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Landrat Heiner Scheffold leistet Beihilfe zu psychischer Kindesmisshandlung im Alb-Donau-Kreis

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Landrat Heiner Scheffold ignoriert im Alb-Donau-Kreis die seelische Gewalt einer Mutter gegen Kinder, um die Fehler seines Jugendamts zu vertuschen, indem er die Diffamierung eines Kindertherapeuten durch seine Behörde in Kauf nimmt.

Wie berichtet behauptete die stellvertretende Jugendamtsleiterin, Frau Kim Anja Stark, in einer Email objektiv falsch über einen promovierten Kindertherapeuten, dass dieser Ferndiagnosen über eine gewalttätige Mutter angestellt habe und ihr eine narzisstische Persönlichkeit unterstelle.

Mit dieser Diffamierung versucht die Amtsträgerin, ihre eigenen Fehler und die ihrer Kolleginnen zu vertuschen. Der Kindertherapeut hat nämlich unzweifelhaft die psychische Gewalt einer Mutter in Munderkingen gegen ihre vier Kinder diagnostiziert. Doch das Jugendamt bleibt seit über einem Jahr untätig und schützt die Kinder nicht. Nun bleibt der Behörde nur noch die infame Strategie, die Glaubwürdigkeit des Therapeuten durch eine Verunglimpfung zu zerstören, da sie ansonsten hohe Schmerzensgeldforderungen zu befürchten hat.

Der oberste Dienstherr des Jugendamts, Landrat Heiner Scheffold, wurde am 21.10.2020 aufgefordert, eine Unterlassungserklärung bezüglich der Diffamierung zu unterzeichnen und die Mitarbeiterinnen wegen mangelnder Neutralität von der Fallbetreuung abzuziehen. Ihm wurde Frist bis zum darauf folgenden Tag gesetzt, doch er schweigt seit nun über einer Woche.

Damit macht sich der Landrat mitschuldig an der psychischen Kindesmisshandlung. Nicht nur begünstigt er durch seine Untätigkeit das Leiden der Kinder in Munderkingen, er leistet sogar Beihilfe dazu, weil er die Diffamierung des Therapeuten durch sein Jugendamt und das anhaltende Leiden der Kinder aufrecht erhält.

Herr Landrat Heiner Scheffold verstößt somit gegen seinen Amtseid, den er auf die Verfassung des Landes Baden-Württemberg geschworen hat. Darin verlangt Art. 13 LV den Schutz von Kindern vor seelischer Gefährdung. Außerdem missachtet der Landrat den Schutz von Kindern vor gewalttätiger Erziehung (§ 1631 Abs. 2. BGB). In diesem Zusammenhang ermöglicht er es seinem Jugendamt, dessen Schutzauftrag aus § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII (“Kinder und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl schützen”) zu missachten und stattdessen gegen Kinder zu eigenen Zwecken psychisch zu missbrauchen.

Insgesamt wird Herr Heiner Scheffold damit den Anforderungen seines Amts nicht gerecht. In Bezug auf den Kinderschutz sind im Landratsamt Alb-Donau-Kreis so erhebliche Missstände erkennbar, dass eine Weiterführung des Amts als Landrats im öffentlichen Interesse nicht vertretbar ist. Für Eltern und Kinder im Alb-Donau-Kreis stellt die lügnerische Kreisverwaltung aktuell eine Gefahr dar, was dem öffentlichen Ansehen des Landratsamts und insbesondere des Jugendamts massiv schadet.

Nun ist die Rechtsaufsicht des Regierungspräsidium Tübingen gefragt, die die Amtszeit des Landrats Heiner Scheffold umgehend für vorzeitig beendet erklären sollte, und zwar zum Schutz von Kindern im Alb-Donau-Kreis (gemäß § 51 LKrO in Verbindung mit § 128 GemO). Wer als Amtsträger die Schwächsten, nämlich Kinder, aus Eigennutz leiden lässt, der ist fehl am Platz.

 

Bildnachweis: Screencapture YouTube-Video

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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