Gegen unseren Chefredakteur wurde Anzeige gestellt, weil die von ihm auf Freifam verfassten kritischen Artikel über den Landrat des Alb-Donau-Kreis, Herr Heiner Scheffold, angeblich beleidigend seien.
Die Staatsanwaltschaft Ulm teilte dem Chefredakteur mit Schreiben vom 23.09.2020 mit, dass das diesbezügliche Ermittlungsverfahren eingestellt wird, da kein Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bestehe.
Damit gilt es nicht als Beleidigung, wenn man öffentlich Herrn Heiner Scheffold
und ihm öffentlich vorwirft, dass er
- Kinder entwürdigen lässt,
- Kinder psychisch misshandeln lässt,
- Gewalt gegen Kinder ignoriert,
- womöglich Körperverletzung im Amt an Kindern begeht.
Damit hat die Staatsanwaltschaft Ulm zumindest in dieser Hinsicht gezeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert, was man vom Amts- und Landgericht Ulm jedoch in Bezug auf den Kinderschutz und Kinderrechte noch nicht behaupten kann.
Bildnachweis: Screencapture YouTube-Video
Die Physionomie (insbesondere die Mundpartie) sagt viel aus. Ich würde ihn gerne in die Sparte “Kinderliebhaber” einweisen.