Das Amtsgericht Ulm hat fragwürdige Fragen für ein psychologisches Gutachten zum Wechselmodell-Wunsch unserer Kinder formuliert. Dagegen habe ich Rechtsmittel eingelegt, damit sich der Fokus und die Qualität des Gutachtens ein wenig erweitert bzw. bessert. Meine Beschwerde dagegen veröffentliche ich gerne, damit andere Eltern ebenfalls davon profitieren mögen, die sich dafür einsetzen, dass allen Kindern nach der Scheidung beide Eltern erhalten bleiben.
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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg