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Freifam-Chefredakteur geht gegen Verurteilung vor um Meinungsfreiheit zum Thema Kinderrechte zu schützen

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Gegen das Urteil vom 17.02.2021 des Strafrichters Wolfgang Lampa am Amtsgericht Ehingen gegen unseren Chefredakteur Sandro Groganz hat dieser Rechtsmittel eingelegt.

Wie berichtet wurde unser Chefredakteur zu 3.200€ Strafe verurteilt, weil er öffentlich sachliche Überlegungen dazu anstellte, ob der Familienrichter Dr. Markus Bühler ein mutmaßlicher Sadist ist. Dieser Familienrichter ist nach Ansicht unseres Chefredakteurs bis heute verantwortlich für die willkürliche Rechtsbeugung der Kinderrechte seiner leiblichen Kinder. Ein promovierter Psychotherapeut hatte in der Strafverhandlung dargelegt, dass es sich bei den Äußerungen unseres Chefredakteurs aus fachlicher Sicht nicht um eine Beleidigung handle, sondern um eine sachliche Diskussion.

Unser Chefredakteur sagt hierzu:

“Seit der aus meiner Sicht falschen Entscheidung des Amtsgericht Ehingen steht die Meinungsfreiheit im Kampf um Kinderrechte und gegen das Unrecht an Familiengerichten auf dem Spiel. Anstatt mit mir einen Journalisten zu verurteilen, der bei einem kinderschädigenden Familienrichter auf der Grundlage psychoanalytischer Erkenntnisse sadistische Motive vermutet, sollten sich Familienrichter selbst fragen, ob sie Sadisten sind, wenn sie Kindern nach der Trennung willkürlich einen Elternteil nehmen.”

Er fordert in diesem Zusammenhang:

“Es braucht unbedingt ein Gesetz, das bei allen Familienrichtern eine therapeutisch begleitete Supervision vorschreibt. Ansonsten könnten weiterhin Kinder unter den unreflektierten Kindheitsprägungen und gewaltsamen Erziehungsvorstellungen von Familienrichtern leiden. Die Rechtsprechung über das Schicksal von Kindern ist ein sehr sensibler Bereich, in dem alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um emotionalen Machtmissbrauch zum Schaden von Kindern durch Staatsdiener zu verhindern.”

Wir werden natürlich über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens berichten und Hintergründe liefern.

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Autor

  • Marcus Horndt

    Als Vater dreier Kinder, für die ich nur noch Besuchselternteil sein darf, habe ich begonnen, das Leid, das diese Situation erzeugt, auf konstruktive Weise zu verwandeln. Im freifam-Team bringe ich meine Kompetenzen als Webdesigner für die Struktur und Außenwirkung ein.

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1 comment

  1. Winfried Sobottka 24 Februar, 2021 at 17:51 Reply

    Er sollte sich mit der Rechtsprechung des BVetgG zur Abgrenzung Meinungsfreiheit/Beleidiging vertraut machen und gegenüber dem Gericht auf der Basis argumentieren.

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