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An Ministerpräsident Kretschmann: Straftaten von Richtern und Staatsanwälten gegen meine Kinder

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Richter in Ulm und Stuttgart nehmen vier Kindern willkürlich den Vater und die Geschwister. Die Richter haben nichts zu befürchten, denn Staatsanwälte decken deren Straftaten. Ein offener Brief des Vaters an Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann!

J’accuse! Ich klage hiermit öffentlich Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg wegen mehrerer Straftaten gegen meine leiblichen Kinder an.

Die Wahrheit, ich werde sie sagen, denn ich schulde es meinen Kindern, sie zu sagen, wenn nicht eine ordnungsgemäß gehandhabte Rechtsprechung ihr voll und ganz zum Siege verhilft. Meine väterliche Pflicht ist es, zu sprechen, ich will nicht Mitschuldiger sein. Meine Nächte würden gestört werden durch das Gespenst des Unrechts, das an meinen Kindern begangen wird. Ihnen, Herr Ministerpräsident, will ich sie entgegenschreien, diese Wahrheit, mit aller Macht der Empörung eines rechtschaffenen Vaters. Zu Ihrer Ehre bin ich überzeugt, dass sie Ihnen unbekannt ist. Und wem anders sollte ich jenen üblen Haufen der wahren Schuldigen anzeigen, wenn nicht Ihnen, dem höchsten Beamten des Landes?

Zunächst die Wahrheit über das Unrecht gegen meine Kinder.

Im Jahr 2018 entschied der Familienrichter Dr. Markus Bühler am Amtsgericht Ulm, ich würde meine Kinder psychisch schädigen, weil ich mit ihnen über ihr verfassungsgemäßes Recht auf die gleichberechtigte Erziehung durch beide getrennt lebende Eltern gesprochen habe. Dieses Recht ist das sogenannte Wechselmodell. Herr Dr. Bühler ließ mich deshalb meine vier Kinder nur noch 1,5 Stunden alle zwei Wochen unter Bewachung von zwei Frauen sehen.

Alle meine vier Kinder wünschten sich damals, beide Eltern nach der Trennung im Jahr 2016 in ihrem Leben zu behalten. Aus diesem Grund redete ich überhaupt erst mit ihnen über das Wechselmodell. Das Gericht entschied folglich das Gegenteil von dem, was sich meine Kinder wünschten, für ihre Gesundheit gut gewesen wäre und was ihnen ihre Grundrechte verbürgen.

Im Jahr 2019 bestätigten die folgenden Richter des 11. Zivilsenat am Oberlandesgericht Stuttgart überraschend die Entscheidung des Amtsgerichts: Herr Reinhard Viertel, Herr Joachim Maier, Frau Mirjam Bäumer-Götz (mittlerweile AG Stuttgart).

Kurz vor der Entscheidung des OLG floh meine älteste Tochter zu mir, weil sie die auf ihr lastende psychische Gewalt des Staates nicht mehr aushielt. Sie hatte Angst, ihren Vater vollständig zu verlieren. Das OLG interessierte das nicht und es wollte diese Tochter trotz zweifacher Bitte des Kindes nicht anhören. Das OLG unterließ es somit bewusst und gezielt, die Gründe für ihre Flucht zu ermitteln.

Herr Dr. Bühler am Amtsgericht Ulm entschied später, dass sie bei mir bleiben soll. Er belastete sie jedoch im selben Beschluss willkürlich seelisch damit, dass sie ihre Geschwister seitdem nur noch drei Stunden pro Woche sehen darf. Bevor sie zu mir kam, waren die Geschwister jeden Tag beieinander.

Ein promovierter Kinderpsychotherapeut sprach danach mit meiner ältesten Tochter. Aus dessen Befund geht klar hervor, dass die Gerichte falsch entschieden haben. Der Therapeut empfahl, dass alle Kinder mehr Zeit mit ihrem Vater verbringen sollen. Der Therapeut verfasste im Jahr 2020 noch zwei weitere, im wesentlichen gleichlautende Befunde. Sowohl das AG Ulm wie auch das OLG Stuttgart haben seit 2020 hiervon Kenntnis. Die Richter haben jedoch bis heute nichts gegen ihre kinderschädigenden Beschlüsse getan.

Die oben genannten Richter am AG Ulm und OLG Stuttgart haben somit nicht nur verfassungswidrig entschieden, indem sie meinen Kindern ihr natürliches Recht auf eine gleichberechtigte Erziehung verwehrten und ihre Aufklärung darüber als schädlich ansahen. Sie handeln auch noch bis heute wider besseres Wissen gegen fachlichen Sachverstand, wodurch sie anhaltend die seelische und körperliche Gesundheit meiner Kinder aufs Spiel setzen.

Es ist ein Verbrechen der oben genannten Richter, das Kindeswohl gegen Kinder zu instrumentalisieren. Es ist ein Verbrechen, wenn diese Richter trotz ihres gesetzlichen Schutzauftrags eine erfahrene Fachkraft missachten, um die Fehler ihrer Beschlüsse nicht eingestehen zu müssen, während die Fachkraft sachlich Medizin und Psychoanalyse heranzieht, um Kinder zu schützen.

Daher klage ich die Richter Dr. Markus Bühler, Reinhard Viertel, Joachim Maier, Mirjam Bäumer-Götz hiermit öffentlich der folgenden Straftaten an meinen Kindern an:

  • Rechtsbeugung (§ 339 StGB), weil sie meine Kinder als Rechtssubjekte entwürdigt haben. Das Recht auf beide Eltern ist laut Grundgesetz ein natürliches Recht. Dieses Recht wurde ihnen genommen, weil die Richter die durch mich erfolgte Aufklärung meiner Kinder über dieses Recht fälschlich als psychisch schädigend einstuften und ihnen auf dieser Grundlage den Vater nahmen.
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB), weil die verantwortlichen Richter in Garantenstellung das Grundgesetz und die Befunde des Kinderpsychotherapeuten missachteten und diesen zuwider handelten.
  • Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB), weil aus den Befunden des Therapeuten hervorgeht, dass zumindest eines meiner Kinder aufgrund der richterlichen Entscheidungen somatische Reaktionen zeigt.
  • Nötigung (§ 240 StGB), weil meine Kinder eingeschüchtert werden sollen, ihren Wunsch auf das Wechselmodell nicht mehr zu äußern, indem man sie mit dem Entzug des Vaters bzw. der Geschwister bestraft.

Diese Sachverhalte sind der Staatsanwaltschaft Ulm, sowie der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und dem Ministerium für Justiz und für Europa seit 2020 sukzessive im Rahmen mehrerer Strafanzeigen und -anträge, Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafverfahren bekannt geworden. Bis heute weigern sich die zuständigen Staatsanwälte, gegen die vier verantwortlichen Richter strafrechtlich vorzugehen. In ihren Bescheiden ziehen sich die Staatsanwälte auf pauschale Feststellungen zurück, die den konkreten Sachverhalt außer Acht lassen. Zwei Oberstaatsanwälte in Ulm beteiligen sich sogar an der Verleumdung des oben genannten Kinderpsychotherapeuten.

Aufgrund dessen klage ich die folgenden Staatsanwälte öffentlich wegen Strafverteitelung im Amt (§ 258a StGB) zum Nachteil meiner Kinder bezüglich der oben genannten Straftaten der Richter an:

  • Oberstaatsanwältin Tomke Beddies vom Ministerium für Justiz und für Europa
  • Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen in Stuttgart
  • Erster Staatsanwalt Heiner Römhild in Stuttgart
  • Oberstaatsanwältin Christiane Arndt in Stuttgart
  • Leitender Oberstaatsanwalt Christof Lehr in Ulm
  • Stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier in Ulm
  • Oberstaatsanwalt Michael Bischofsberger in Ulm
  • Staatsanwältin Jessica Granat in Ulm
  • Staatsanwältin Claudia Nemetz in Ulm
  • Staatsanwältin Kerstin Wackenhut in Ulm

Alle oben genannten Richter und Staatsanwälte klage ich hiermit außerdem öffentlich an wegen

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Punkt 10 VStGB) meiner Kinder, weil es sich um einen systematischen Angriff der Richter und Staatsanwälte gegen das natürliche Recht meiner Kinder auf die gleichberechtigte Erziehung handelt. Dieses natürliche Recht wird nicht nur vom Grundgesetz anerkannt, sondern völkerrechtlich in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention und im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Grundgesetz und Völkerrecht und schon gar nicht Richter oder Staatsanwälte, gewähren dieses Naturrecht. Vielmehr ist es von der Natur vorgegeben und sein Schutz ist Auftrag staatlichen Handelns.

Das also, Herr Ministerpräsident, ist die einfache Wahrheit, und sie ist entsetzlich, sie wird als Schandfleck auf Ihrer Präsidentschaft haften. Ich glaube wohl, dass Sie in dieser Sache keinerlei Macht besitzen, dass Sie der Gefangene der Verfassung und Ihrer Umgebung sind. Dessen ungeachtet haben Sie eine Pflicht als Mensch, an die Sie denken und die Sie erfüllen werden – insbesondere, da es sich um wehrlose Kinder handelt.

Indem ich diese öffentliche Anklagen erhebe, weiß ich sehr wohl, dass ich mich vor dem § 186 StGB, der das Vergehen der üblen Nachrede mit Strafe bedroht, verantwortlich mache. Absichtlich setze ich mich dem aus, um das natürliche Recht meiner Kinder zu verteidigen.

Gegen die Personen, die ich anklage, hege ich weder Groll noch Hass. Sie sind für mich nur Erscheinungen, Symptome der Krankheit von Staatsbediensteten, sich willkürlich über Kinderrechte hinwegzusetzen. Die Handlung, die ich hier vollziehe, ist nur ein radikales Mittel, um den Ausbruch der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu beschleunigen. Ich habe nur eine Leidenschaft, die des Lichtes, im Namen meiner Kinder, die so viel gelitten haben und die ein Recht auf Glück besitzen. Mein flammender Protest ist nur der Schrei meiner Seele. Man wage es also, mich vor ein Strafgericht zu stellen und die Untersuchung beim hellen Tageslichte vor sich gehen zu lassen! Ich warte darauf.

Mit freundlichen Grüßen,
Sandro Groganz

 

Bildnachweis: B90/Die Grünen NRW

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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5 comments

  1. Goran Prelcec 23 Mai, 2021 at 15:12 Reply

    Das ist absolut treffend geschrieben, aus dem Herzen vieler entsorgten Väter, Mütter und vor allem von diesem System zerstörten Kinderseelen.
    Hilflose Familien sind der Willkür, Sturheit gefolgt von erstaunlicher Immunität an Lernfähigkeit allen Richtern, Verfahrensbeiständen, Gutachtern und Jugendämtern ausgeliefert.
    Das hochgepriesene “Kindeswohl” wird grundsätzlich mißbraucht, um Streit der Eltern zu schüren und viel Geld mit neuen Prozessen zu verdienen. Kinder werden einfach mißachtet und zerstört.
    Eine Schande für Europa!

  2. Herbert Steinhaus 23 Mai, 2021 at 20:28 Reply

    Sehr geehrter Herr Kretschmann,

    das Anliegen von Herrn Groganz kann ich aus eigenen jahrelangen leidvollen Erfahrungen mit dem Familiengericht Halle, dem Oberlandesgericht Naumburg, den Jugendämtern Halle und Saalkreis, den Staatsaanwaltschaften Halle und Naumburg, den in Sachen meiner Kinder beteiligten Verfahrensbeiständen und auch dem Bundesverfassungsgericht, das meine umfassende Beschwerde ohne Worte zurückgewiesen hat, nur unterstützen.

    Es ist Fakt, daß Kinder und Familien seit mehr als dreißig Jahren brutal und rücksichtslos geschädigt werden, Kinder werden ausgerechnet von den Stellen, die sie schützen, ihre Rechte wahren sollen, mißhandelt und mißbraucht, in ein Elend getrieben, für das sie nichts können, aus dem sie sich kaum befreien können.

    Aus dem Leid der Kinder, Schutzbefohlenen, machen viele Tausend Profiteure eine Menge Geld. Es ist ein Milliardengeschäft auf dem Rücken der Kinder, liebender Eltern, der Demokratie und des Rechtsstaates. Es ist der Abgesang der Demokratie, des Rechtsstaates!

    Eine Offenbarung der besonderen Art war die Anhörung in der öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses zur Fortbildung von Richterinnen und Richtern
    Zeit: Mittwoch, 25. September 2019, 11.30 Uhr
    Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
    Öffentliche Anhörung zum
    Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Katja Dörner, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter
    und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im
    familiengerichtlichen Verfahren
    Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
    http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen/fortbildungrichter-
    641556

    Frau Sabine Menkens hat dies in ihrem Artikel in DIE WELT vom 25.09.2019 wunderbar treffende und deutlich auf den Punkt gebracht: “Wenn Familienrichter keine Ahnung haben”!

    Und ausgerechnet Ihre Partei DIE GRÜNEN schämt sich nicht, diesem staatlichen institutionalisierten Kindesmißbrauch Einhalt zu gebieten. Nein, offensichtlich sind es ausgerechnet die Grünen, die ich früher einmal gewählt habe, die den Kindesmißbrauch offenkundig ideologiebesoffen fortsetzen möchten.

    Es wird allerhöchste Zeit, daß wir in Deutschland uns endlich auf die Grundwerte des Grundgesetzes, die Menschenwürde besinnen. Natur-, Freiheits-, Menschen- und Grundrechte sind unantastbar, nicht verhandelbar. Jedes Kind hat zwingend exakt einen Vater und eine Mutter; es ist zwingend auf beide angewiesen, um sich psychosozial gesund entwickeln zu können. Demokratie und Rechtsstaat lernt ein Kind in der Familie, bei und mit seinen leiblichen Eltern … oder eben nie!

    Es wäre schön und im Sinne des Rechtsstaates, der Demokratie zwingend, daß Sie sich verbindlich zu dieser Frage erklären und ihren Einfluß auf die staatlichen Stellen geltend machen.

    Daß die Exekutive keinerlei Respekt vor der Gewalttenteilung hat und auch nicht vor den Menschen, zeigen die skandalösen Eingriffe eben dieser Exekutive gegen die Richter in Weimar und anderswo, aus dem Familiengericht Leipzig, gegen Herrn Hans-Christian Prestien von einem extrem übergriffigen Richter aus Garmisch-Partenkirchen. Und schauen Sie nur nach meinen Artikeln bei FreiFam.

    Mit freundlichen Grüßen
    Herbert Steinhaus, Halle

  3. Helmut Ludewig 8 Juni, 2021 at 14:08 Reply

    Sehr geehrter Herr Grogans,
    wir sind entfremdete, entsorgte Großeltern.
    Dieses unsere System ist Korrupt.
    Richter die sich nicht einmal an die Gesetzeslage halten müssen ist eine Schande.
    Ehemalige Familienrichter ,die mittlerweile erkannt haben wie Menschenrechte mit Füßen getreten, kommen gegen diese Mittäter nicht an.Herr Prestin und auch Herr Rudolph werden hoffendlich nicht nachlassen
    für das Recht der Kinder sich stark zu machen. Das Recht auf die Erziehung von MUTTER und VATER.
    Herr Prestin schrieb mir einmal:
    DerParagraf 1618a,
    Eltern und Kinder sind einander Beistand verpflichtet.
    Diese Bedeutung versteht jeder der lesen und schreiben kann.

    Die Umsetzung diese Paragrafen 1618 a des Richters A..
    am Bielfelder Amtsgericht blieb leider
    aus.
    Somit verlieren Kinder Ihren leiblichen
    Vater und uns Großeltern.

    Wir die Großeltern von zwei Enkeln
    hoffen das dieser BRANDBRIEF
    Erfolg hat.
    Für eine Information sind wir Ihnen
    Herr Grogans jetzt schon sagen wir danke.
    Setzen Sie sich bitte weiterhin gegen dieses UNRECHT mit aller Kraft ein.
    Wir Großeltern können in unserem Alter gegen dieses Unrecht kaum
    noch ertragen.

  4. DTS 26 Juli, 2021 at 17:32 Reply

    Ich komme aus Hessen und hier laufen exakt die gleichen Spielchen/Filme ab, willkürliche Gerichtsentscheidungen und nicht zuletzt Staatsanwälte, die treu sorgende Väter nicht nur schikanieren, sondern auch ins Gefängnis bringen wollen.

    Die Mutter meines Sohnes wohnte bis März, des Jahres 2013 nur 3 Hauseingänge neben mir und kündigte (in aller Öffentlichkeit) einen Umzug an, dorthin, wo ich zu diesem Zeitpunkt bereits seit 23 Jahren meiner täglichen Arbeit nachging. Inzwischen arbeite ich annähernd 30 Jahre dort.

    Ab April 2013 kassierte ich folglich eine Strafanzeige nach der anderen und wurde nicht zuletzt auch schon im Büro festgenommen und eine Stunde lang bei Gericht im Keller in einer Zelle eingesperrt.
    Der, den Einsatz leitende Polizist hatte – von ihm sogar noch selbst eingeräumt – der Rechtsanwältin der Mutter zudem noch zivilrechtlich zugespielt; bestraft wurde er dafür natürlich nicht.

    Die Mutter wurde bei der Polizei gefragt, warum sie nicht wieder weg zeihen würde und gab zu Protokoll: „Diese Genugtuung möchte ich Herrn Schiffler nicht geben…“

    Eine Mediatorin fragte die Mutter, wie lange sie ihr Betreiben noch gegen mich fortsetzen wolle. Die Mutter sagte, sie hätte kein Problem damit, mich auch weiterhin anzuzeigen; tatsächlich müsste sie aber gar nicht zur Polizei gehen, denn sie habe ja auch nicht wirklich Angst (vor mir).

    Ein Schiedsmann appellierte bittend an die Mutter, ihr Betreiben gegen meine Person sofort einzustellen, auch im Kindeswohlinteresse und ihren Sohn auch wieder zu mir gehen und ihn gewähren lassen.
    Die Mutter ging den Schiedsmann frech an, was er denn wolle, sie sei nur zu dem Termin gekommen, damit er ihr kein Bußgeld auferlegen könne… Sie und ihre mitanwesende Freundin bezichtigten den Schiedsmann der Befangenheit.

    Auf einmal begann eine Staatsanwältin, nach allen Regeln „ihrer eigenen“ Kunst, auf und gegen mich loszugehen und mich erstmals anzuklagen.

    Sie forderte bei Gericht eine Geldstrafe, in Höhe von 6.000,00 Euro. Direkt am nächsten Tag ging sie in Berufung und erklärte, sie hätte sich mit der Strafmaßforderung vertan, es müssten 11.800,00 Euro sein…

    Von der Richterin musste ich mir nicht zuletzt, in Gegenwart von mehreren Zeugen, hinterher rufen lassen, wenn ich mir jetzt das Leben nehmen wollte, dies sozusagen mein Problem wäre.

    In der Verhandlung hatte die Richterin die Mutter gefragt, warum ihr Sohn denn nicht mehr zu mir gehen dürfte und die Mutter äußerte, da ich dem Jungen nicht gut getan hätte und nicht gut tun würde.
    Die Richterin fragte weiter, warum die Mutter die ganzen Jahre über die enge Bindung denn zugelassen, die Vaterschaft sogar selbst stets immer forciert habe und die Mutter sagte: „Weil Herr Schiffler sich doch immer einen Sohn gewünscht hatte“.
    Die Richterin wollte wissen, ob die Mutter den Bub denn wieder zu mir gehen lassen würde, worauf die Mutter antwortete: „Ja, aber momentan noch nicht…“

    Ich hatte zu der Richterin gesagt, sie gefragt, ob sie denn nicht merken würde, was die Mutter gegen mich vorantreibe, dann auch noch ihren eigenen Sohn dazu/dafür missbrauchen würde.
    Die Richterin sagte: „Wir wissen sehr wohl, dass die Mutter den Jungen gegen Sie aufbringt, indoktriniert, manipuliert, ihn gegen Sie abrichtet, aber deswegen sind wir hier bei Gericht nicht zusammengekommen; Sie sind der Angeklagte und nur darum geht es…“

    Es interessierte bei Gericht niemanden, dass es eine Sühneverhandlung gegeben hatte, mitunter auch die 6. Gewaltschutzklage der Mutter beschieden gewesen war, dass ich mitunter auch ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren angestrebt hatte. Alles wurde im Keim erstickt.

    Es hätte niemals zu einer Anklage überhaupt auch nur kommen dürfen!

    Seit November 2016 wird das Vaterschaftsfeststellungsverfahren verschleppt.

    Ich wurde dann wieder von dieser Staatsanwältin angeklagt und erneut verurteilt.

    Sie hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, bei 3 jähriger Bindung an einen Bewährungshelfer und zudem 1.000,00 Euro, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung für Kinder.
    Die Richterin sagte dann zu mir: „Sie sind ein Wiederholungstäter, daher gehen Sie jetzt erst einmal ins Gefängnis; für das, was Sie dem Kind alles angetan haben…“

    Ich hatte meinem Bub NIE etwas Unrechtes getan.
    Selbst die Mutter wusste, dass wir ein Herz und eine Seele gewesen sind und sagte mir selbst, immer und immer wieder, wie sehr der Bub an mir hängen und mich lieben würde; allein daher sie den Jungen niemals von mir trennen würde.

    Mein Bub ging z. B. ausschließlich NUR mit mir zum Zahnarzt…

    Die Mutter sagte mal zu mir: „Warum deckst Du ’DEN’, wenn Du nachts raus musst, eigentlich immer wieder zu. Wenn ’DER’ sich die Decke wegstrampelt und dadurch friert, dann ist es doch sein Problem. Du musst ’DEN’ auch nicht immer wie ein rohes Ei behandeln.

    Die Schwester meines Bubs hatte einmal zu mir gesagt: „Weißt Du, Dieter, wenn unsere Mama einmal in den Himmel kommen sollte, dann wären mein Bruder und ich für immer bei Dir…“

    Ich hatte meinen Sohn und auch seine Schwester, deren Vater im Jahr 2006, in Berlin ermordet wurde, bislang und auch künftig nur vor der weiterer Gewalt, ihrer eigenen Mutter schützen und bewahren wollen.
    Die Mutter hatte dem Mädchen in meinem Beisein sogar einmal die Lippe blutig geschlagen.
    Meinen Sohn hatte sie nicht zuletzt nach hinterrücks, in Richtung einer Treppe geschubst, als dann der Knabe beinahe mit seinem Kopf auf dieser aufgeschlagen wäre; woraufhin ich sie, leider wieder einmal und zu recht, rügen musste.

    Die Mutter äußerte: „Wenn Du Dich weiterhin in meinen Erziehungsstil einmischst, dann wirst Du für immer ein erhebliches Problem bekommen…“ Sie sagte dann weiter: „Wenn Du nicht bald von hier verschwindest, dann passiert ein Unglück; Du bist ohnehin nicht mehr lange auf freiem Fuße…“

    Die Familienrichterin hatte in einer, der Gewaltschutzklageverhandlungen einmal zu der Mutter gesagt: „Bleiben Sie einfach ganz ruhig, wir haben den Herrn Schiffler doch auch schon bestraft…“ Das hatte die Richterin mir nachhaltig sogar schriftlich bestätigt.

    Ich hatte der Richterin mehrfach die Falschaussagen der Mutter vor Augen geführt, von ihr zudem eidesstattlich versichert; woraufhin die Richterin zu mir sagte, nicht dafür berufen zu sein zu überprüfen, ob die Mutter die Wahrheit gesagt hätte oder nicht. Auch das hatte die Richterin mir schriftlich gegeben.

    Die Mutter hatte die 1. Gewaltschutzklage, in der 1. Umgangsrechtsverhandlung (Mai 2010) für erledigt erklärt; aber erst nachdem die Richterin mir keinen weiteren Umgang gewährte; obwohl sie sich selbst dafür ausgesprochen hatte und auch ausreichend Beweismaterial vorgelegen hatte, wie gut es der Bub bei mir gehabt hatte.
    Die Mutter hatte immer mal wieder einen Teil ihrer (Falsch)-Aussagen, von jetzt auf gleich zurückgezogen… Spätestens da hätte die Richterin die Mutter angehen müssen.

    Sämtliche Strafanzeigen von mir, gegen die Mutter, nicht zuletzt auch deswegen, da mein Sohn seiner Mutter stets beim Sex zusähe, so die Aussage eines weiteren Freundes der Mutter, hat die Staatsanwältin zunichte gemacht…

    Seit November 2016 wird – nachweislich – das Vaterschaftsfeststellungsverfahren verschleppt.
    Seit Juli 2018 wird – nachweislich – ein weiteres Umgangsrechtsverfahren verschleppt.

    Am 07. Juli 2021 wurde über die Berufungen, zu den beiden Verurteilungen verhandelt und ich hatte zum 1. Mal, nach nunmehr 11 ½ Jahren, einen Richter, der NICHT gegen mich gewesen war.

    Der Richter ging von Beginn an die Staatsanwältin an, dass er das Betreiben, der StA in Wiesbaden langsam leid sei uvm.
    Er regte an, das Verfahren gegen mich einzustellen usw.
    Nur zu oft sagte er zu der Staatsanwältin, dass ihn der eine oder andere Vortrag von ihr nicht interessierte.

    Die Staatsanwältin räumte dann selbst ein, dass sie diverses Vorgehen zudem gegen mich betrieben hätte, obwohl sie eigentlich gar nicht zuständig gewesen wäre und dass sie bewusst all meine Strafanzeigen gegen die Mutter von Grund auf zunichte gemacht hätte, ja nicht einmal gegen die Mutter hatte ermitteln wollen!

    Der Richter hatte gefragt, wie man sich in der Findung eines Strafmaßes denn „vertun“ könnte. Sie, die Staatsanwältin, hätte doch selbst 6.000,00 Euro gefordert und einen Tag später sollten es dann 11.800,00 Euro sein…

    Wieder ging die Staatsanwältin auf mich los, was ich dem Kind alles angetan hätte und dafür müsste ich doch auch gerecht bestraft werden. Schließlich beantragte sie eine Überprüfung meiner Person, auf Zurechnungsfähigkeit…

    Diese Staatsanwältin möchte mich, mit allen ihr nur eben recht zu sein scheinenden Mitteln ins Gefängnis und somit um meine Existenz bringen…

  5. DTS 26 Juli, 2021 at 17:34 Reply

    Ich komme aus Hessen und hier laufen exakt die gleichen Spielchen/Filme ab, willkürliche Gerichtsentscheidungen und nicht zuletzt Staatsanwälte, die treu sorgende Väter nicht nur schikanieren, sondern auch ins Gefängnis bringen wollen.

    Die Mutter meines Sohnes wohnte bis März, des Jahres 2013 nur 3 Hauseingänge neben mir und kündigte (in aller Öffentlichkeit) einen Umzug an, dorthin, wo ich zu diesem Zeitpunkt bereits seit 23 Jahren meiner täglichen Arbeit nachging. Inzwischen arbeite ich annähernd 30 Jahre dort.

    Ab April 2013 kassierte ich folglich eine Strafanzeige nach der anderen und wurde nicht zuletzt auch schon im Büro festgenommen und eine Stunde lang bei Gericht im Keller in einer Zelle eingesperrt.
    Der, den Einsatz leitende Polizist hatte – von ihm sogar noch selbst eingeräumt – der Rechtsanwältin der Mutter zudem noch zivilrechtlich zugespielt; bestraft wurde er dafür natürlich nicht.

    Die Mutter wurde bei der Polizei gefragt, warum sie nicht wieder weg zeihen würde und gab zu Protokoll: „Diese Genugtuung möchte ich Herrn Schiffler nicht geben…“

    Eine Mediatorin fragte die Mutter, wie lange sie ihr Betreiben noch gegen mich fortsetzen wolle. Die Mutter sagte, sie hätte kein Problem damit, mich auch weiterhin anzuzeigen; tatsächlich müsste sie aber gar nicht zur Polizei gehen, denn sie habe ja auch nicht wirklich Angst (vor mir).

    Ein Schiedsmann appellierte bittend an die Mutter, ihr Betreiben gegen meine Person sofort einzustellen, auch im Kindeswohlinteresse und ihren Sohn auch wieder zu mir gehen und ihn gewähren lassen.
    Die Mutter ging den Schiedsmann frech an, was er denn wolle, sie sei nur zu dem Termin gekommen, damit er ihr kein Bußgeld auferlegen könne… Sie und ihre mitanwesende Freundin bezichtigten den Schiedsmann der Befangenheit.

    Auf einmal begann eine Staatsanwältin, nach allen Regeln „ihrer eigenen“ Kunst, auf und gegen mich loszugehen und mich erstmals anzuklagen.

    Sie forderte bei Gericht eine Geldstrafe, in Höhe von 6.000,00 Euro. Direkt am nächsten Tag ging sie in Berufung und erklärte, sie hätte sich mit der Strafmaßforderung vertan, es müssten 11.800,00 Euro sein…

    Von der Richterin musste ich mir nicht zuletzt, in Gegenwart von mehreren Zeugen, hinterher rufen lassen, wenn ich mir jetzt das Leben nehmen wollte, dies sozusagen mein Problem wäre.

    In der Verhandlung hatte die Richterin die Mutter gefragt, warum ihr Sohn denn nicht mehr zu mir gehen dürfte und die Mutter äußerte, da ich dem Jungen nicht gut getan hätte und nicht gut tun würde.
    Die Richterin fragte weiter, warum die Mutter die ganzen Jahre über die enge Bindung denn zugelassen, die Vaterschaft sogar selbst stets immer forciert habe und die Mutter sagte: „Weil Herr Schiffler sich doch immer einen Sohn gewünscht hatte“.
    Die Richterin wollte wissen, ob die Mutter den Bub denn wieder zu mir gehen lassen würde, worauf die Mutter antwortete: „Ja, aber momentan noch nicht…“

    Ich hatte zu der Richterin gesagt, sie gefragt, ob sie denn nicht merken würde, was die Mutter gegen mich vorantreibe, dann auch noch ihren eigenen Sohn dazu/dafür missbrauchen würde.
    Die Richterin sagte: „Wir wissen sehr wohl, dass die Mutter den Jungen gegen Sie aufbringt, indoktriniert, manipuliert, ihn gegen Sie abrichtet, aber deswegen sind wir hier bei Gericht nicht zusammengekommen; Sie sind der Angeklagte und nur darum geht es…“

    Es interessierte bei Gericht niemanden, dass es eine Sühneverhandlung gegeben hatte, mitunter auch die 6. Gewaltschutzklage der Mutter beschieden gewesen war, dass ich mitunter auch ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren angestrebt hatte. Alles wurde im Keim erstickt.

    Es hätte niemals zu einer Anklage überhaupt auch nur kommen dürfen!

    Seit November 2016 wird das Vaterschaftsfeststellungsverfahren verschleppt.

    Ich wurde dann wieder von dieser Staatsanwältin angeklagt und erneut verurteilt.

    Sie hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, bei 3 jähriger Bindung an einen Bewährungshelfer und zudem 1.000,00 Euro, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung für Kinder.
    Die Richterin sagte dann zu mir: „Sie sind ein Wiederholungstäter, daher gehen Sie jetzt erst einmal ins Gefängnis; für das, was Sie dem Kind alles angetan haben…“

    Ich hatte meinem Bub NIE etwas Unrechtes getan.
    Selbst die Mutter wusste, dass wir ein Herz und eine Seele gewesen sind und sagte mir selbst, immer und immer wieder, wie sehr der Bub an mir hängen und mich lieben würde; allein daher sie den Jungen niemals von mir trennen würde.

    Mein Bub ging z. B. ausschließlich NUR mit mir zum Zahnarzt…

    Die Mutter sagte mal zu mir: „Warum deckst Du ’DEN’, wenn Du nachts raus musst, eigentlich immer wieder zu. Wenn ’DER’ sich die Decke wegstrampelt und dadurch friert, dann ist es doch sein Problem. Du musst ’DEN’ auch nicht immer wie ein rohes Ei behandeln…”

    Die Schwester meines Bubs hatte einmal zu mir gesagt: „Weißt Du, Dieter, wenn unsere Mama einmal in den Himmel kommen sollte, dann wären mein Bruder und ich für immer bei Dir…“

    Ich hatte meinen Sohn und auch seine Schwester, deren Vater im Jahr 2006, in Berlin ermordet wurde, bislang und auch künftig nur vor der weiterer Gewalt, ihrer eigenen Mutter schützen und bewahren wollen.
    Die Mutter hatte dem Mädchen in meinem Beisein sogar einmal die Lippe blutig geschlagen.
    Meinen Sohn hatte sie nicht zuletzt nach hinterrücks, in Richtung einer Treppe geschubst, als dann der Knabe beinahe mit seinem Kopf auf dieser aufgeschlagen wäre; woraufhin ich sie, leider wieder einmal und zu recht, rügen musste.

    Die Mutter äußerte: „Wenn Du Dich weiterhin in meinen Erziehungsstil einmischst, dann wirst Du für immer ein erhebliches Problem bekommen…“ Sie sagte dann weiter: „Wenn Du nicht bald von hier verschwindest, dann passiert ein Unglück; Du bist ohnehin nicht mehr lange auf freiem Fuße…“

    Die Familienrichterin hatte in einer, der Gewaltschutzklageverhandlungen einmal zu der Mutter gesagt: „Bleiben Sie einfach ganz ruhig, wir haben den Herrn Schiffler doch auch schon bestraft…“ Das hatte die Richterin mir nachhaltig sogar schriftlich bestätigt.

    Ich hatte der Richterin mehrfach die Falschaussagen der Mutter vor Augen geführt, von ihr zudem eidesstattlich versichert; woraufhin die Richterin zu mir sagte, nicht dafür berufen zu sein zu überprüfen, ob die Mutter die Wahrheit gesagt hätte oder nicht. Auch das hatte die Richterin mir schriftlich gegeben.

    Die Mutter hatte die 1. Gewaltschutzklage, in der 1. Umgangsrechtsverhandlung (Mai 2010) für erledigt erklärt; aber erst nachdem die Richterin mir keinen weiteren Umgang gewährte; obwohl sie sich selbst dafür ausgesprochen hatte und auch ausreichend Beweismaterial vorgelegen hatte, wie gut es der Bub bei mir gehabt hatte.
    Die Mutter hatte immer mal wieder einen Teil ihrer (Falsch)-Aussagen, von jetzt auf gleich zurückgezogen… Spätestens da hätte die Richterin die Mutter angehen müssen.

    Sämtliche Strafanzeigen von mir, gegen die Mutter, nicht zuletzt auch deswegen, da mein Sohn seiner Mutter stets beim Sex zusähe, so die Aussage eines weiteren Freundes der Mutter, hat die Staatsanwältin zunichte gemacht…

    Seit November 2016 wird – nachweislich – das Vaterschaftsfeststellungsverfahren verschleppt.
    Seit Juli 2018 wird – nachweislich – ein weiteres Umgangsrechtsverfahren verschleppt.

    Am 07. Juli 2021 wurde über die Berufungen, zu den beiden Verurteilungen verhandelt und ich hatte zum 1. Mal, nach nunmehr 11 ½ Jahren, einen Richter, der NICHT gegen mich gewesen war.

    Der Richter ging von Beginn an die Staatsanwältin an, dass er das Betreiben, der StA in Wiesbaden langsam leid sei uvm.
    Er regte an, das Verfahren gegen mich einzustellen usw.
    Nur zu oft sagte er zu der Staatsanwältin, dass ihn der eine oder andere Vortrag von ihr nicht interessierte.

    Die Staatsanwältin räumte dann selbst ein, dass sie diverses Vorgehen zudem gegen mich betrieben hätte, obwohl sie eigentlich gar nicht zuständig gewesen wäre und dass sie bewusst all meine Strafanzeigen gegen die Mutter von Grund auf zunichte gemacht hätte, ja nicht einmal gegen die Mutter hatte ermitteln wollen!

    Der Richter hatte gefragt, wie man sich in der Findung eines Strafmaßes denn „vertun“ könnte. Sie, die Staatsanwältin, hätte doch selbst 6.000,00 Euro gefordert und einen Tag später sollten es dann 11.800,00 Euro sein…

    Wieder ging die Staatsanwältin auf mich los, was ich dem Kind alles angetan hätte und dafür müsste ich doch auch gerecht bestraft werden. Schließlich beantragte sie eine Überprüfung meiner Person, auf Zurechnungsfähigkeit…

    Diese Staatsanwältin möchte mich, mit allen ihr nur eben recht zu sein scheinenden Mitteln ins Gefängnis und somit um meine Existenz bringen…

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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Freifam braucht eure Hilfe! Der Landtag von Baden-Württemberg versucht gemeinsam mit der Justiz, unsere Presse- und Meinungsfreiheit zu unterdrücken. Unterstützt uns im Kampf gegen politische Erpressung mit Kindesentzug!