Ich stelle meine Verfassungsbeschwerde öffentlich zur Verfügung. Darin gehe ich nicht nur gegen die amtsgerichtliche Anordnung eines begleiteten Umgang für unsere Kinder und mich vor. Vielmehr wird darin ein zeitgemäßes Verständnis von Kindeswohl und gleichberechtigter Elternschaft formuliert.
Ich hoffe, dass andere daraus lernen mögen: Einerseits, wie sie selbst eine Verfassungsbeschwerde schreiben können und andererseits, warum das Grundgesetz endlich auch für Nachtrennungsfamilien gelten muss, in denen sich die Eltern über das Betreuungsmodell uneinig sind.
Die Verfassungsbeschwerde wurde heute um 08:42 Uhr per Post dem Bundesverfassungsgericht zugestellt.
Update vom 31.10.2018: Das Aktenzeichen lautet 1 BvR 2455/18.