Unsere Kinder dürfen mich nur noch unter Bewachung und nur noch 90 Minuten pro Woche sehen. Warum? Ich habe sie vor Gericht bei ihrem Wunsch unterstützt, nach der Scheidung ihrer Eltern im wöchentlichen Wechsel bei beiden zu leben (das sogenannte Wechselmodell). Das Amtsgericht Ulm sieht dies als Gefahr für unsere Kinder an: Es sei für sie schädlich, dass ich sie im Rahmen von Gesprächen über das Wechselmodell über ihre Kinderrechte aufkläre und sie diese mit meiner Hilfe wahrnehmen.
Jetzt bringe ich den Fall vor die Vereinten Nationen. Der Ausschuss der Rechte des Kindes hat von mir im Namen unserer Kinder eine Individualbeschwerde erhalten. Darin klagen unsere vier minderjährigen Kinder mehrere Verstöße der Bundesrepublik Deutschland gegen die Kinderrechtskonvention an.
Soweit ich weiß, ist dies der erste Fall überhaupt aus Deutschland, der an diesen erst seit 2015 tätigen Ausschuss geht.
Ich stelle diese Beschwerde an den Kinderrechte-Ausschuss der Öffentlichkeit zur Verfügung, so wie ich es schon mit meiner noch nicht entschiedenen Verfassungsbeschwerde zum begleiteten Umgang wegen Wechselmodell getan habe.
Die Invidiualbeschwerde kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.
Es gibt auch eine Englische Version.
Hallo Sandro, dass ist Weltklasse. Schickst Du das bitte auch an unsere Verantwortlichen: Dr. F. Giffey, M. Weinberg, die Mitglieder der Kinderkommission des BMFJS, die Antidiskriminierungsstelle des BMFSJ, Anne Lütkes vom Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Leipziger Straße 116 – 118, 10117 Berlin für den Bericht zur Stellung des Kindes am deutschen Gericht zur Umsetzung der UN-KRK, das Landesjugendamt und die Justizministerien Euer örtliches Jugendamt vielleicht noch. So machen wir das immer. Und wenns auf die Mutter der Kinder eine Wirkung hätte, wäre auch schön
Hallo Susanne, alle auf Seite 2 und 3 aufgelisteten Staatsorgane dürften die Beschwerde am Montag erhalten. Du kannst gerne andere Organe und Organisationen darauf aufmerksam machen. Die Verfassungsbeschwerde findest du ebenfalls auf dieser Website, sowie den Beschluss des Amtsgericht Ulm – natürlich anonymisiert.
Hallo Sandro, ich werde die 3 Links in meiner Liste mit Fallbeipielen mitführen und weitergeben.
Ich habe Deinen Text gerade nochmal gelesen.
Dies ist eines der besten Plädoyers gegen den (befristeten) (Nahezu-)Bindungsabbruch, das in letzter Zeit geschrieben wurde.
Den Bindungsbefürwortern fiel gerade im Oktober 2018 in der öffentlichen Debatte auf, dass im Zusammenhang mit dem Film „Elternschule“ im September und Oktober 2018 zu wenig kritische Stimmen aus den Reihen der Kinder- und Jugendpsychiatrien und -psychologen kamen.
In diesem Zusammenhang sei nochmal in Ergänzung zu Deinem oben geschriebenen Text – sozusagen als Gedankenanstoß für die Leser aus Berufen rund um Familien – darauf hingewiesen, dass es unter Autoren von Gerichtsgutachten, die gut bezahlt sind, weit verbreitet ist, Bindungsabbrüche zu empfehlen. Dies entspricht einer Arbeitsweise der Jugendhilfe mit veralteten Arbeitsabläufen, die auf hohen monatlichen Gagen für Träger der Jugendhilfe und langfristigen Kostenzusagen beruhen, angefangen beim begleiteten Umgang, der stetig verlängert wird und eventuell für den alleinerziehend zurückbleibenden Elternteil die SPFH nach sich zieht – bis zum Heimaufenthalt.
Die Alternative zur Bindungseinschränkung bis hin zum Bindungsabbruch wären, wie in diesem Blog häufig angesprochen, Konzepte, die auf die Ressourcen der Familien aufzubauen.
Und noch ein 3. Punkt:
Hast du eine Zusammenfassung für die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung für Verfahrensbeistände geschrieben?
Du hast mehrere gute Punkte angesprochen: Gespräch mit den Kindern nur in einem Haushalt, Dauer vom Antrag bis zum Gespräch mit den Kindern, Art und Qualität der Gesprächsdokumentation und -wiedergabe, Gewichtung der verschiedenen Möglichkeiten für die Kinder
Hi Sandro,
habe deine Individualbeschwerde gelesen und finde diese erstklassig. Es bleibt zu hoffen dass die UN schnell handeln und Deinen Kindern und Dir dazu verhelfen, die Grundrechte wieder herzustellen sowie euch für bereits entstandenen Schaden angemessen zu entschädigen.
Liebe Grüße, Peter
und kommt wieder zurück und Sandro hat immer noch kein Wechselmodell und keinen Umgang. Mal sehen, wann der erste Sorgerechtsantrag der Mutter kommt.