In mehreren Ermittlungsverfahren liegen der Staatsanwaltschaft Ulm klare Hinweise zu psychischer Gewalt gegen Kinder verübt durch eine Mutter und deren Schwester in Munderkingen bei Ulm vor. Doch seit Februar 2020 scheint die Staatsanwaltschaft nicht gegen die beiden Lehrerinnen vorzugehen.
Freifam liegen die entsprechenden Dokumente vor, unter anderem die eindeutige Diagnose eines promovierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 27.09.2019, die die psychische Gewalt der beiden Frauen feststellt. Die Diagnose stützt sich unter anderem auf einen heimlichen Audiomitschnitt, den eines der betroffenen Kinder anfertigte, und der über elf Minuten hinweg die Tortour der Kinder im Haushalt einer der Frauen dokumentiert.
Laut Diagnose des Psychotherapeuten führt die gemeinschaftlich verübte häusliche Gewalt gegen die Kinder bei zumindest einem Kind zu psychosomatischen Reaktionen, d.h. die psychische Gewalt wirkt sich körperlich auf das Kind aus. Damit dürfte neben Nötigung auch Körperverletzung als Straftat der Lehrerinnen in Frage kommen, die die Kinder seit Jahren drangsalieren.
Obwohl mindestens eine Staatsanwältin sowie ein Oberstaatsanwalt in Ulm Kenntnis von der fachkundigen Diagnose haben, gehen sie den mutmaßlichen Straftaten der Lehrerinnen nicht nach. Selbst auf das Angebot, der Polizei oder Staatsanwaltschaft die Audiodatei zukommen zu lassen, geht sie seit Monaten nicht ein. Eine diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerde vom 30.08.2020 blieb bislang unbeachtet.
Offenbar setzt sich die Staatsanwaltschaft Ulm nicht für das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung aus § 1631 Abs. 2 BGB ein und ahndet Verstöße dagegen nicht, die strafrechtliche Relevanz haben könnten.