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Ist das Wechselmodell eine psychische Störung für das Amtsgericht Ulm?

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Das Amtsgericht Ulm schätzt bekanntlich das Reden mit unseren Kindern über das Wechselmodell als Gefahr für die Kinder ein. Diese Einschätzung traf es im Beschluss zu einem Eilverfahren. Die endgültige Entscheidung ist das noch nicht. Sie wird im Hauptsacheverfahren getroffen, das noch läuft.

Für dieses laufende Verfahren hat das Amtsgericht Ulm einen Gutachter bestellt. Er soll Fragen beantworten, bei denen ich mich frage, ob das Amtsgericht Ulm das Wechselmodell als psychische Störung konstruieren will?

Die Fragen sind fast alle nur auf mich gemünzt. Schauen wir uns die Fragen an:

a) Wie ist die Durchführung des sogenannten Wechselmodells einzuschätzen – v.a. im Hinblick auf das Kindeswohl?

b) Besteht anlässlich der Durchführung von Umgangskontakten eine Gefahr von körperlichen oder seelischen Schäden für die Kinder?

c) wenn b) bejaht: Kann diese Gefahr durch einen begleiteten Umgang oder durch andere Maßnahmen abgewendet werden, gegebenenfalls durch welche?

d) Gibt es Hinweise auf belastendes Verhalten eines Elternteils, das sich auf die Einstellung der Kinder zum Umgang auswirkt?

Vom Gericht bestellt wurde wieder derselbe Gutachter von der KJP Stuttgart, dessen Gutachten im letzten Verfahren mit Fug und Recht als wohl nicht einmal im Ansatz wissenschaftlich bezeichnet werden kann.

Will das Amtsgericht Ulm seinen Anti-Wechselmodell- und damit Anti-Grundgesetz- sowie Anti-Kinderrechte-Beschluss nun von einem anti-wissenschaftlich arbeitenden Gutachter rechtfertigen lassen, der mir das Wechselmodell als psychische Störung andichten soll?

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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2 comments

  1. Sonja 7 November, 2018 at 14:02 Reply

    Das sind aber harmlose Fragen. Keine Frage der bindungsqualität, der Bindungstoleranz, der Erziehungsfähigkeit. Keine Frage möglicher psychischer Erkrankungen. Und was ist wissenschaftliches Arbeiten? Das mit den Testverfahren? Projektive Tests? Oder Persönlichkeitsrecht?

    Mit der Fragestellung kommen Sie noch gut mit weg.

  2. Susanne 7 November, 2018 at 19:22 Reply

    Der Antragsteller ist der größte Feind des Beamten.

    Was kommst du auch mit so neumodschen Kram, wie dem Wechselmodell und behauptest dann noch, dass müsste man jetzt immer so machen!! Habt ihr 20 Scheidungen pro Jahr in Ehingen? 40 Gespräche, eventuell sogar mehrfach? Wie sollen die das schaffen? Mit wievielen Vätern sollen die denn jetzt Gespräche führen, wenn die Mutter die Kinder doch nicht lässt? Bis zum Film “entsorgte Väter” 2009 verschwanden die Väter (bzw Mütter) stillschweigend und sahen so traurig aus, dass man sie unzweifelhaft für erkrankt hielt. Und jetzt kommst du und behauptest, es wäre die Aufgabe des JA, mit 2 Elternteilen in Kontakt zu bleiben. Was sollen die denn machen, wenn die Mutter dann erneut einen Antrag auf Umgangsreduktion stellt und wieder behauptet, die Kinder seien gefährdet, obwohl du nicht schlägst, nicht rumschreist? Den Umgang von der Mutter einfordern? Die Kinder abholen, wenn die Mutter nicht möchte? Davon hat der KSB doch schon 5 Familien im Erprobungsprogramm, die das JA ausgewählt hat.

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