Im Alb-Donau-Kreis waltet ein Jugenddezernent, der psychische Gewalt gegen Kinder durch die Mutter und Lügen seiner Mitarbeiter zulässt, die ein Kind in Suizidgedanken stürzten, um den Willen von vier Kindern zu brechen. Sein Name: Josef Barabeisch und gegen ihn ermittelt jetzt das Familiengericht Ulm wegen Kindeswohlgefährdung.
Die von Josef Barabeisch geschädigten Kinder wollen seit 3 Jahren von beiden getrennt lebenden Eltern gleich oft betreut werden (das sogenannte Wechselmodell, auch Doppelresidenz genannt). Eine Jugendamts-Mitarbeiterin log im April 2018, um das Wechselmodell zu verhindern. Sie behauptete wahrheitswidrig, der Vater würde seine Kinder schädigen, weil er mit den Kindern über diesen Wunsch rede. Das Amtsgericht Ulm folgte der Lüge, obwohl es für die Lüge keine Beweise gab und entschied im Oktober 2018, die Kinder dürfen den Vater nur noch 3 Stunden pro Woche unter Bewachung von 2 Frauen sehen.
Im Mai 2019 floh das älteste Kind von der Mutter zum Vater. Sie erzählte dem Gericht von der psychischen Gewalt im Umfeld der Mutter und durfte daraufhin beim Vater leben bleiben. Trotzdem blieb das Jugendamt auch in einer Gerichtsverhandlung im Oktober 2019 bei seiner Lüge, der Vater schädige die Kinder.
Was das Jugendamt nicht wusste: Das älteste Kind hatte heimlich aufgenommen, wie ihre Mutter, Tante und Oma sie und ihre Geschwister mit psychischer Folter einschüchterten. Ein promovierter Psychotherapeut diagnostizierte die Gewalt im Umfeld der Mutter.
Die falschen Tatsachenbehauptungen des Jugendamts wurden somit durch einen eindeutigen Beweis und die Einschätzung eines erfahrenen Psychotherapeuten widerlegt. Die Wahrheit ist: der Vater heilt die Kinder von der psychischen Gewalt im Umfeld der Mutter.
Dieser Wahrheit verschließt sich der Jugenddezernent Josef Barabeisch momentan noch und setzt stattdessen die durch seine Mitarbeiterinnen zu verantwortende Kindeswohlgefährdung fort: Schon im September 2019 erfuhren die Mitarbeiterinnen des Jugenddezernent Barabeisch von der psychischen Gewalt. Im Januar 2020 antwortete der Jugenddezernent zuerst am Thema vorbei und auf Nachfrage dergestalt, dass die Mitarbeiterinnen des Josef Baraeisch angeblich 4 Monate zuvor keinen Bedarf für den Schutz der Kinder gesehen hätten.
Das Jugenddezernat im Alb-Donau-Kreis unterstützt somit unter der Ägide des Josef Barabeisch jetzt durch Unterlassen entgegen seines gesetzlichen Schutzauftrags die psychische Gewalt im Umfeld der Mutter, offenbar um das von den Kindern gewünschte Wechselmodell wie gehabt willkürlich und verfassungswidrig zu verhindern und den Willen aller 4 Kinder weiterhin mit staatlicher Gewalt basierend auf Lügen zu brechen.
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