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Richter Dr. Markus Bühler in Ulm bleibt mutmaßlicher Sadist an Kindern

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Der Amtsrichter Dr. Markus Bühler am Familiengericht Ulm quält seit November 2020 drei Kinder damit, dass sie ihren Vater nicht im begleiteten Umgang sehen können und schadet ihnen damit.

Am 11.11.2020 erfuhr der Familienrichter Dr. Bühler, dass der gerichtlich angeordnete begleitete Umgang des Vaters mit den Kindern nicht möglich ist. Der dafür vom Gericht vorgesehene freie Träger, der Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm, sagte seine Teilnahme ab. Deshalb war es seitdem nicht möglich, dass die Kinder ihren Vater sehen.

Zwar darf der Familienrichter seit Januar 2020 nicht tätig werden, weil gegen ihn ein Ablehnungsverfahren wegen Befangenheit läuft. Allerdings verlangt die Absage des Kinderschutzbund, dass der Richter gemäß § 47 Abs. 1 ZPO zumindest prüft, ob er von Amts wegen eine unaufschiebbare Handlung vornehmen muss. Gemäß des Beschleunigungsgebots in Kindschaftssachen hätte dies innerhalb von einem Monat, also spätestens im Dezember 2020 geschehen müssen.

In vorliegendem Fall dürfte es unstrittig sein, dass der Richter handeln muss:

  1. Der Kontakt zwischen Vater und Kindern wurde vom Gericht angeordnet, da er dem Kindeswohl entspricht. Findet dieser Kontakt nicht statt, besteht daher automatisch eine Kindeswohlgefährdung.
  2. Ein Kinderpsychotherapeut empfahl dem Gericht sogar schon im September 2019, dass die betroffenen Kinder deutlich mehr Zeit mit dem Vater verbringen sollen, als nur den begleiteten Umgang.

Nachvollziehbare Gründe, weshalb der Familienrichter Dr. Markus Bühler seit nun sechs Monaten untätig bleibt, obwohl die Vater-Kind-Beziehung und die Gesundheit von Kindern in Gefahr ist, sind Freifam nicht bekannt.

Ohnehin beruht die Anordnung des begleiteten Umgangs alleine auf verfassungswidrigen und kinderschädigenden Erziehungsvorstellungen des Amtsrichter Dr. Bühler. Noch dazu widerspricht sie den Empfehlungen des Kinderpsychotherapeuten. Die Rechtsprechung des Dr. Bühler entwürdigt und schädigt offensichtlich die betroffenen Kinder und deren Vater. Die Kindeswohlgefährdung geht in diesem Fall unzweifelhaft vom Amtsrichter aus.

Freifam berichtete schon ausführlich über diesen Fall der kinderschädigenden Amtswillkür und des Machtmissbrauchs durch Familienrichter Dr. Markus Bühler in Ulm. Wir diskutierten auch die Frage, ob der Richter ein Sadist an Kindern ist: Richter Dr. Markus Bühler sadistisch gegen Kinder am Amtsgericht Ulm. Die neueste Entwicklung seit November 2020 verschärft den Eindruck, dass Dr. Bühler Freude an sadistischen Handlungen gegen Kinder in Form von psychischer Kindesmisshandlung hat.

Was genau wir damit meinen, wenn wir einen Richter als mutmaßlichen Sadisten bezeichnen, haben wir ausführlich in diesem Artikel dargelegt: Sind deutsche Familienrichter Sadisten?

Im zeitgeschichtlichen Kontext ist der mutmaßliche Sadismus des Dr. Markus Bühler gegen Kinder offenbar konform mit der herrschenden politischen Meinung und Rechtsprechung. Auch ist nicht bekannt, ob Dr. Markus Bühler unter einer sadistischen Persönlichkeitsstörung leidet. Solange dies nicht geklärt ist, formuliert Freifam selbstverständlich aus Respekt vor der Person des Dr. Markus Bühler einen “mutmaßlichen Sadismus”.

Wir unterstellen Dr. Bühler auch deshalb nicht einfach, eine sadistische Person zu sein, weil es wichtig ist, zwischen der Person und ihren Taten zu unterscheiden. Zwar dürfte die Rechtsprechung des Dr. Markus Bühler im psychologischen Sinne sadistisch sein, doch damit ist noch nicht gesagt, dass der Richter einer sadistischen Persönlichkeitsstörung unterliegt. Auch hier wissen wir von Freifam zu unterscheiden zwischen der Persönlichkeit eines Richters und seines Verhaltens. Herr Dr. Bühler kann sich durchaus sadistisch verhalten, ohne eine sadistische Persönlichkeitsstörung haben zu müssen. In oben genanntem Artikel wurde dies ausführlich diskutiert und ist ein Phänomen, das vor allem in Bezug auf die Nazi-Richter in der Rechts-Wissenschaft und Psychologie diskutiert wird.

Womöglich gilt in diesem Zusammenahang für den Familienrichter Dr. Markus Bühler das selbe, wie es Hannah Arendt über den Massenmörder Adolf Eichmann und die Banalität des Bösen geschrieben hat:

„Das Beunruhigende an der Person Eichmanns war doch gerade, dass er war wie viele und dass diese vielen weder pervers noch sadistisch, sondern schrecklich und erschreckend normal waren und sind.“

Allerdings sollte Herr Dr. Bühler daraus nicht ableiten, dass er seine kinderschädigende Rechtsprechung und Untätigkeit unbeirrt fortsetzen darf. Schließlich ist er als Familienrichter dem Kindeswohl, dem Gewissen und der Wahrheit verpflichtet – in der BRD und nicht in einer Diktatur. Seit Februar 2020 ist ihm bekannt, dass der begleitete Umgang im Widerspruch zu den Empfehlungen des Kinderpsychotherapeuten steht.

Ohne eine Kurswende ist und bleibt Herr Dr. Bühler ein mutmaßliche Sadist, der seine richterliche Machstellung ausnutzt, um Kindern ihre Rechte zu nehmen, sie zu entwürdigen und ihnen zu schaden.

Bildnachweis: Screenshot von https://www.mediation-buehler.de/

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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