Die Analyse der väterfeindlichen Rhetorik von Frau Dr. Christine Finke macht deutlich: Das sprachliche Schema, mit dem sie Väter entwürdigt, entspricht dem von Ausländerhass. Trifft auf Frau Finke der Straftatbestand der Volksverhetzung in Bezug auf Väter zu?
Frau Finke ist promovierte Sprachwissenschaftlerin (Anglistin), Stadträtin in Konstanz, Bloggerin, Buchautorin und war schon öfter im Fernsehen. Sie lässt ihrem Vaterhass in vielen Kanälen freien Lauf und agiert als extremistische Feministin menschenverachtend. Mit der selben Rhetorik wie Rassisten plädiert sie dafür, Menschen ihre Rechte abzuerkennen, weil sie bestimmte Merkmale haben. Im Fall von Frau Finke sind die Merkmale: Männlich mit leiblichem Kind.
Extremistische Feministinnen wie Frau Finke setzen sich nicht für die Gleichberechtigung der Geschlechter ein, sondern erniedrigen andere Menschen wegen ihres Geschlechts und nehmen seelische Verletzungen derer Kinder in Kauf. Wahre Feministinnen müssten sich angewidert von solchen angeblichen Mitstreiterinnen abwenden.
Die Ursache für Väterfeindlichkeit liegt wie beim Ausländerhass darin, dass einem der andere Mensch fremd ist. Ein Kind, dessen Vater nicht präsent war, dem ist dieser Vater fremd und es wird Probleme haben, das ihm Unbekannte in Männern und Vätern zu verstehen. Was ist Frau Finkes persönliche Geschichte mit ihrem Vater?
Aufgrund des fremden Vaters verwundert es nicht, dass sich Väterfeindlichkeit der selben Rhetorik und Logik bedient wie Ausländerfeindlichkeit und Rassismus:
- Der Menschen-Typus “Vater” wird entmenschlicht: Bei Frau Finke wird der Mann als geldgieriger Gewalttäter dargestellt, der Gruppen unterwandere. Die rhetorisch-logische Parallele: Juden wurden als geldgierig gebrandmarkt; Schwarze als gefährliche Tiere stigmatisiert und Ausländer oder Asylanten unterwandern laut Rechtsextremer unsere Kultur.
- Nun, da Väter von Frau Finke entmenschlicht wurden, kann sie ihnen ihre Menschenrechte aberkennen: Die obigen Vorurteile benutzt Frau Finke, um das Wechselmodell zu kritisieren, mit dem Väter lediglich für ihre Gleichberechtigung als Eltern kämpfen, die eigentlich im Grundgesetz verankert ist.
- Nachdem Frau Finke in den vorangegangene zwei Schritten den Kontext für die Entmenschlichung und Entrechtung der Väter gesetzt hat, kommt die Aufwiegelung zum Väterhass als Schlusspunkt und wird mit Übertreibungen und Vorurteilen garniert. Natürlich ist sie schlau genug, am Schluss von “Eltern” zu reden, aber im Kontext des Gesamttext ist klar, wer als geldgieriger Gewalttäter Rache nimmt und Macht demonstriert – der Vater:
Am allerschädlichsten aber für das Kind, das zum Spielball zwischen zerstrittenen Eltern wird und wöchentlich seine Umgebung wechseln muss, und das vielleicht als reine Rachemaßnahme oder Zeichen einer Machtdemonstration seinen Lebensmittelpunkt verliert. Eine entsetzliche Vorstellung.
Die Aussagen von Frau Finke erfüllen nach meinem Dafürhalten den Straftatbestand der Volksverhetzung nach §130 Absatz 1 des Strafgesetzbuch:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Frau Finke verbreitet ein Klima des Hass gegen Väter. Sie ist der Steigbügelhalter für alle, die Väter mutwillig und willkürlich aus dem Leben von Kindern ausgrenzen wollen. Das ist die Grausamkeit der extremistischen Feministinnen gegen Kinder und Väter. Sie zerstören den öffentlichen Frieden, indem sie durch ihre Worte andere ermutigen, Kindern und Vätern seelische Schäden zuzufügen, die zu Depressionen und Suizid führen können.
Der Straftatbestand der Volksverhetzung muss unbedingt auch für seelische Grausamkeiten gelten, wie die Väterverhetzung von Frau Finke. Sie greift die Menschenwürde aller Väter an, beschimpft sie, macht sie böswillig verächtlich und verleumdet sie. Dass man ihr im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine Platform bietet, ist unverständlich.
Schlussendlich ist Väterfeindlichkeit auch Familienfeindlichkeit und betrifft daher uns alle.
UPDATE: Da zwischenzeitlich das OLG-Köln am 09.06.2020 entschieden hat, dass die Verunglimpfung von Frauen eine Volksverhetzung darstellen kann, stützt die herrschende Rechtsprechung unseren Verdacht, dass Frau Dr. Finke Volksverhetzung durch Verunglimpfung von Vätern begeht.
[…] Die Mächtigen sind zum Großteil die Mütter, die korrumpiert werden durch die Macht, die ihnen vor allem von Jugendämtern und in der Folge auch von Gerichten zu Teil wird. Die Schwachen sind zum Großteil die Väter, die unter dieser Macht leiden und verächtlich behandelt werden. […]
[…] Frau Paul ist die Betreiberin des Weblog „Buchkolumne“ und sympathisiert mit einer Frau, die gegen Väter hetzt, welche sich lediglich für Gleichberechtigung einsetzen und erfüllt damit wahrscheinlich den Straftatbestand der Volksverhetzung durch Väterhass. […]
[…] Feministinnen haben mittlerweile kaum eine Chance, weil der Ruf nach immer mehr Schutz durch fanatische Feministinnen immer radikaler wird. Primitive Instinkte drohen den Feminismus und die Gleichheit der Menschen zu untergraben. Der […]
[…] sich im fanatischen Feminismus zeigt, führt die vaterlose Gesellschaft dazu, dass Männer generell als Bedrohung wahrgenommen […]
Wie weit die Entmenschlichung von Vätern und Männern bereits vorgeschritten ist, das sieht man an der völlig normalen Hetze gegen den „alten weißen Mann“.
Leider ein gesamtgesellschaftlicher Trend, leider ein zunehmender Trend.