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Landrat Heiner Scheffold darf als Kinderrechte-Schänder bezeichnet werden

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Gegen unseren Chefredakteur wurde Anzeige gestellt, weil die von ihm auf Freifam verfassten kritischen Artikel über den Landrat des Alb-Donau-Kreis, Herr Heiner Scheffold, angeblich beleidigend seien.

Die Staatsanwaltschaft Ulm teilte dem Chefredakteur mit Schreiben vom 23.09.2020 mit, dass das diesbezügliche Ermittlungsverfahren eingestellt wird, da kein Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bestehe.

Damit gilt es nicht als Beleidigung, wenn man öffentlich Herrn Heiner Scheffold

und ihm öffentlich vorwirft, dass er

Damit hat die Staatsanwaltschaft Ulm zumindest in dieser Hinsicht gezeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert, was man vom Amts- und Landgericht Ulm jedoch in Bezug auf den Kinderschutz und Kinderrechte noch nicht behaupten kann.

 

Bildnachweis: Screencapture YouTube-Video

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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