschen ist – dabei besteht dieses Beste lediglich aus Vorurteilen oder gefährlichem Halbwissen.

Diese Art der Entwürdigung von Kindern und Entrechtung unbescholtener Eltern durch Richter, die mit obrigkeitsstaatlicher Attitüde Kinder und Eltern zu Objekten richterlicher Willkür degradieren, kritisiere ich am Familienrichter Dr. Bühler. Direktor Lampa setzt diese entwürdigende Willkür mit seinem Strafurteil fort.

Hierzu geht der Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Lampa in seinem Urteil vom 17.02.2021 sogar soweit, in der absolutistischen Manier eines Monarchen festzulegen, dass mich die Psyche des Dr. Bühler nichts anzugehen habe und öffentlich von mir nicht zu thematisieren sei.

Damit stellt Herr Lampa auf tyrannische Weise ein Tabu auf, welches lautet: Über die Psyche von Richtern, die Kinder und Eltern entwürdigen und schädigen, darf in der Öffentlichkeit nicht spekuliert werden. Die Psychoanalyse darf also nicht Teil des Kampfes gegen das Unrecht und für Kinderrechte sein. Ein solches Tabu ist einer Demokratie unwürdig, insbesondere in einem Land, dessen Richter im dritten Reich schlimme Gräueltaten entschieden haben.

Insgesamt ist für mich daher klar: Wenn es darum geht, einen kinderschädigenden Kollegen in der Öffentlichkeit mit aller Macht willkürlich zu rehabilitieren, dann opfert Wolfgang Lampa, Direktor am Amtsgericht Ehingen, die Rechte von Kindern, sowie Eltern und die Meinungsfreiheit. Herr Lampa ist somit eine Gefahr für Kinder, Eltern und die Demokratie.

Direktor Lampa hält mich in seinem Strafurteil für unbelehrbar und hätte sogar eine Freiheitsstrafe für denkbar gehalten. Man sieht daran: Auch heute noch müssen Menschen in Deutschland um ihre Freiheit fürchten, die mutmaßlich sadistische Richter öffentlich kritisieren, um Grundrechte einzufordern.

Ich werde mich jedoch vom Amtsgerichtsdirektor Lampa nicht einschüchtern lassen. Auf Freifam werde ich weiterhin kinderschädigende Richter beim Namen nennen und mir öffentlich Gedanken über deren psychische Verfassung und den psychohistorischen Kontext machen.

Gesellschaftliche Veränderung entsteht nur durch Aufklärung und diese ist umso wichtiger, wenn es um die Rechte von Kindern geht. Denn Kinder sind ansonsten wehrlos ohne Erwachsene, nämlich Erwachsene, die sich öffentlich für die Rechte der Kinder einsetzen und sich so mit den Kindern solidarisieren.

Wichtiger Teil dieser Aufklärung ist es offenzulegen, wie die Erziehung eines Richter fortwirkt in seinen Beschlüssen. So wie seine Herkunftsfamilie war, so wird ein unreflektierter Richter Familien in seinem Gerichtssaal beurteilen. Der psychologische Prägungs- und Wirkmechanismus der Richterkindheit muss öffentlich entlarvt werden, um zu einer Familienrechtsprechung zu gelangen, die sich nicht mehr an in der Kindheit erworbenen Vorurteilen des Richters orientiert, sondern an Grundrechten der Kinder und verfassungskonformen Einschätzungen von Psychologen, Psychotherapeuten oder Psychiatern.

Nur mutmaßlich sadistische Richter ohne Gewissen würden diese Aufklärung und Kinderrechte unterdrücken wollen. Wer dafür als Richter die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie aufs Spiel setzt, hat aus dem Untergang der Weimarer Republik nichts gelernt.

 

Bildnachweis: Screenshot von https://www.schwaebische.de/landkreis/alb-donau-kreis/ehingen_artikel,-lampa-entscheidet-auf-freispruch-_arid,4009071.html

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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2 comments

  1. Olivier Karrer 27 April, 2021 at 14:27 Reply

    Begreife das bitte!
    Das Jugendamt ist die Personalabteilung der ordo-liberalen Wirtschaftsgesellschaft Deutschland.
    Sie hat die Aufgabe dem Wirtschaftsunternehmen Deutschland Personal in ausreichender Menge, mit der passenden Qualifikation / Eignung, zur richtigen Zeit zur Verfügung zu stellen. Kinder sind das Personal von morgen. Diese Ressource ist in D. äusserst knapp.

    Das Familiengericht ist die juristische Abteilung der Wirtschaftsgesellschaft Deutschland.
    Sie materialisiert (Konstruktion einer virtuellen Realität) und “legalisiert” (dreht eine rein politische Entscheidung in eine “impartiale” und -von der Politik/ der Exekutiven- “freie” Entscheidung) die wirtschaftspolitische Entscheidung, die vom Jugendamt -als Alleingarant des “deutschen Kindeswohles”- noch vor Eröffnung der gerichtlichen Debatte festgelegt wurde. Sie macht das “Papierwerk” .

    In dieser Konstellation ist das Familiengericht die Dienstleistungstelle des Jugendamtes bzw seiner politischen Direktion, des Jugendhilfeausschusses. Sie arbeitet als langfristiges Profit center, dem Konzept des “deutschen Kindeswohles” (das minderjährige Kind ist Instrument der langfristigen Gewinnmaximierung) entsprechend.

    Deshalb machst Du einen grundlegenden Fehler, wenn Du den Familienrichter Dr. Markus Bühler kritisiert. Nicht er macht die Entscheidung. Er setzt nur die Wirtschaftspolitische Entscheidung um.

    Wenn Du jemand als sadistisch bezeichnen willst, das was ich aus taktischen Gründen nicht machen würde, dann schaue Dir bitte die Liste aller Teilnehemer die den Jugendhilfeausschuss (die 2/5tel und die 3/5tel) bilden. Darin wirst Du sicherlich deinen wahren Feind finden und erkennen.

    Bei der Berufungsverhandlung würde ich mich beim Richter entschuldigen und ihm sagen, ich habe nicht gewusst, dass in der Jugendamtsgerichtsbarkeit ein Familienrichter ohne Jugendamt nicht entscheiden darf und obendarauf gezwungen ist, sich an die sog. “Empfehlung des Jugendamtes an das Familiengericht” – die Endentscheidung- zu halten, wenn er nicht in die Führerscheinstelle enden will.

    Nicht Richter schreiben das Gesetz, sondern Abgeordnete in den deutschen Kammern
    Erkenne deinen richtigen Feind und kämpfe bitte weiter! 😉

    https://www.facebook.com/groups/ceed.international/permalink/3923508071065255/

  2. Klaus Fiegl 30 April, 2021 at 07:07 Reply

    Wenn die Kinder das mal lesen sollten wird es für die Mutter sehr schwierig.

    Ihr bleibt nur die Chance bei den Kindern den Vater zu dämonisieren und den Kontakt zu ihm komplett zu unterbinden.

    „Sozial-Ingenieure“ wie Bühler können das offensichtlich nicht erkennen und ihre sadistische Grundeinstellung nicht reflektieren.

    Leute wie Lampa müssen dann für die vermeintliche Hygiene des kranken Systems sorgen.

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