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Jugendamt Alb-Donau-Kreis unter Druck vor Gericht wegen politischer Erpressung mit Kindern

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In die Klage unseres Chefredakteurs gegen den Alb-Donau-Kreis gerät Bewegung. Offenbar wird die Behörde Einsicht in ihre Akten gewähren. Hieraus würde die politische Erpressung des Journalisten mit seinen Kindern nachweisbar.

Ich bin Sandro Groganz, der Chefredakteur von Freifam. Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen habe ich seit 10.11.2020 eine Unterlassungsklage gegen das Jugendamt des Alb-Donau-Kreis laufen (Aktenzeichen 7 K 411/20). Ich verlange im Kern, dass das Jugendamt die falsche Anschuldigung unterlässt, ich würde meine Kinder schädigen, wenn ich mit ihnen über das Wechselmodell rede. Ein Facharzt und Psychotherapeut hat inzwischen attestiert, dass die mir vorgeworfene Kindeswohlgefährdung aus der Luft gegriffen ist.

Hinter der Äußerung des Jugendamts lässt sich unschwer meine politische Erpressung durch die Behörde per Einschränkung des Kontakts zu meinen Kindern erkennen. Die CDU regiert im Landkreis und ist gegen das Wechselmodell, also die gleichberechtigte Betreuung nach Trennung der Eltern. Der Landrat Heiner Scheffold wurde vom Kreistag gewählt. Offenbar will der Landrat Heiner Scheffold meine Kinder per erfundener Kindeswohlgefährdung von der Minderheitenmeinung ihres journalistisch tätigen Vaters fern halten.

Bislang hat sich das Jugendamt mit Händen und Füßen und hanebüchenen Argumenten dagegen gewehrt, dass ich im Rahmen der Unterlassungsklage vor dem Verwaltungsgericht Einsicht in die Jugendamtsakten bekomme. Unter anderem führte die Behörde als Begründung an, dass ich in Berichten auf Freifam aus den Akten zitieren könnte. Anders als in Strafverfahren, ist dies jedoch nicht verboten, weshalb das VG Sigmaringen dieses Argument auch nicht gelten ließ.

Selbstverständlich werde ich die Jugendamtsakten verwenden, um sowohl vor Gericht wie in zukünftiger öffentlicher Berichterstattung scharf gegen das politisch erpresserische Jugendamt Alb-Donau-Kreis vorzugehen. Ganz besonders freue ich mich schon auf die öffentliche Verhandlung am VG Sigmaringen, zu der wahrscheinlich die Regionalpresse erscheinen wird. Wenn ein Jugendamt das Kindeswohl für politische Diskriminierung missbraucht, muss das in die Öffentlichkeit.

Jetzt deutet sich eine Wende an, was die Blockadehaltung des Jugendamts zur Akteneinsicht angeht. Nachdem es noch vor ein paar Monaten angekündigt hatte, beim Sozialministerium eine Sperrerklärung für die Akten einzuholen, damit diese dem Gericht überhaupt nicht ausgehändigt werden müssen, so hört sich das nun in einem Schreiben des demokratiefeindlichen Jugendamtsleiters Robert Egle vom 17.02.2023 an das Verwaltungsgericht ganz anders an. Darin steht:

“Auf Ihre Anfrage vom 30.09.2022 […] teilen wir Ihnen mit, dass Auskunft darüber benötigt wird, ob das Gericht gegebenenfalls auch einen teilweisen Aktenauszug oder geschwärzte bzw. unkenntlich gemachte Namen in den Akten akzeptieren wird.”

Jeder Verwaltungsrechtler weiß, und sogar ich als immerhin gut eingearbeiteter Laie weiß, dass diese Anfrage rechtsstaatlich betrachtet Blödsinn ist. Warum das so ist, hat das Verwaltungsgericht dem Jugendamtsleiter in einem Antwortschreiben am 07.03.2023 erklärt:

“Bezugnehmend auf das Schreiben des Beklagten vom 17.02.2023 wird mitgeteilt, dass es dem Gericht nicht möglich ist, vorab zu beurteilen, ob bzw. in welchem Umfang die Vorlage geschwärzter Akten ausreichend ist, um zu prüfen, ob für die Aussagen des Jugendamtes tatsächlich ein ausreichender Tatsachenkern besteht. Insoweit obliegt die Entscheidung dem Beklagten, ob er im vorliegenden Verfahren (ggfs. geschwärzte) Verwaltungsakten vorlegt oder ob er eine entsprechende Sperrerklärung einholt.”

Das Jugendamt Alb-Donau-Kreis hat also angefragt, ob es dem Gericht geschwärzte oder unvollständige Akten zur Verfügung stellen darf, um eine Offenlegung bestimmter Informationen zu vermeiden. Dies ist jedoch ein den Rechtsstaatsprinzipien entgegenlaufender Ansatz, da er dem Gericht die Möglichkeit nimmt, sich ein vollständiges Bild der Angelegenheit zu machen und somit eine faire und angemessene Entscheidung zu treffen.

Ein Gericht muss die Möglichkeit haben, alle verfügbaren Informationen zu prüfen, um eine möglichst objektive Entscheidung zu treffen. Wenn das Jugendamt geschwärzte oder fehlende Akten vorlegt, fehlen dem Gericht wichtige Informationen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. In diesem Fall besteht auch das Risiko, dass wichtige Informationen fehlen, die für den Fall von entscheidender Bedeutung sind. Die Offenlegung der Akten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erfolgt, um sicherzustellen, dass alle Parteien fair behandelt werden und dass eine gerechte Entscheidung getroffen werden kann. Eine Anfrage, geschwärzte oder unvollständige Akten vorzulegen, würde diesem Ziel widersprechen und die Glaubwürdigkeit der Behörde in Frage stellen.

Man bekommt nun eine Ahnung, warum der Jugendamtsleiter Robert Egle, der einst Chefjurist bei der Drogeriekette Müller war, womöglich doch nicht über die nötige Kompetenz für seinen Job besitzt oder sie ihm just in Situationen abhanden kommt, in denen sie der Vertuschung einer behördlichen politischen Erpressung mit Kindern zugute kommt. Zudem entsteht durch seine Vorgehensweise der Eindruck, dass das Jugendamt Informationen zurückhält oder verheimlicht, was das Vertrauen in die Behörde untergraben könnte.

Offenbar rührt die peinliche Anfrage des Robert Egle daher, dass seine Behörde nicht umhin kommt, dem Gericht und damit auch mir Einsicht in die Akten zu gewähren. Zwar könnte die Behörde nun die Akten schwärzen oder ganze Aktenteile nicht zur Verfügung stellen, doch dann steckt sie in dem Dilemma, dass dann das Gericht wahrscheinlich mir Recht gibt, wenn es nicht prüfen kann, ob die mir zum Zwecke der politischen Erpressung unterstellte Kindeswohlgefährdung einen ausreichenden Tatsachenkern hat.

Dieses Dilemma hätte das Jugendamt Alb-Donau-Kreis auch gehabt, wenn es die Sperrerklärung erhalten hätte, doch dann hätte es dem Sozialministerium die Verantwortung dafür überantwortet und diese Verantwortung scheint das Ministerium in Stuttgart nicht tragen zu wollen bzw. zu können, weil es keinen Grund für eine Sperre erkennen mochte. Diesen Ball scheint das Ministerium zurück gespielt zu haben, so dass es jetzt am Jugendamt liegt darüber zu entscheiden, wie viel es von den Akten preis geben will, damit das Verwaltungsgericht zum Tatsachenkern ausreichend ermitteln kann.

Das Problem dabei ist natürlich, dass die zur Verfügung gestellten Informationen trotzdem nicht ausreichen und unter den geschwärzten oder weggelassenen Akteninhalten immer etwas sein könnte, das das Jugendamt dem Gericht und mir vorenthält, weil es zu meinem Vorteil sein könnte. Außerdem kommt hinzu, dass ich umso mehr der Akteninhalte für die Berichterstattung verwenden kann, je weniger das Jugendamt weg lässt und je weniger Informationen das Jugendamt im Rahmen der Akteneinsicht zur Verfügung stellt, umso mehr leidet seine Glaubwürdigkeit.

Zwar kann das Jugendamt auf diese Weise weiter auf Zeit spielen und das Verfahren verzögern, doch die Einsicht des Jugendamts, es kommt an der Akteneinsicht nicht vorbei, könnte insgesamt sehr wohl zum Dammbruch in meinem Fall führen. Die Wahrscheinlichkeit ist nun hoch, dass das Jugendamt vor dem Verwaltungsgericht verlieren wird und öffentlich auf Freifam aufgrund von Berichterstattung auf Basis der Akten seine Glaubwürdigkeit verliert und als Behörde entlarvt wird, die das Kindeswohl für politische Zwecke missbraucht.

Eventuell ist es jetzt an der Zeit für den Landrat Heiner Scheffold umzudenken. Er benutzt das Jugendamt seit 5 Jahren um mich als andersdenkenden Journalisten und Vater durch die Einschränkung des Kontakts zu meinen Kindern zu unterdrücken. Seit Jahren begünstigt er dadurch die anhaltende psychische Schädigung meiner vier Kinder. Es wäre an der Zeit, dass sein Jugendamt wieder in unsere freihtlich-demokratische Grundordnung zurückfindet und den Empfehlungen des oben genannten Arztes und Psychotherapeuten folgt, damit ich sicherstellen kann, dass alle vier Kinder beide getrennt lebenden Eltern haben und sich aufgrund der unterschiedlichen Meinungen ihrer Eltern zu selbstbestimmten Individuen entwickeln können – wie es eben einem demokratischen Kindeswohl entspricht.

Die Pressestelle des Landratsamt Alb-Donau-Kreis teilte auf Anfrage mit, dass sie keine Auskünfte zu laufenden Verfahren erteilen könne.

 

Bildnachweis: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Verwaltungsgericht_Sigmaringen_01.JPG

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. Peter 17 März, 2023 at 11:27 Reply

    Das Jugendamt wird eine “Vertretung” schicken, die von dem Fall keine Ahnung hat und sich daher auch nicht verplappern und keine brauchbaren Stellungnahmen abgeben kann. Die sind auf solche Sachen eingerichtet.

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