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Verfahrensbeiständin Anke Schwuttge wirft wegen Presseanfragen von Freifam hin

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Die Sozialpädagogin Anke Schwuttge will vom Amtsgericht Wolfratshausen als Verfahrensbeiständin überraschend entbunden werden, weil Freifam an sie mehrere Presseanfragen gestellt hat und sie sich dadurch belastet fühlt.

In einem neuen familiengerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Wolfratshausen wurde im Mai 2022 die Verfahrensbeiständin bestallt, und zwar die Sozialpädagogin Anke Schwuttge. Es handelt sich um ein Verfahren der Familie L., über deren jahrelangen Kampf um die Rückführung ihrer drei leiblichen Kinder wir immer wieder berichtet haben. Mit Hilfe von Beiständen von Freifam wurde zunächst der Umgang der Eltern zu den Kindern wieder hergestellt. Aktuell wird über die Rückführung der Kinder zu ihren Eltern verhandelt.

Im Rahmen unserer Berichterstattung über die Familie L. haben wir uns im Rahmen unserer Recherche auch an die Verfahrensbeiständin Anke Schwuttge per Presseanfragen gewandt. Nun liegt uns ein Schreiben vor, welches Frau Schwuttge mit Datum vom 14.03.2023 ging an das Amtsgericht Wolfratshausen richtete. Darin teilt sie Folgendes mit.

Sehr geehrte Frau Richterin x,

hiermit bittet die Unterzeichnerin, diese von der Verfahrensbeistandschaft für die Kinder

[Kind 1]

[Kind 2]

[Kind 3]

zu entlassen, da das journalistische Betreiben von Freifam eine konstruktive Klärung des Falls maßgeblich erschwert. Die mehrfach an die Unterzeichnerin gestellten Presseanfragen belasten diese über das erträgliche Maß hinaus. Unter diesen Bedingungen sieht diese ein unbelastetes Eintreten für die Interessen der Kinder nicht mehr als gegeben an und hält damit eine sinnvolle Verfahrensbeteiligung nicht mehr für möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Die von Freifam an die abdankende Verfahrensbeiständin Schwuttge gerichteten Presseanfragen enthalten aus unserer Sicht sachliche Fragen. Um dies zu belegen, veröffentlichen wir sie hier.

Presseanfrage aus 08/22

Sehr geehrte Frau Schwuttge,

wir begleiten [Mutter] und [Vater seit einiger Zeit. Den Eltern wurden vom Jugendamt bzw. dem Familiengericht Wolfratshausen die Kinder genommen. Dieses erfolgte insbesondere auf der Grundlage von Aussagen von Mitarbeitern und Dienstleistern des Jugendamts und einem Gutachten, dessen erhebliche Mängel gerade wissenschaftlich aufbereitet wird und über das wir auch sehr umfangreich berichten werden.

Es ist in diesem Verfahren offensichtlich, dass sich viele „Beteiligte“ an diesem Prozess von Zeit zu Zeit verabschieden und neue „Beteiligte“ auf der Bildfläche erscheinen. Die Richterin hat gewechselt, die Verfahrensbeiständin hat gewechselt, der Vormund hat gewechselt, Mitarbeiter im Jugendamt haben gewechselt. Wir sehen das als ein deutliches Signal für ein System- bzw. Organisationsversagen an.

Wir beabsichtigen über die vormaligen und aktuellen „Beteiligten“ zu berichten, insbesondere auch über die Personen, die im Gutachten mit ihren Aussagen zitiert sind.

Gleichzeitig sind wir verwundert, dass die Richterin Sie als Verfahrensbeistand bestellen will. Offensichtlich war die Papierform bisher nicht gegeben, so dass Sie Ihr polizeiliches Führungszeugnis erst aufwändig über ihren Arbeitgeber beibringen mussten.

Die nachfolgenden Fragen sind für unsere kommende Berichterstattung von Bedeutung:

  1. Haben Sie bereits seit längerer Zeit Erfahrung als Verfahrensbeistand oder ist das einer ihrer ersten Fälle? Im „Normalfall“ haben Verfahrensbeistände das polizeiliche Führungszeugnis umgehend zur Hand. In einschlägigen Datenbanken sind Sie dazu noch nicht zu finden.
  1. Welche Aus- und Fortbildungen haben Sie durchgeführt, so dass Sie in der Lage sind, das Amt eines Verfahrensbeistands unvoreingenommen und verantwortungsvoll auszuüben?
  1. Bestehen Ihrerseits

a) berufliche oder

b) private Verbindungen zu Mitarbeitern des Kreisjugendamts Bad Tölz/Wolfratshausen, Rosenheim oder Miesbach? Sie haben offensichtlich vorab Kontakt mit den Jugendämtern in Bad Tölz/Wolfratshausen und Rosenheim aufgenommen bevor Sie mit den Eltern in Kontakt getreten sind.

  1. Ist die Richterin [XYZ] mit Ihnen persönlich bekannt, sie scheinen nicht weit von einander zu wohnen.
  1. Üben Sie für die Richterin  [XYZ] oder das Amtsgericht Wolfratshausen weitere Verfahrensbeistandschaften aus?
  1. Stehen oder standen Sie mit folgenden Personen in Kontakt:

a)  [XYZ], aktuell GWG-Gutachterin

b) Frau [XYZ], vormalige Verfahrensbeiständin

c) Frau [XYZ], nach unseren Informationen aktuell Jugendamt Miesbach

d) Frau [XYZ], SPFH

e) Frau [XYZ], Heilpädagogin

f) Frau [XYZ], Logopädin

g) Frau [XYZ], Kindergartenleitung.

Wir dürfen Sie bitten, uns die Fragen bis zum 20.08.2022 zu beantworten.

Presseanfrage vom 07.10.2022

Sehr geehrte Frau Anke Schwuttge,

wir – Herr F. und ich – unterstützen die Eheleute L. seit annähernd zwei Jahren. Frau L. hat uns Ihre E-Mail vom 07.10.2022 weitergeleitet.

Sie führen darin aus, dass Sie uns als persönliche Beistände von [Mutter] und [Vater] nicht dabeihaben wollen, da Sie “einen konstruktiven und lösungsorientierten Dialog” führen möchten, den Sie bei unserer Gesprächsteilnahme offensichtlich nicht erwarten.

An dieser Stelle können wir Ihnen versichern, dass wir es gewohnt sind, sehr konstruktiv und auch loyal an derartigen Gesprächen teilzunehmen und dabei ausschließlich an einer Stärkung der Eltern-Kind-Kontakte bzw. an einer Rückführung der Kinder orientiert sind.

Natürlich sind wir auch als Autoren für Freifam aktiv, Sie werden aber keinen einzigen Artikel finden, bei dem wir aus vertraulichen Gesprächen zitieren. Unsere Artikel fußen ausnahmslos auf der Grundlage von nachvollziehbaren schriftlichen Stellungnahmen bzw. Beschlüssen und öffentlichen Äußerungen. Wir empfinden es als eine persönliche (Bürger-)Pflicht, auf erkannte Missstände hinzuweisen. Das hat z.B. auch dazu geführt, dass wir sehr umfangreich über Verfahrensbeistände und Sozialpädagogen in Beratungsstellen und Jugendämtern berichtet haben.

Aktuell arbeiten wir die Stellungnahme von Frau Dr. [XYZ] auf, die das zweite Gutachten “für” die damalige Familienrichterin [XYZ] – nunmehr [XYZ] des [XYZ]   – erstellt hat.

Wenige Tage bevor Frau Dr. [XYZ] das Gutachten an das Gericht übermittelt hat, hat sie Frau [XYZ] noch folgendes Schreiben übermittelt:

[Eingefügtes Bild des Schreiben der Frau [XYZ]. Darin steht: “Eine aktuelle Kindeswohlgefährdung konnte nicht festgestellt werden”]

Kurze Zeit später wurde dann von Frau Dr. [XYZ] das Gutachten erstattet, das durch [XYZ]  zur Inobhutnahme der Kinder und zum Entzug des Sorgerechts bei den Eltern geführt hat. Welches der beiden Dokumente nun als falsches Gesundheitszeugnis zu werten ist, wird ein in Auftrag gegebenes Privatgutachten darlegen. Ob sich diese Unterlage in irgendeiner Gerichtsakte befindet, lassen wir gerade klären.

Es gibt da noch eine Reihe weiterer Unregelmäßigkeiten, die nunmehr vollständig dokumentiert wurden.

Vor diesem Hintergrund dürfen wir Sie bitten, Ihre bisherige Entscheidung zu überdenken. Sie haben es hier ganz sicher nicht mit einem “normalen” Fall zu tun – sondern mit einem Fall umfangreichen Systemversagens, möglicherweise sogar von Korruption. Die Eltern von [Kind 1], [Kind 2] und [Kind 3] werden in den nächsten Tagen nochmals umfangreich bei Gericht Anträge stellen.

Presseanfrage vom 27.10.2022

Sehr geehrte Frau Schwuttge,

nachdem Sie die von Frau Z. und mir angebotene Unterstützung als Beistand für die Eheleute L. tätig zu sein, nicht angenommen haben, darf ich Ihnen mitteilen, dass ich nunmehr keinen Interessenkonflikt zu beachten habe.

Wir begleiten die Familie L. seit längerer Zeit und seit der E-Mail von Frau Z. vom 12.10.2022 dürfte Ihnen klar geworden sein, dass Sie hier in einem Verfahren zur Verfahrensbeiständin bestellt wurden, das eine Reihe von Ungereimtheiten aufweist.

Wir werden im Rahmen unserer Internet-Präsenz auf freifam zu gegebener Zeit umfangreich darüber berichten.

Insofern darf ich Sie um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bitten:

  1. Nach unseren Informationen sind Sie im Jugendamt des Landkreises Starnberg tätig und wohnen ausweislich Ihres Briefkopfs im [Adresse]. Die Richterin [XYZ] wohnt nach öffentlich zugänglichen Informationen im  [Adresse]. Die Entfernung Ihrer Wohnung zur Richterin beträgt wohl 1,4 Kilometer.Waren Sie vor Ihrer Bestellung als Verfahrensbeiständin bereits mit der Richterin [XYZ] persönlich bekannt? Sind Sie gemeinsam in Vereinen tätig?
  1. Trifft es zu, dass Sie von der Richterin [XYZ] am 31.05.2022 als Verfahrensbeiständin bestellt wurden, die Richterin aber erst Ende Juli 2022 ihr polizeiliches Führungszeugnis durch Ihren Arbeitgeber erhalten hat?
  1. Welche Unterlagen haben Sie an das Gericht gegeben, um Ihre persönliche Qualifikation als Verfahrensbeiständin zu dokumentieren?
  1. Ihnen lag nachweislich die Akte 1 F 279/22 vor. Wurden Ihnen auch die Akten aus den Vorverfahren aus 2018, 2019 und 2020 bzw. 2021 vorgelegt?
  1. Kennen Sie die Gutachten, die von Richterin [XYZ] in Auftrag gegeben wurden?
  1. Stehen Sie mit der Richterin [XYZ] in persönlichem Kontakt?
  1. In einem dieser Gutachten wurden u.a. folgende Personen „interviewt“:
    • Frau [XYZ]  (vormalige Verfahrensbeiständin)
    • Frau [XYZ] (vormals Jugendamt Bad Tölz / Wolfratshausen)
    • Frau [XYZ] (vormalige SPFH)
    • Frau [XYZ] (Heilpädagogin)
    • Frau [XYZ] (Logopädin)
    • Frau [XYZ] (Kindergartenleitung)
    • Frau [XYZ] (vormalige gesetzliche Vertreterin des Großvaters von Frau L.)

Stehen Sie mit einer der vorgenannten Damen beruflich oder privat in Kontakt und beabsichtigen Sie, sich die Ausführungen von einer oder mehrerer dieser Damen „zu eigen“ zu machen?

  1. Haben Sie berufliche Kontakte mit den Jugendämtern in Rosenheim oder Bad Tölz / Wolfratshausen?
  1. Frau Z. hat Ihnen das Schriftstück von Frau Dr. [XYZ]  aus dem Oktober 2019 per E-Mail zur Kenntnis gegeben, wonach keine Kindeswohlgefährdung vorläge. Kurze Zeit später hat Frau Dr. [XYZ] ein Gutachten abgeliefert, das mit zur Inobhutnahme der Kinder der Eheleute L. geführt hat.Haben Sie bei derartigen Unterlagen ein „Stöhrgefühl“ und haben Sie das Gutachten von Frau Dr. [XYZ] in den Gerichtsakten nachgeblättert? Beabsichtigen Sie das noch zu tun?
  1. Aus welchen Gründen lehnen Sie es ab mit den Eltern zu sprechen, wenn diese auf die Begleitung durch Beistände bestehen?
  1. Halten Sie es für „normal“, wenn Pflegekinder nicht mehr zu ihrem Vater „Papa“ sagen dürfen?
  1. Liegen Ihnen die Berichte der Umgangsbegleiter vor?
  1. Konnten Sie in die Akte des Jugendamts Einsicht nehmen?

Spätestens zu Ende des Monats werden wir sehr umfangreich über den „Fall L. aus Steinhagen“ berichten, insofern darf ich Sie um die Beantwortung der obigen Fragen bis

15.11.2022

bitten.

Presseanfrage vom 02.03.2022

Sehr geehrte Frau Schwuttge,

die Redakteure von Freifam haben Sie mit E-Mail vom 12.10.2022 und E-Mail vom 27.10.2022 kontaktiert.

Leider haben Sie bisher noch nicht auf diese E-Mail/Presseanfragen geantwortet.

Wir stehen aktuell in engem Kontakt mit den Eltern von [Kind 1], [Kind 2] und [Kind 3].

Im Hilfeplangespräch betreffend [Kind 1] am 21.11.2022 hat Frau Wolfgruber (Pflegeinderdienst Landkreis Rosenheim) gegenüber den Eltern, Herrn F. und mir bestätigt, dass Ihre Ausführungen viel zu negativ dargestellt sind und es [Kind 1] wesentlich besser geht als dargestellt. Wer waren für diese Aussagen Ihre Auskunftspersonen?

Ist Ihnen bekannt, dass den Eltern mittlerweile die vollständigen Berichte der Umgangsbegleiter vorliegen und darin sehr positiv über die Umgänge berichtet wird?

Wenn nein, warum haben Sie sich nicht um die Aktualisierung der Informationslage bemüht?

Wir dürfen Sie bitten, uns bis zum 10.03.2023 diese und die vorherigen E-Mails zu beantworten, da wir dann zeitnah über die aktuelle Entwicklung berichten werden und auch umfangreiche Passagen der Akten veröffentlichen.

 

Das Symbolbild zeigt nicht Frau Schwuttge, sondern eine uns unbekannte Frau, die belastet wirkt.

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Autor

  • Jessica Zelzer

    Als seit 2017 betroffene Mutter des Familienrechts, habe ich jahrelang erfahren, dass in diesem System die reine Willkür herrscht. Wenn man eine normale Trennung und Scheidung hat, fängt bei vielen der Alptraum an. Am schlimmsten ist es für die Kinder. Man ist der Willkür ausgeliefert. Angefangen bei Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Verfahrensbeiständen. Den Blick auf die Kinder richtet dort niemand.

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4 comments

  1. Anna-Maria 18 März, 2023 at 18:43 Reply

    Sandro Groganz der Held kämpfen Sie weiter so !!!
    ❤️
    Könnt ihr noch in den Spiegel gucken ihr Tölzer Wolfratshauser und aus Geretsried ?

    Kinderstube: 0

  2. Tom 18 März, 2023 at 21:45 Reply

    Ist es eine “konstruktive Klärung”, wenn der VB auf Ausgrenzung und Isolation aus ist? Inwieweit hat der VB sich bemüht “konfliktreduzierend und bindungserhaltend” einzugreifen? Hier sollte jemand grundlegend die eigene Haltung überdenken. Ist dies Professionsflucht …

  3. Siegmund Lacham 30 März, 2023 at 09:52 Reply

    Super das die verfahrensbeiständin die Biege gemacht hat , die ist wohl kein Druck und Gegenwind gewöhnt und wahrscheinlich ist die auch ein Weichei , wenn die mit paar Presseanfragen nicht klar kommt .😂😂.
    Berichtet mal über die Geldgierigen Pflegefamilien wäre ziemlich interessant, die würden sich dann wahrscheinlich 6 mal überlegen ob man das unterstützt Familien zu zerstören .

    Es ist höchste Zeit das über die Rückführung gesprochen wird . Das ist ja kein Zustand mehr . Die armen Kinder u. Eltern !!!

  4. Susi T. 30 März, 2023 at 12:29 Reply

    Was will man von Leuten wie dieser Fr. Schwuttge erwarten , die vertreten doch gar nicht die Interessen der Kinder wenn ich das schon lese bekomme ich Aggressionen . Das einzige was die vertreten ist der Wille des Jugendamtes und den möchte gern Eltern den Pflegeeltern, um die Kinder gehts da ganz bestimmt nicht . Und nicht zu vergessen das liebe Geld 💰

    Ich lach mich schlapp die fühlt sich belastet , eine Runde Mitleid ( nicht ) . Fragt einer mal die Leiblichen Eltern und die Kinder ob die sich belastet fühlen .
    Das ist Belastung und nicht ein paar Presseanfragen mit berechtigen Fragen.

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