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Amtsgericht Ehingen verurteilt Freifam-Chefredakteur als Vater wegen Richterbeleidigung

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UPDATE: Unser Chefredakteur hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.

Weil unser Chefredakteur die Rechtsprechung des Familienrichters Dr. Bühler am Amtsgericht Ulm gegen seine vier Kinder öffentlich als mutmaßlich sadistisch bezeichnete, wurde er nun von Richter Wolfgang Lampa am Amtsgericht Ehingen als Vater wegen Beleidigung verurteilt und soll eine Strafe von 3.200€ zahlen.

Nach einer knapp vierstündigen Hauptverhandlung zeigte der Strafrichter Wolfgang Lampa gestern in seiner mündlichen Urteilsbegründung, dass er zu derselben falschen Einschätzung fähig ist, wie der von Chefredakteur Sandro Groganz kritisierte Richter Dr. Bühler. Der Strafrichter ließ es sich nämlich als psychologisch Inkompetenter nicht nehmen, den Chefredakteur als schlechten Vater darzustellen – obwohl in dem Strafverfahren ein promovierter Psychotherapeut und Mediziner zuvor als Zeuge klarstellte, dass der Chefredakteur ein guter Vater ist.

Dieser Psychotherapeut kennt den Chefredakteur seit 2015 und sprach auch mehrmals mit dessen ältester Tochter, die im Mai 2019 von der Mutter zum Vater, um sich vor der psychischen Gewalt im Umfeld der Mutter zu retten. Beiden hilft er, mit der psychische Gewalt der Mutter umzugehen, die durch falsche Beschlüsse des Familienrichter Dr. Bühler bis heute dabei unterstützt wird (Freifam berichtete mehrmals).

Der Strafrichter selbst hatte während der Vernehmung des Psychotherapeuten aus einem Befund dieses Psychotherapeuten folgende Passage vorgelesen, aus der die vorbildliche Erziehung des Chefredakteurs als Vater hervorgeht:

“Ihre Kinder [die des Chefredakteurs] brauchen Hilfe im Umgang mit der Mutter und deren Familie. Ich sehe deren Entwicklung i.S. einer autonomen, selbständigen Persönlichkeit für gefährdet. [Die älteste Tochter] hat sich gut bei Ihnen entwickelt und imponiert psychisch stabil. Für mich stellt sich nun die Frage, ob eine einstündige KJ-Therapie / Woche besser ist als ein mehrtägiges Verweilen / Woche beim Vater. Ich persönlich halte letzteres hinsichtlich des Kindeswohls für hilfreicher […]”

Außerdem erzählte der Psychotherapeut im Zeugenstand, dass die körperlichen Reaktionen der ältesten Tochter auf die psychische Gewalt im Umfeld der Mutter seit ihrer Flucht zum Vater im Mai 2019 zurück gingen. Der Strafrichter wusste folglich von einer fachkundigen Person, die ihm gegenüber saß, dass unser Chefredakteur als Vater gut erzieht und eine heilende Wirkung auf seine Kinder hat.

Im Widerspruch zu diesen fachkundigen Einschätzungen stellte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung den Chefredakteur als schlechten Vater dar. Wohlgemerkt kennt der Psychotherapeut unseren Chefredakteur seit 2015 und sprach auch mit einem seiner Kinder. Der Strafrichter dagegen hatte nur für knapp vier Stunden im Rahmen des Strafprozesses mit unserem Chefredakteur zu tun und kennt keines der Kinder. Noch dazu verquickte der Strafrichter die öffentliche Kritik am Familienrichter mit der Vaterschaft des Chefredakteurs, indem er sagte:

“Jemand, der glaubt auf diese Weise um seine Kinder kämpfen zu müssen, ist für die Fähigkeit zu erziehen nur bedingt geeignet. Man kann nur hoffen, dass Ihre Kinder sich von einem solchen Vorbild wegentwickeln und das hinterfragen.”

Damit zeigte Richter Wolfgang Lampa dieselbe Ignoranz gegenüber Sachverständigen, wie der vom Chefredakteur kritisierte Richter Dr. Bühler. Wenn Richter, die weder über eine psychologische Ausbildung verfügen, noch überhaupt zeitlich genug Zeit mit einer Familie verbringen, um sie einschätzen zu können, dann noch die psychologischen Fachpersonen völlig übergehen und sogar das Gegenteil feststellen, dann handelt es sich um eine wahrheitswidrige und realitätsferne Rechtsprechung, die Kindern schadet.

Nicht nur in dieser Beziehung setzte sich der Strafrichter als inkompetenter Laie über den psychologisch geschulten Facharzt hinweg. Auch bei der Frage, die eigentlich Gegenstand des Strafverfahrens war, nämlich, ob es sich bei den Berichten des Chefredakteurs um eine Beleidigung des Familienrichters Dr. Bühler handelt, entschied der Strafrichter im Widerspruch zum Fachmann.

Der Psychotherapeut wurde im Zeugenstand gefragt, ob die Ausführungen des Chefredakteurs zu den mutmaßlichen psychischen Störungen des Richter Dr. Bühler eine Beleidigung seien, oder aus psychologischer Sicht eine sachliche Diskussion. Darauf antwortete der promovierte Facharzt:

“Es ist keine Beleidigung. Ich habe das Gefühl, er argumentiert sachlich. Ich kann aber verstehen, dass jemand, der nicht in der Sache ist, das als Beleidigung empfinden könnte.”

Wenn also ein promovierter Psychologe die Berichte unseres Chefredakteurs als sachliche Diskussion über den psychischen Zustand eines Familienrichters ansieht, der den vier Kindern des Chefredakteurs willkürlich und zum Schaden der Kinder den Vater nahm, dann kann dies keine Beleidigung sein. Doch auch hier missachtete der Strafrichter Wolfgang Lampa den Fachmann und sah die Berichte als grundlose Verächtlichmachung des Familienrichters an, gegen den der Chefredakteur Stimmung mache, was nahe an der Verletzung der Menschenwürde sei.

Um Menschenwürde ging es auch im Schlussplädoyer unseres Chefredakteurs kurz vor der Urteilsverkündung. In seinem Plädoyer stellte der Chefredakteur einen Bezug zu dem Schandurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957 her, worin Homosexualität als strafbar erachtet wurde. Dieses Urteil sei aus heutiger Sicht als klar verfassungswidrig einzuschätzen. Man frage sich, warum die Verfassungsrichter schwulenfeindlich waren und natürlich fragt man sich, ob sie psychisch gestört waren.

So wie damals Homosexuelle bestraft wurden, sagte der Chefredakteur, so werden heute er und seine Kinder vom Familiengericht in Ulm bestraft, weil sie das Wechselmodell leben wollen. Das ist die gleichberechtigte Erziehung von Kindern nach der Trennung im Sinne des Grundgesetz. Weil der Chefredakteur seine Kinder über ihr verfassungsgemäßes Recht aufgeklärt hat, in Gleichberechtigung erzogen zu werden, hatte der Familienrichter Dr. Bühler bestimmt, dass die Kinder den Chefredakteur nur 4 Stunden pro Monat unter Bewachung von zwei Frauen sehen dürfen.

Unser Chefredakteur führte in seinem Plädoyer weiter aus, dass das Familiengericht Ulm heute so kinderfeindlich sei, wie das Bundesverfassungsgericht 1957 schwulenfeindlich war. Da die Homoehe erst 2017 im Gesetz verankert wurde, hoffe der Chefredakteur, dass es nicht auch 60 Jahre dauern wird, bis Kinder in Deutschland nicht mehr wie von Richter Dr. Bühler entwürdigt werden, weil sie nach der Trennung von beiden Eltern in Gleichberechtigung erzogen werden wollen, sondern stattdessen bald das Grundrecht von Kindern auf beide Eltern gewahrt wird.

Der Strafrichter Wolfgang Lampa scheint jedoch noch im Jahr 1957 zu Leben, was die Erziehung von Kindern getrennt lebender Eltern in Gleichberechtigung angeht. Hätte er die Entwürdigung der Kinder unseres Chefredakteurs durch den Familienrichter Dr. Bühler erkannt, wäre ihm genauso wie unserem Chefredakteur die Frage in den Sinn gekommen, ob der Familienrichter ein Sadist ist und seine Macht zum Schaden der Kinder missbrauchte – so wie die Verfassungsrichter 1957 zum Schaden von Homosexuellen.

Die Lokalpresse berichtete ebenfalls über die Verurteilung unseres Chefredakteurs:

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Autor

  • Jessica Zelzer

    Als seit 2017 betroffene Mutter des Familienrechts, habe ich jahrelang erfahren, dass in diesem System die reine Willkür herrscht. Wenn man eine normale Trennung und Scheidung hat, fängt bei vielen der Alptraum an. Am schlimmsten ist es für die Kinder. Man ist der Willkür ausgeliefert. Angefangen bei Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Verfahrensbeiständen. Den Blick auf die Kinder richtet dort niemand.

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1 comment

  1. Raschack, Steffen 23 Juli, 2021 at 12:09 Reply

    Ich kenn das! Obwohl ich nachwiesen kann, dass im Familiengericht von Beteiligten Straftaten begangen wurden und nach dem Eintritt des Worst Case, Aufnahme meines Kindes in Psychatrie und Setzen unter Drogen, die verantwortliche Anwältin aufforderte endlich die Wahrheit zu sagen, da sie sonst mit Angriffen gemäß Artikel 20 GG rechnen müßte, die durchaus ebenfalls lebensgefährlich sein könnten und ich diese staatlich organisierten Grundrechtsverletzungen nicht mehr hinnehme, wurde ich am Ende wegen Bedrohung verurteilt und weil die Justiz rachsüchtig ist auch gleich noch eingesperrt, obwohl ich Antrag stellte die Strafe abarbeiten zu dürfen ! Dass ist Deutschland, die gleichen Richter wären auch im Dritten Reich und der DDR hilfreiche Geister zur Durchsetzung der Diktatur gewesen! Sie können jederzeit mit mir Kontakt aufnehmen! Außerdem sammle ich solche Beispiele für meine Buch ” Erlebenisse eines ehemaligen politischen Häftlings in Fortsetzung der Diktatur seit 33 über 89 bis heute!!!'”

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