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Jugendamtsleiter Robert Egle missbraucht Kinder für Angriff auf Meinungsfreiheit

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Weil unser Chefredakteur öffentlich über die politische Erpressung mit seinen Kindern berichtet, begangen unter anderem durch das Jugendamt, soll er laut dem neuen Jugendamtsleiter Robert Egle drei seiner vier Kinder nicht mehr sehen dürfen.

Ich bin Sandro Groganz, der Chefredakteur von Freifam. Ich berichte hier über den Jugendamtsleiter Herr Robert Egle und wie er meine Kinder als Waffe gegen meine Meinungsfreiheit benutzt.

Herr Robert Egle ist seit 01.11.2021 der neue Leiter des Jugendamt Alb-Donau-Kreis. Dieses Jugendamt ist für meine Kinder zuständig. Wie berichtet, fand am 17.02.2022 ein Gerichtstermin in unserem Fall statt. An diesem Termin nahm auch Herr Egle teil. Im Gepäck hatte er eine schriftliche Stellungnahme des Jugendamts, sowie seine eigenen Ideen.

Bei diesen beiden Stellungnahmen handelt es sich ausschließlich um einen Angriff auf meine verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit als Vater und Journalist. Es ist ein Angriff auf meinen öffentlichen Kampf als Chefredakteur des Online-Journals Freifam für die Rechte meiner Kinder und meiner eigenen als Vater. In der Berichterstattung auf Freifam kritisiere ich das Jugendamt öffentlich und scharf dafür, dass es seinen staatlichen Schutzauftrag dafür missbraucht, mich anhaltend mit meinen Kindern zu erpressen, damit ich mit ihnen und in der Öffentlichkeit nicht über das Wechselmodell rede – ein politisches Thema der Bundes-FDP.

Für den neuerlichen Angriff auf meine Meinungsfreiheit missbraucht das Jugendamt nun wieder, insbesondere Herr Egle im Termin am 17.02.2022, meine Kinder als Waffe für eine versuchte Nötigung, nachdem die anhaltende Nötigung zuvor durch Dr. Bühler im Sinne des Jugendamts vollendet worden war.

Auszugsweise soll hier aus Berichten zitiert werden, die das Jugendamt und seinen Dienstherren auf www.freifam.de scharf angreifen:

„Im Alb-Donau-Kreis lässt der Landrat Heiner Scheffold vier Kinder mit Hilfe des Jugendamts emotional vergewaltigen. Er und die Behörde missbrauchen ihr Amt, um durch psychischen Kindesmissbrauch die Gleichberechtigung von Eltern zu verhindern.”

„Da Herr Scheffold über sein Jugendamt die Aufklärung von Kindern über deren Rechte als Kindeswohlgefährdung ansieht, pervertiert er die Rechte von Kindern.”

„Im Alb-Donau-Kreis behauptete das Jugendamt fälschlich, ein damals elfjähriges Mädchen aus Ehingen bei Ulm habe seinen drei jüngeren Geschwistern im sieben Kilometer entfernten Munderkingen nachgestellt und damit eine Straftat begangen.”

„Das Jugendamt im Alb-Donau-Kreis betrieb eine perfide Hetzjagd gegen vier Kinder und einen Vater, um sie willkürlich voneinander zu trennen. Die Behörde räumte jetzt vor Gericht ein, dass es sich nur um eine Meinung und nicht um eine Tatsache handelt, dass der Vater seine Kinder gefährde.”

Die zurückliegenden und bis heute anhaltenden Verbrechen des Jugendamts im Namen eines politisch pervertierten Kindeswohls gegen meine Kinder, die Demokratie und mich, die es gemeinschaftlich mit Familienrichter Dr. Markus Bühler verübt hat, habe ich ausführlich auf Freifam und vor Gericht nachgewiesen.

Alle vor dem aktuellen Verfahren 2 F 104/20 (bzw. 1 F 104/20 vor Selbstablehnung des Richter Dr. Bühler) erfolgten Einschätzungen des Jugendamts befinden sich offensichtlich und ausnahmslos außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Art. 18, Art. 20 Abs. 3 GG), weil sie das Reden mit meinen Kindern über ein politisches Thema (hier das Wechselmodell) als Kindeswohlgefährdung auffassen und so einen demokratischen Meinungspluralismus in Trennungsfamilien mit der haltlosen Konstruktion eines Loyalitätskonflikt unterdrücken, dessen angeblich schädigende Wirkung auf die Kinder an keiner Stelle empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen wurde – im Übrigen auch nicht von dem gerichtlich bestellten psychologischen Gutachter.

Schlechterdings ist es in einer Demokratie sowieso undenkbar, dass ein politisches Thema, welches sich der amtierende Bundesjustizminister zu eigen machte, Kinder gefährde. Mithin wäre eine dadurch erfolgte Gefährdung empirisch-wissenschaftlich schon nicht nachweisbar.

Das Jugendamt Alb-Donau-Kreis verletzt nach wie vor kollusiv mit RiAG Dr. Bühler aufgrund der oben skizzierten angeblichen Gefährdung durch das Thema Wechselmodell seit dem ersten Beschluss im Oktober 2018 im Verfahren 1 F 1301/18 anhaltend das Recht meiner Kinder und meiner Person auf Meinungsfreiheit, das Recht auf Familie und das Recht der Persönlichkeit auf freie Entfaltung alleine auf Basis einer unbewiesenen Gefährdung aufgrund meine politischen Meinung. Zur Meinungsfreiheit gehört nämlich nicht nur, seine Meinung frei äußern zu dürfen, sondern auch die Freiheit, von anderen Meinungen erfahren zu dürfen. Der vom Jugendamt in der Vergangenheit gewollte und von Richter Dr. Bühler angeordnete bzw. bestehen gelassene begleitete Umgang verhindert bis heute, dass meine Kinder ihre Meinungsfreiheit in der Gestalt frei ausüben dürfen, dass sie von mir über das politische Thema Wechselmodell aufgeklärt werden. Der immer noch rechtskräftige, begleitete Umgang schränkt somit grundlos das Recht meiner Kinder und meiner Person auf Familie ein. Diese politische Unterdrückung schränkt meine Kinder und mich in der freien Entfaltung unserer Persönlichkeit ein, weil meinen Kindern die Möglichkeit verwehrt wird, sich durch mich über vom Betreuungsmodell der Mutter abweichende Modelle wie das Wechselmodell zu informieren, die ihrer Persönlichkeit und deren Entfaltung besser entsprechen könnten. Außerdem werde ich in meiner Persönlichkeitsentfaltung als Vater grundlos eingeschränkt, weil ich meine Kinder nicht so erziehen kann, wie ich es als Demokrat für nötig und richtig halte, nämlich dass Kinder nicht nur einseitig informiert werden sollten.

Nach diesem Exkurs in die zurückliegenden Einschätzungen des Jugendamts, sollen hier die neuerlichen Verbrechen des Jugendamts, wieder im Namen eines politisch instrumentalisierten Kindeswohls und wieder gegen meine Kinder, die Demokratie und mich gerichtet, anhand der schriftlichen Stellungnahme des Jugendamts vom 15.02.2022, der mündlichen Stellungnahme des Herrn Egle im Termin am 17.02.2022, sowie des aktuellen Befundes des Facharzt für Psychotherapeutische Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen und ausgebildeten Kinderpsychotherapeuten vom 21.02.2022 nachgewiesen werden.

Generell ist festzuhalten, dass auch die aktuellen Stellungnahmen genau wie auch alle zurückliegenden in Gänze und ausnahmslos eines Tatsachenkerns entbehren und somit den Anforderungen aus § 37 Abs. 2 FamFG nicht genügen. Der empirisch-wissenschaftliche Befund vom 21.02.2022 zeigt: auch die aktuellen Einschätzungen des Jugendamts vom 15.02.2022 zum begleiteten Umgang entbehren jedweder fachlichen Grundlage. Im empirisch-wissenschaftlichen Befunde des Kinderpsychotherapeuten heißt es:

„Nebenbei: ich habe ein gewisses Verständnis für überforderte Jugendamt-Mitarbeiter, finde aber deren Datenerhebung und Prüfung wenig professionell. Was die Mutter mitteilt, stimmt und wird übernommen, die Kinder und Sie [Anm.: der Vater] werden nicht gefragt.”

Trotz fehlender objektiver Gründe empfiehlt das Jugendamt in seiner Stellungnahme vom 15.02.2022 einen begleiteten Umgang:

„Wie bereits in der Stellungnahme vom 08.11.2021 ausgeführt, empfiehlt der Soziale Dienst nach wie vor, die Umgänge zwischen Herrn Groganz und seinen Kindern xxx, xxx und xxx begleitet stattfinden zu lassen.”

Auch der Stellungnahme vom 08.11.2021 lassen sich keine fachlichen Gründe für diese Empfehlung entnehmen. Der o.g. Befund des Kinderpsychotheraputen erkennt in dem vom Jugendamt empfohlenen begleiteten Umgang die Fortsetzung der emotionalen Erpressung der Kinder durch die Mutter mit Hilfe eines freien Trägers:

„Ein begleiteter Umgang lässt den Vater als böse, gefährlich und ggf. auch schwach erscheinen – er ist nicht in der Lage zu erziehen und das “Richtige” im mütterlichen Sinn zu tun.”

Gemäß dieser empirisch-wissenschaftlich fundierten Aussage erfüllt der begleitete Umgang nicht wie vom Jugendamt behauptet den Zweck der Wiederannäherung, sondern den Zweck der Wiederabweisung – er verhindert vielmehr eine Wiederannäherung. Die Empfehlung des Jugendamts für einen begleiten Umgang stellt folglich aus fachlicher Sicht eine Kindeswohlgefährdung dar.

Das Jugendamt verschweigt in seiner Stellungnahme vom 15.02.2022, dass für die Durchführung eines begleiteten Umgangs ohnehin kein freier Träger zur Verfügung steht. Das Jugendamt nennt in seiner Stellungnahme zwei freie Träger, die lediglich entweder geeignet wären oder begleiten könnten.

„Nach wie vor ist der Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm als mitwirkungsbereiter Dritter entsprechend § 1684 Abs. 4 BGB geeignet, den Umgang zwischen Herrn Groganz und seinen Kindern zu begleiten. Ebenso könnte der Umgang durch die Jugend- und Erwachsenenhilfe Seitz begleitet werden.”

An keiner Stelle teilt das Jugendamt mit, dass einer dieser freien Träger seine Bereitschaft zur Durchführung des begleiteten Umgangs erklärt habe. Auch benennt es an keiner Stelle konkret die Namen von Personen, die dem begleiteten Umgang beiwohnen würden. Die Bereitschaft ist jedoch nach herrschender Rechtsprechung zwingende Voraussetzung für die Anordnung eines begleiteten Umgangs durch das Familiengericht gemäß § 1684 Abs. 4 BGB.

Es kommt hinzu, dass ich bei den beiden vom Jugendamt genannten freien Trägern mehrfach angefragt habe, ob sie dem Jugendamt gegenüber jemals die Bereitschaft zur Durchführung des begleiteten Umgangs im vorliegenden Fall erklärt haben, worauf jedoch zu keiner Zeit eine Antwort erfolgte.

Das Jugendamt empfiehlt also einen begleiteten Umgang während es gleichzeitig billigend in Kauf nimmt, dass dieser nicht durchgeführt werden kann und somit der faktische Kindesentzug weitergeht, den Dr. Bühler seit November 2020 zu verantworten hat, nachdem der Kinderschutzbund seine Bereitschaft am 01.09.2020 zurückzog.

Generell kann ausgeschlossen werden, dass sich ein freier Träger finden lässt, der sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlt und gleichzeitig dem Jugendamt dabei behilflich wäre, es bei seinem dieser Grundordnung zuwider handelnden Angriff auf meine Meinungsfreiheit mit meinen Kindern als Waffe zu unterstützen, indem der begleitete Umgang als Sanktion gegen meine Meinungsfreiheit missbraucht wird. Wer als freier Träger den vom Jugendamt empfohlen begleiteten Umgang durchführen würde, müsste daher mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit rechnen.

In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 15.02.2022 führt das Jugendamt an keiner Stelle aus, wieso zum Zwecke der Wiederannäherung ein begleiteter Umgang nötig sei. Auch Herr Egle führt im Termin am 17.02.2022 nur aus, dass dem so ist, begründet jedoch nicht:

„Wenn man eine Wiederannäherung herbeiführen möchte, erklärt Herr Egle, geht das nur über einen betreuten Umgang.”

Es fehlt damit an einer objektiv nachvollziehbaren Begründung, weshalb ich nicht dazu fähig sei, meine drei bei der Mutter lebenden Kinder im unbegleiteten Umgang an mich anzunähern. Überhaupt ist nicht klar, ob diese drei Kinder überhaupt und inwiefern mir nicht schon nahe stünden, so dass sie angenähert werden müssten. Eine lokale Entfernung wäre automatisch durch Annäherung behoben, sobald die drei Kinder mit mir in Kontakt sind. Hierzu benötigt es keinen begleiteten Umgang. Ob die Wiederannäherung wegen einer emotionalen Entfernung zwischen meinen drei Kindern und mir besteht, hat das Jugendamt zu keinem Zeitpunkt festgestellt und auch hierzu keine Tatsachen benannt. Stattdessen impliziert das Jugendamt, ohne nachvollziehbare Ermittlung oder Ergebnisse, dass keine Nähe zwischen den drei jüngeren Kindern und mir bestehe und diese erst im Rahmen eines begleiteten Umgangs hergestellt werden müsse.

Das Jugendamt hat ohnehin mit den Kindern nicht gesprochen, wie es selbst in seiner Stellungnahme vom 15.02.2022 einräumt.

„Ergänzend zur Stellungnahme vom 10.02.2021 wird berichtet, dass Herr Groganz mit Scheiben vom 02.02.2020 dem Jugendamt untersagt, seine Kinder zu befragen.”

Es könnte also eine emotionale Entfremdung gar nicht festgestellt haben.

Hinzu kommt, dass die älteste Tochter vor drei Jahren ihren Lebensmittelpunkt eigenständig von einem Tag auf den anderen durch eine Flucht von ihrer Mutter zu mir wechselte. Diesen abrupten Wechsel habe ich ohne jedwede Hilfe vom Jugendamt, schon gar nicht im Rahmen eines begleiteten Umgangs, bewerkstelligt. Hilfe habe ich mir eigenständig von einem Kinderpsychotherapeuten geholt, der auch die älteste Tochter in dieser schweren Phase mit meiner Einwilligung unterstützte. Das Jugendamt schweigt sich dazu aus, weshalb ich bei den anderen drei Kindern hierzu nicht eigenständig fähig sein sollte. Es stellt aber auch nicht in Frage, dass ich den Wechsel der ältesten Tochter zu mir erfolgreich bewerkstelligt habe.

Wie dem Protokoll zum Termin vom 17.02.2022 zu entnehmen ist, äußerte Herr Egle die Einschätzung, es wäre besser, meine Kinder hätten keinen Kontakt mehr zu mir wegen meiner Veröffentlichungen auf Freifam, da sich diese negativ auf meine Kinder auswirken würden. Nur für den Fall, dass das Gericht einen Umgang zuließe, wäre gemäß der mündlichen Stellungnahme des Herrn Egle vom 17.02.2022 ein begleiteter Umgang vorzusehen. Eigentlich bevorzuge das Kreisjugendamt einen Umgangsausschluss zwischen den drei bei der Mutter lebenden Kindern und mir. Im Protokoll heißt es hierzu:

„Auf Frage, ob eine Wiederannäherung aus Sicht des Jugendamts erforderlich ist, erklärte Herr Egle, dass er das nicht für erforderlich hält. […] Auf Frage der Antragsgegnervertreterin erklärt Herr Egle, dass aus Sicht des Jugendamts es besser wäre, wenn derzeit kein Umgang mit dem Vater stattfindet. Auf Nachfrage, woran Herr Egle das festmachen würde, erklärte Herr Egle: An der Tiefe des Konflikts, und an der Außenwirkung. Auf Frage erklärte Herr Egle, dass er von Außenwirkung spricht, weil die Eltern den Konflikt nicht auf ihrer Ebene halten konnten, Herr Egle verweist auf die Publizität, die eingetreten ist, etwa über den Internetauftritt des Antragstellers.”

Herr Egle beruft sich im Termin vom 17.02.2022 sich alleine, wie das Protokoll festhält:

„erklärte Herr Egle, dass er das nicht für erforderlich hält”

(Hervorhebung durch mich)

Herr Egle ist Jurist und verfügt somit über keinerlei Fachwissen, z.B. in Pädagogik oder Psychologie, die ihn zu seinen Einschätzungen berechtigten. Auch seine vormalige Erfahrung als Chefjurist und Personalleiter bei der Drogeriekette Müller macht ihn nicht zum Experten in Fragen des Kindeswohls.

Die schriftliche Stellungnahme des Jugendamts vom 15.02.2022 enthält keinerlei Tatsachen, Begründungen oder Empfehlungen dergestalt, dass ein Kontakt der drei bei der Mutter lebenden Kinder zum Vater auszuschließen sei. Mithin handelt es sich bei den von ihm im Termin am 17.02.2022 getätigten Äußerungen lediglich um seine persönliche Meinung, die ohne Relevanz für die Ermittlung des Kindeswohls ist, da sie weder fachlich fundiert ist, noch in irgendeiner Weise den vom BGH formulierten Anforderungen für die Feststellung von Kindeswohlgefährdungen gerecht wird.

Es ist ohnehin nicht ersichtlich, weshalb meine öffentliche Berichterstattung über unseren Fall die persönliche Einschätzung des Herrn Egle rechtfertigen solle. Wo es um die Kinder geht, wird vollständig anonym berichtet. Hierüber kann man sich unter dem Link https://freifam.de/category/faelle/sandro-g/ versichern. Die Namen der Kinder werden nicht erwähnt, Fotos der Kinder erscheinen genauso wenig in den Berichten. Es ist daher ausgeschlossen, dass Dritte meine Kinder zur Berichterstattung ansprechen, die sie oder die Eltern ohnehin nicht sowieso schon kannten. Es ist auch nicht ersichtlich, warum ich und meine Kinder wegen des Verhaltens Dritter gegenüber meinen Kindern auf Kontakt verzichten sollen, nur weil (unbekannte) Dritte meine Kinder aufgrund meiner Berichterstattung ansprechen könnten.

Was Dritte meinen Kindern sagen, liegt in deren Verantwortung, nicht in meiner. Deren die Kinder schädigenden Aussagen sind diesen Dritten anzulasten, nicht mir. Außerdem ist es das Wesen der Demokratie, dass sich Menschen über journalistische Inhalte wie die auf Freifam öffentlich oder privat mit anderen unterhalten. Es ist das Recht von Dritten, direkt meinen Kindern oder anderen in Anwesenheit meiner Kinder ihre Meinung über meine Berichterstattung kund zu tun. Daraus alleine erwächst kein Grund, mir den Kontakt zu den drei jüngeren Kindern zu verwehren.

Schon gar nicht nachvollziehbar ist die persönliche Einschätzung des Herrn Egle vor dem Hintergrund, dass die älteste Tochter schon die ganze Zeit, in der ich öffentlich über unseren Fall berichte, bei mir lebt. Warum soll es für die drei derzeit alleine bei der Mutter lebenden Kindern wegen der Berichterstattung schlecht sein, wenn sie mit mir Kontakt haben, während die älteste Tochter jedoch schon längst engen Kontakt mit mir hatte. Immerhin ist für alle vier Kinder die öffentliche Berichterstattung dieselbe – es bleibt jedoch im Dunkeln, wieso diese für die drei Kinder nachteilig sein soll.

Ersichtlich wird der wahre Grund für die Einschätzungen des Herrn Egle aus der Tatsache, dass er am Montag, vier Tage vor dem Termin, eine Presseanfrage von mir via Email erhielt. Dies gab er im Termin auch zu. Der Inhalt der Emails vom 13.02.2022 und 14.02.2022 mit der Presseanfrage an Herrn Egle liest sich wie folgt.

„Sehr geehrter Herr Robert Egle,

ich schreibe Ihnen als Chefredakteur von Freifam.

Wir planen einen kurzfristigen Bericht über Sie zur am 17.02.2022 anstehenden Verhandlung im Verfahren 2 F 104/20 am AG Ulm im Zusammenhang mit der vom Jugendamt unter den Augen des Landrats ausgehenden politischen Erpressung mit Kindern, womit das Thema Wechselmodell unterdrückt wird. Aufgrund unserer bisherigen diesbezüglichen Berichterstattung und Ihre Befassung mit diesem Thema im Rahmen der Klagen vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az. 7 K 4119/20 und 7 K 2522/21) sollte Ihnen dieser Sachverhalt hinlänglich bekannt sein.

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen sofort, spätestens bis Dienstag, 15.02.2022, zwölf Uhr mittags:

1) Ausweislich der Pressemitteilung zu Ihrem Einstieg ins Landratsamt sind Sie ein auf Opferrecht spezialisierter Jurist. Haben Sie vor diesem Hintergrund schon Strafanzeige bzw. Strafantrag gegen die für die o.g. politische Erpressung Verantwortlichen oder diese durch Untätigkeit begünstigenden Personen im Landratsamt Alb-Donau-Kreis gestellt oder beabsichtigen Sie dies und welche Personen haben Sie dabei im Auge?

2) Sind die von Ihnen gezeichneten Einlassungen zur in o.g. Verfahren am VG Sigmaringen begehrten Einsicht in die Jugendamtsakten angesichts der wohl anhand der Verfügungen des VG Sigmaringen als juristisch irrelevant einzuschätzenden Argumente als Versuch zu werten, die Einsicht grundlos zu vereiteln, eine eingehende Ermittlung zur vom Landratsamt zu verantwortenden politischen Erpressung zu verhindern und die politische Erpressung zu vertuschen?

3) Welche Maßnahmen haben Sie schon ergriffen und welche beabsichtigen Sie noch zu ergreifen, um die Behörde in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu einem sich innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befindlichen und sich dem staatlichen Kinderschutzauftrag verpflichteten Verwaltungshandeln zu verschreiben?

Mit freundlichen Grüßen,
Sandro Groganz”

„Sehr geehrter Herr Egle,

bitte beantworten Sie auch diese zusätzlichen Fragen noch spätestens bis zu der Ihnen bekannten Frist:

4) Lässt sich aus Ihren unter Ziffer 2) genannten Einlassungen am VG Sigmaringen schließen, dass Sie ihr fachliches Wissen um Opferrechte im Dienste des Landratsamt in der Gestalt einzusetzen gedenken, dass Sie zukünftig durch juristische Tricks bzw. haltlose Argumente versuchen werden, die gerichtliche Durchsetzung der Rechte von Opfern zu verhindern oder zumindest zu verzögern, u.a. im Hinblick auf eine zu erwartende Amtshaftungsklage bezüglich der politischen Erpressung?

5) Werden Sie oder Mitarbeiter aus Ihrem Zuständigkeitsbereich eine schriftliche Stellungnahme zum Verfahren 2 F 104/20 einreichen und/oder der Verhandlung am 17.02.2022 beiwohnen und falls ja, wie lauten die Namen und Funktionen der die Stellungnahme unterzeichnenden oder an der Verhandlung teilnehmenden Personen?

6) Ausweislich eines aktuellen Vermerks in der Akte 2 F 104/20 hat Frau Wiethölter gekündigt. Hängt ihre Kündigung mit der Berichterstattung über sie auf Freifam zusammen und falls ja, in welcher Weise?

7) Hängt der Umstand, dass Frau Sabine Blessing in den Ruhestand getreten ist mit der über diese Frau erfolgten Berichterstattung auf Freifam zusammen und falls ja, inwiefern?

8) Welche weiteren personellen Veränderungen haben sich in Ihrem Zuständigkeitsbereich seit Ihrem Eintritt beim Landratsamt ergeben und welche davon hängen in welchem Zusammenhang mit der Berichterstattung auf Freifam?

9) Wie bewerten Sie die Berichterstattung von Freifam allgemein? Sehen Sie diese als wertvoll an im Sinne einer vierten Gewalt, die dabei hilft, eine gesetzeskonforme Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen, die aufgrund einer fehlenden Fachaufsicht nicht gewährleistet ist, oder wie lautet Ihre davon abweichende Einschätzung?

Mit freundlichen Grüßen,
Sandro Groganz”

Zu diesen Anfragen hat sich Herr Egle bis dato nicht geäußert. Erst nachdem diese Presseanfrage Herrn Egle zuging, meldete er sich kurzfristig zum Gerichtstermin an. Noch aufgrund Mitteilung des Gerichts vom 14.02.2022 war davon auszugehen, dass das Jugendamt nicht zum Termin erscheint. Die Absicht des Herrn Egle, mich mit dem Verlust meiner Kinder zu nötigen, damit ich von weitere kritischer Berichterstattung über ihn, das Jugendamt und seine Dienstherren abzusehen, erschließt sich aus diesem Zusammenhang.

Die Empfehlung des Herrn Egle, den Kontakt der drei jüngeren Kinder zum Vater nicht wieder herzustellen, steht im Einklang mit der emotionalen Erpressung dieser Kinder im Haushalt der Mutter, wie der fachkundige Befund feststellt:

„Die familiäre Ruhe durch Unterwerfung bei Tabuisierung des Vater ist wichtiger, als die einer individuellen seelischen Entwicklung und Reife der Kinder und damit dem einzelnen Kindeswohl abträglich.”

Die hieraus folgende Empfehlung des Kinderpsychotherapeuten, den Lebensmittelpunkt der drei jüngeren Kinder von der Mutter zum Vater zu verlegen, um deren freie Persönlichkeitsenfaltung sicherzustellen, widerspricht völlig der persönlichen, fachlich unfundierten Einschätzung des Herrn Egle. Folglich bleibt als Schlussfolgerung nur noch, dass Herr Egle gezielt und bewusst die freie Entfaltung der Persönlichkeit der drei jüngeren Kinder untergräbt, deren Kontakt zu mir ihnen ermöglichen würde zu verstehen, welches Unrecht ihnen vom Jugendamt in Kooperation mit Dr. Bühler angetan wurde, um sich frei zu entfalten, indem er versucht, mich mit meinen Kindern zu einer inneren Zensur zu nötigen, was die Berichterstattung auf Freifam angeht. Damit will Herr Egle das kinder- und demokratiefeindliche Handeln seines Jugendamts als Tabu etablieren – sowohl in der Öffentlichkeit bezüglich meiner Rolle als Chefredakteur von Freifam, wie auch privat zwischen meinen drei jüngeren Kindern und mir.

Den Einschätzungen des Herrn Egle liegt eine niederträchtige Motivation zugrunde: Er will mich mit meinen Kindern bestrafen, weil ich mich dem Jugendamt nicht unterwerfe. Nicht die Rechte meiner Kinder oder meiner Person stehen für ihn im Vordergrund, sondern die Absicht, mich mit unlauteren Methoden davon abzubringen, unsere vom Jugendamt missachteten Rechte in der Öffentlichkeit zu verteidigen. Herr Egle betreibt schwarze Pädagogik zum Zwecke der Meinungsunterdrückung und rationalisiert seinen politischen Sadismus an meinen Kindern und mir mit einem abstrusen Verständnis von Kindeswohl.

In keiner seiner Stellungnahmen, weder in der schriftlichen vom 15.02.2022, noch in der mündlichen vom 17.02.2022 nennt das Jugendamt Gründe für den begleiteten Umgang oder den Umgangsausschluss, die mit mir zusammen hängen. Zum begleiteten Umgang werden keinerlei Tatsachen erwähnt, die darauf schließen ließen, dass aufgrund eines gezeigten Verhaltens oder eines Mangels meiner Person dieser begleitete Umgang nötig sei. Was den Umgangsausschluss aufgrund der „Außenwirkung” angeht, stellt diese persönliche Einschätzung des Herrn Egle alleine auf das Verhalten Dritter ab. Sollte er hierbei darauf abstellen, dass ich von meiner Meinungsfreiheit und in diesem Zusammenhang mit meinem grundrechtlich geschützten Kampf ums Recht ab, so kann hiermit ein Umgangsausschluss nicht begründet werden, da laut Bundesverfassungsgericht jeder das Recht hat, Behörden öffentlich scharf zu kritisieren und in den Berichten keinerlei persönliche Daten über die Kinder verbreitet werden. Schon alleine der mangelnde Bezug der Empfehlungen des Jugendamts zu einem Tatsachenkern verunmöglicht es dem Gericht, diesen zu folgen, denn es kann sie objektiv nicht bewerten.

Die Erhebung der den Empfehlungen vom 15.02.2022 und 17.02.2022 zugrundeliegenden Daten erfolgte illegal durch das Jugendamt. Da vorliegend keine Verfahren gemäß § 1666 BGB vorliegt (auch erkenntlich daran, dass das Jugendamt nicht als Beteiligter teilnahm) und das Jugendamt auch keine Kindeswohlgefährdung geltend machte, hätte es nicht eigenständig ermitteln dürfen, insbesondere nicht gemäß des von Herrn Egle ins Feld geführten § 162 FamFG. Dies hatte es jedoch getan, wie Herr Egle im Termin am 17.02.2022 einräumte:

„Auf Frage des Antragstellers, welchen Elternteil das Jugendamt kontaktiert hat, erklärt Herr Egle: Die Kindesmutter.”

Hieraus wird ersichtlich, dass das Jugendamt aktiv auf die Mutter zugegangen ist, um die Inhalt eines mit ihr geführten Telefonats in der Stellungnahme vom 15.02.2022 zu verwerten. Nicht nur hat das Jugendamt somit pflichtwidrig eigenständig ermittelt ohne hierzu vom Gesetz ermächtigt worden zu sein, es hat sich hierbei auch dem von mir dem Landrat Heiner Scheffold gegenüber ausgesprochenen Verbot vom 04.02.2022 widersetzt, dass es keine Daten über meine Kinder durch Dritte erheben darf. An Herrn Scheffold schrieb ich:

“Auch untersage ich dem Landratsamt hiermit ab sofort und bis auf Weiteres, über Dritte Informationen über meine Kinder einzuholen. Dies schließt explizit auch die Mutter meiner Kinder und deren Verwandtschaft mit ein, die sich bereitwillig kollusiv mit dem Jugendamt an meiner politischen Erpressung mit meinen Kindern beteiligt hat.”

Schon alleine vor diesem Hintergrund ist es dem Gericht aufgrund von Persönlichkeitsrechten und der Datenschutzgrundverordnung nicht erlaubt, die Stellungnahmen des Jugendamts vom 15.02.2022 und 17.02.2022 zu verwerten.

Die Gesamtschau lässt alleine die Schlussfolgerung zu, dass hinter den schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen des Jugendamts vom 15.02.2022 und im Termin am 17.02.2022 wieder der leicht durchschaubare Versuch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis steckt, das Amtsgericht Ulm wie schon in Gestalt von RiAG Dr. Bühler als Erfüllungsgehilfen für die Unterdrückung meiner Meinungsfreiheit durch eine erneute Nötigung meiner Person per Kindesentzug oder Umgangseinschränkung zu gewinnen.

Die beiden aktuellen Stellungnahmen entbehren jeder fachlichen Grundlage oder Begründung und es fehlt ihnen an einem auf die Empfehlungen bezogenen Tatsachenkern. Zum Beispiel wird nicht erklärt, worin „die tiefe des Konflikts” bestehen soll und welcher Natur dieser Konflikt sei. Die einzige valide Erklärung für die aktuellen Empfehlungen des Jugendamts ist somit die „Publizität”, an der sich die Behörde stört, womit klar ist: das Landratsamt beabsichtigt, das Gericht durch substanzlose Empfehlungen zu instrumentalisieren, damit ich vom Gericht wegen der bislang erfolgten kritischen Berichterstattung über das Jugendamt und seine Dienstherren auf Freifam mit dem Kontaktabbruch zu meinen Kindern oder zumindest einem begleiteten Umgang bestraft werde, sowie der eigennützige Versuch des Herrn Egle, mich zu nötigen, nichts über ihn zu schreiben bzw. mich mit dem Verlust von dreien meiner Kinder zu bestrafen, sollte ich über ihn schreiben.

Die aktuellen Äußerungen des Jugendamts, insbesondere die des neuen Jugendamtsleiter Herr Rober Egle, passen in tyrannische Regime, die öffentliche Kritik an Behörden durch staatlichen Eingriff in die Familie unterdrücken wollen. Die in vorliegendem Verfahren in Erscheinung getretenen Mitarbeiter des Landratsamts, namentlich Frau Wiethölter und Herr Egle, sind sicherlich keine Nazis, auch keine Kommunisten, doch sie bedienen sich erneut der Methode, einen Andersdenkenden mit Hilfe einer mit ihr konformen Gerichtsbarkeit durch Androhung des Übels des Kindesentzugs mundtot zu machen.

Meine Erpressung mit meinen Kindern durch das kollusive Zusammenwirken von Jugendamt Alb-Donau-Kreis und Familienrichter Dr. Bühler, sowie die bisherige Untätigkeit des neu zuständigen Richter Alexander Damm, schaden nicht nur meinen Kindern, sondern auch dem demokratischen Rechtsstaat.

 

Bildnachweis: https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/pr-243+neue+fachdienstleitungen.html

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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