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Kinderschädigende Jugendamtsleiterin Sabine Blessing im Alb-Donau-Kreis

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Aus gerichtlichen Stellungnahmen, die Freifam seit 19.05.2020 vorliegen, geht hervor: Frau Sabine Blessing, die Leiterin des Jugendamt Alb-Donau-Kreis, schädigt weiterhin Kinder durch ihre falsche Auffassung vom Kindeswohl.

Frau Blessing hat am 13. und 14.02.2020 im Namen des Jugendamts Stellungnahmen zu drei familiengerichtlichen Verfahren am Amtsgericht Ulm verfasst (Aktenzeichen 1 F 174/20, 1 F 175/20, 1 F 176/20). Diese Verfahren wurden gegen drei Kollegen der Frau Blessing eingeleitet. Ihre Kollegen haben eine mehrfache Kindeswohlgefährdung zu verantworten. Kinder wurden geschädigt, weil Mitarbeiter des Jugendamt und Landratsamt Alb-Donau-Kreis verfassungswidrig die gleichberechtigte Erziehung als Kindeswohlgefährdung konstruierten bzw. dies bis heute nicht korrigieren.

Wie berichtet, hat das Amtsgericht Ulm deshalb ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung gegen Herrn Josef Barabeisch, Dezernent des Landratsamt Alb-Donau-Kreis, eingeleitet. Herr  Barabeisch ist der Dienstvorgesetzte der Jugendamtsleiterin Frau Blessing. Weiterhin hat das Amtsgericht Ulm aus demselben Grund auch Verfahren gegen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts eingeleitet: Kim Anja Stark, die stellvertretende Jugendamtsleiterin, sowie Nadine Licht, Sachbearbeiterin im Jugendamt.

In ihren oben genannten Stellungnahmen hält Frau Blessing weiterhin an der irrigen Einschätzung fest, dass Kinder geschädigt würden, wenn ihre Eltern sie in Gleichberechtigung erziehen wollen. Nicht nur hält sie eine verfassungskonforme Erziehung somit für gefährlich; sie ignoriert dabei auch einen promovierten Psychotherapeuten, der schon eine Schädigung der betroffenen Kinder wegen den falschen Vorstellungen des Jugendamt Alb-Donau-Kreis festgestellt hat. Hierfür gibt es nicht zuletzt eindeutige Beweise in Form einer heimlichen Audioaufnahme, die eines der vom Jugendamt geschädigten Kinder aufgenommen hat.

Das Verständnis vom Kindeswohl, das die Jugendamtsleiterin Frau Sabine Blessing in ihren Stellungnahmen zur Schau trägt, ist unzweifelhaft grob verfassungswidrig und führt nachweislich zu einer seelischen und körperlichen Schädigung von Kindern. Trotzdem bleibt Frau Blessing im Hinblick auf die drei Gerichtsverfahren trotz der eindeutigen Gesetzeslage und klarer Beweise uneinsichtig.

Weil ihre verfassungswidrige Auffassung vom Kindeswohl fundamental den Werten unserer Gesellschaft widerspricht, stellt die Jugendamtsleiterin Frau Blessing wohl eine akute allgemeine Gefahr für Kinder im Alb-Donau-Kreis dar. Eltern und Kinder, die Hilfe vom Jugendamt benötigen, dürften Angst vor dem Jugendamt haben, solange die aktuelle Leiterin ihr gefährliches Verständnis vom Kindeswohl beibehält.

Diese Angst wäre begründet: Aus einer älteren uns vorliegenden Stellungnahme der Frau Blessing vom Juni 2019 in einem Verfahren am OLG Stuttgart (Aktenzeichen 11 UF 42/19) geht hervor, dass die Jugendamtsleiterin sogar dazu bereit ist, Kinder ins Heim zu stecken, wenn ein Elternteil an einer verfassungsgemäßen Erziehung festhält. Offenbar ist Frau Blessing besessen davon, dass Kinder die Vorteile des Grundgesetz nicht mit beiden Eltern gleichermaßen erleben sollen.

Die allgemeine Gefahr für Kinder, die von Frau Blessing sehr wahrscheinlich ausgeht, lässt sich aus einem Bericht der Schwäbischen Zeitung herauslesen: Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen im Alb-Donau-Kreis ist seit Amtsantritt der Jugendamtsleiterin Frau Blessing im Jahr 2017 kontinuierlich deutlich gestiegen. Nicht einmal der Landrat Heiner Scheffold kann oder will sich das erklären. Die Vermutung liegt nahe, dass das Jugendamt mit Frau Blessing selbst zur Gefahr für Kinder wurde.

Der Kreistag und vor allem dessen Kreisjugendhilfeausschuss als Kontrollorgan über das Jugendamt sind jetzt gefragt. Die bisherige Untätigkeit selbst von exponierten Kreisräten wie dem CDU-Generalsekretär Manuel Hagel, könnte den Kinderschutz im Alb-Donau-Kreis momentan ins Gegenteil verkehren. Welche Maßnahmen werden ergriffen werden, um im Kreis das Kindeswohl vom Kopf der Frau Blessing auf die Füße des Grundgesetz zu stellen?

 

Bildnachweis: https://www.alb-donau-kreis.de/site/LRA-ADK-Internet/get/documents_E-536435990/lra-adk/LRA_ADK_Internet_Datenquellen/Jahresbericht/jahresbericht17/29_D4_Kinder-Jugendliche-Familien.pdf

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. Eva Martin 30 Mai, 2020 at 21:46 Reply

    Hier gibt es bessere Fotos und mehrere Artikel von Sabine Blessing vom Jugendamt Alb-Donau-Kreis. http://beafrica.de/wp/author/sabine/ Sie drückt sich an manchen Stellen ein bisschen hochgestochen aus: z.B. “Beide sind so gefestigt in ihren Persönlichkeiten, es ist eine Freude, das zu sehen.” + “Es war einfach reizend, sie alle zu sehen.” Manchmal geht es ein bisschen daneben: So schreibt sie von “angemessen behandeln” im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung eines Nierenkranken und von “pfiffige Idee” statt “gute Idee (eines pfiffigen Kerlchens)” etc.. Auch von den Fotos her hat sie irgendwie einen autistischen Vibe.

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