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Fall Abheiden: Beschluss des Amtsgericht Hamburg/Altona zum Umgangsausschluss und eidesstattliche Versicherung der Mutter

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Wir veröffentlichen exklusiv die Entscheidung des Amtsgericht Hamburg/Altona, mit der dem Vater Marc Abheiden der Umgang mit seiner Tochter genommen wurde, sowie die eidesstattliche Versicherung der Mutter, auf der der Beschluss beruht.

Wir berichteten kürzlich darüber, wie Richterin Dauck am AG Hamburg/Altona das Wechselmodell zerschlug, in dem der Vater Marc Abheiden mit seiner Tochter lebte.

Nach interner Diskussion in unserer Redaktion sind wir zu dem Entschluss gekommen, die diesbezügliche einstweilige Anordnung des Amtsgerichts Hamburg-Altona durch Richterin Dauck vom 06.03.2023 (Az: 356 F 23/23) vollständig zu veröffentlichen und auch die dafür von der Mutter und Antragstellerin getätigte eidesstattliche Versicherung vom 23.02.2023, welche das einzige vorgelegte Beweismittel darstellt.

Uns liegt die fachliche Einschätzung eines promovierten Facharztes für psychotherapeutische Medizin vor, der im Inhalt der eidesstattlichen Versicherung keine wie auch immer geartete Kindeswohlgefährdung erkennen konnte. Wer von unseren Lesern in den von der Mutter geschilderten “Vorfällen” doch eine Kindeswohlgefährdung erkennen kann, möge uns das gerne in den Kommentaren zur Kenntnis geben.

In obiger Anordnung erfolgte die Entscheidung Umgangsausschluss durch die Richterin Dauck im “kurzen Prozess”. Die nachfolgenden Ausführungen der Mutter im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung haben dafür ausgereicht. Eine gerichtliche Anhörung des Vaters – bei dem sich zum Zeitpunkt des Beschlusses die Tochter befand – wurde offensichtlich nicht für notwendig gehalten.

In der Zusammenschau spielt offenbar für den Gerichtsbeschluss insoweit der angebliche Kindeswille eines vierjährigen Mädchens eine derart große Rolle, dass damit unmittelbar der Umgang des Kindes mit dem Vater durch die Richterin ausgeschlossen wurde. Wir kennen aus den anderen Fällen, über die wir berichtet oder die wir betreut haben gegenteilige Vorgehensweisen von Gerichten, wo sogar der Wille von zum Beispiel zwölfjährigen Kindern in der Regel nicht ein solch hoher Stellenwert durch die Rechtsprechung eingeräumt wird.

 

Bildnachweis: Amtsgericht Hamburg/Altona

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Autor

  • Klaus Fiegl

    Ich bin der Vater hinter dem BGH Wechselmodell-Beschluss aus 2017 (XII ZB 601/15), sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Durch das deutsche Familienrecht wurde ich an meine Grenzen geführt, weil ich um den Kontakt zu meinen Kindern kämpfen musste. Heute kämpfe ich für andere.

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6 comments

  1. Mama in Hamburg 16 März, 2023 at 14:34 Reply

    Was mit den anderen Familienmitgliedern Väterlicher Seite der Familie? Die können auf Antrag im gleichen Verfahren reingezogen, da Kind und z.B., Großeltern, Tanten, Onkeln, Cousine auch betroffen sind. Wenn SR mit Mama dann UG mit den ganzen väterlicher Seite der Familie schwierig ist dann soll SR zu den ET bei denen UG besser aktive unterstützt wird übertragen um EKE aktive zu vorbeugen.
    Scheint von was ich lese könnte das Problem nach dem Reiten vorbeugt in denen das Kind direkt von Reiten zu dem Vater gebracht würde, oder bei der papa vom Reiten abgeholt würde. Ich sehe nur Suche nach Kindesraub Rechtfertigungen, und 0 Willigkeit aktive nach pro UNKRK, EMRK8, Art 6 GG, EU Res. 2079(2015) usw. Lösungen zu suchen. Gibts doch mehreren Lösungen. Anderen Familienmitgliedern oder Nachbarn können schlichten. Ist die Mama willig eine Familienerwachsene Konferenz zu machen um besser UG zu plannen? Wenn Hilfe von ausserhalb der Familie ins Frage kommt, dann
    Nordlicht e.V. scheint ein Tick besser als anderen UG Pflege Organisation in Hamburg zurzeit zu sein, von was ich aus Bekanntenkreis höre. Hier lese ich 0 Angebot von der Mama dass sie irgendwas ausser UG Verbot vorschlägt. Kind ist hier in EKE Hochrisiko und muss hier dringend aktive gegen EKE gehandelt um EKE aktive zu vorbeugen. Ich sehe auch keine Vorschlage aus der Mutter wie/wann sie plannt Kind zu den anderen Familienmitgliedern (Oma, Opa, Onkle, Tante, ggf. Cousine des Kindes) zu bringen vorschlägt. Wenn es nicht gut läuft zurzeit wenn Papa abholt dann soll Mama das Kind bringen und auf passen, nicht Konkurrenz zu machen, z.B. Papa/anderen Väterliche Site der Familie oder ausruhen, Papa oder Fernsehen usw. Wenn bei Mama gibts kein Fernsehe oder PC Spiele oder so was dass das Kind mag, dann gibts mehr Interesse fürs Kind diese Aktivitäten bei den andren ET zu machen. Und bei nicht gut läufende Abholung oder so was muss man nicht Ausrede suchen ein Kind von einer ganze Seite einer Familie zu entziehen sondern aktive nach Lösungen suchen. Für den die wirklich eine Pro-Familie Lösung haben will, gibts sämtliche.
    EMRK 8
    UNKRK
    Art 6 GG … usw sind von erste Instanz aktive zu unterstützen.
    Ich habe Papa/Opa und Co. aktive unterstützt in dene ich aufgepasst hat, konkurrierende Aktivitäten mit Kind zu vermeiden, habe ich ein Standort zu leben gewält, dass fürs Papa günstig war usw. aktive unterstützt und es hat geklappt. Natürlich hatte auch mene Tochter manchmal kein Lust Papa oder Opa oder so was zu sehen, da sie wollte, mit Kumpels, sein, oder was anderes machen. Wenn UG nicht reibungslos läuft dann muss verbessert nicht verboten.
    Wenn Papa Zeit hat kann dann Papa Kind zu Reiten begleiten und direkt danch UG WE geniessen.
    Hier sollte statt UG Verbot was milderes Mittel wie UG Pflege angeordnet, oder den Eltern zu UG Mediation angeordnet, so dass die Lösungen innerhalb der Familien oder nachbarschaft finden, da muss dringend EKE vorbeugt. Kann doch Nordlicht e.V. fragen ob die jetzt Kapazität haben, oder kann jemand anderes vorschalgen und JA für Kostenerstattung beantragen.
    Bitte in Hamburg Trennungsfälle Trägern Pestalozzi, Hakiju, S&S, Kind(ge)recht ablehnen. Leider sidn die oft SGB VIII § 50 hoheitliche und dazu auch nicth hoheitliche Leistungs Aktivitäten die ganz klar getrennt und nicht verischt oder verweschelt dürfen beim gleichen Familie vermischt und verwechselt und hat dadurch manchmal Katastrophal familiäre, soziale, finaziel, und gesundheitliche Scahden fürs Kindern verursacht.
    Gibts sogar VG Klage in Hamburg darüber diese korrpten, schadhaftige ‘Hamburg Praxis in Sorgerecht’ https://www.hamburg.de/vor-dem-verfahren/3765220/jugendaemter/
    Scheint mir von diesen mehreren SGB VIII § 50 Monopol öffentlichen rechtlichen Vertrag zu Lasten Dritten (gegen SGB X § 57) Träger nur Erziehungshilfe e.V.:elternschaftundtrennung nicht vorsätzlich SGB VIII § 17 (ggf. § 18) und SGB VIII § 50 zu verwechseln/vermischen.
    WÜrde gern wissen was alles JA hier als Hilfeplan anbeitet. Hilfeplannbedeutet nicht Kind weg von Familie heir, sondern, aktive mit Ressourcen innerhalb der Familie oder aus der Nachbarschaft, oder aus der Gemeinde, akive die Beziehung zwischen Kind und Familienmitgliedern aktiv zu Unterstützen. Habe unterlagen als pdf das der Papa in Hamburg hier dem Gericht darüber einreichen kann.
    HIer wird JA bezahlt bei Hamburg Steurzahler, aktive nach positive Lösungen zu suchen. Wenn die zu Anhörung kein aktive Plan mitbringt und nur den Antrag der mamma zunicken wollen, dann habe die deren Pfleichten gegenüber des Schutzbefohlenes Kindes schwer versagt und gibts nun eine läufende VG Klage in Hamburg (unter mehreren Hamburg rund um JA Hamburg Versagen) über geanu solche Versagen in Trennunsgfällen wenn ein ET will jede Ausrede missbrauchen um die Beziehung zwischen Kind und einen anderen Familien Mitgleid torpedieren. Ich habe nichts persönlich gegen die Mama, es geht um dass hier in Hamburg verläuft es beim JA ud FG systemisch falsch. Der Vater kann gerne kostenlos in den VG (gern auch aktive) passive beteligt will, wird dadurch JA Akteneinscht bekommen und solidarische die SItuation für vielen Trennungskindern in Hamburg verbessern.
    Leider ist JA Hamburg in den letzten Jahren durch den ‘waisenhaus’ oder so was Industrie unterwandert. Kaum ein Beamten dort, stattdessen aussliessliche Tarifmitarbeiter interen und sogar exteren, ohne überhaupt Beleihung, die versagen, Hilfepläne, Rückführungspläne (nun braucht das Kind ein Rückführungspläne da von den ganzen väterlichen Seite 100% entzogen, darf sogar kein UG, was soll das?) usw aktive Sozialarbeit Lösungen anzubeiten, gibts ein ganze SGB VIII Buch voll und Sozialarbeit Zeitschriften Voll von Trennungsfamilien gute Lösungen, statt einfach ab sofot Kind von eine ganze oder beide Seiten einer Familie zu stehlen, oder Kind an Kindesentzug profiteren Industrie Leute zu vermitteln.
    Ich suche jetzt nach andren die bei JA Hamburg Versgaen betroffen waren oder noch sind. Kann sehen ob die für ein oder mehren schon läufende Hamburg VG Klagen kostenlos (oder gering Kosten) mitmachen können. Je mehr Mitmacher desto bessere Erfolg Chancen.

  2. R. 16 März, 2023 at 15:27 Reply

    Aufgrund der Einschätzung der Richterin, dass das Umgangsrecht des Vaters derzeit nicht dem Wohl des Kindes entspricht, hat der Vater beim mündlichen Termin die Möglichkeit, folgende Punkte klarzustellen:

    1. Künftige Konflikte werden nicht mehr vor der Tochter ausgetragen.
    2. Sollte die Tochter bei der Abholung durch den Vater nicht mitkommen wollen (z.B. aufgrund von Müdigkeit
    o.ä.), geht er wie folgt vor:
    a) Er verbringt noch etwas Zeit mit seiner Tochter im Haus der Mutter, bis sie von alleine mit ihm gehen
    möchte.
    b) Falls das nicht möglich ist, versucht er zu einem späteren Zeitpunkt erneut, sie abzuholen.
    c) Wenn auch das nicht funktioniert, wird der Umgang für diesen Tag ausgesetzt und auf einen späteren
    Zeitpunkt verschoben. Der versäumte Tag kann dann bei einem späteren Umgangstermin nachgeholt
    werden, sofern dies gewünscht ist.
    3. Die vierjährige Tochter hat niemals gesagt, dass ihr “Herz gebrochen” sei. Diese Formulierung stammt von
    der Mutter und entspricht nicht der Sprache eines vierjährigen Kindes.

  3. Martin Bill 17 März, 2023 at 08:16 Reply

    Die Mutter leidet an einem gebrochenen Herzen und gibt dem Vater die Schuld daran, obwohl eine Schuldfrage obsolet ist, ist sie nicht in der Lage, von der Schuldzuweisung an den Vater abzulassen. Ein Scheidungswille muss respektiert werden unabhängig von der persönlichen Befindlichkeit. Die Tochter sieht, dass die Mutter deswegen leidet und will sie nicht enttäuschen und weigert sich daher, zu dem schuldigen Vater zu gehen. Die eidesstattliche Erklärung der Mutter, auf die sich das Gericht stützt, ist nur die Beschreibung, wie sich die Wirkung der Mutter auf das Kind auswirkt. Die Ursache, warum sich das Kind weigert, bleibt verborgen und ist auch nicht in der eidesstattlichen Erklärung enthalten. Eine klassische Umkehr von Ursache und Wirkung. An der eidesstattlichen Wirkung ist kein Haar falsch, aber es ist nicht die Ursache.

  4. Tom 18 März, 2023 at 07:48 Reply

    Welche Qualitätsstandards zur Bewertung einer “eidesstattlichen Versicherung” gibt es für Richter in Deutschland? Ist eine *einseitige Stellungnahme* rechtens und die Basis einer demokratischen Rechtskultur? Darf aufgrund einer einseitigen Äußerung (u.U. Parteinahme) Recht bzw. Unrecht gesprochen werden? Wie hoch ist das Risiko des Missbrauchs? Inwieweit werden Aspekte wie “konfliktreduzierend und bindungserhaltend” beachtet?

  5. Stefan Erdtel 18 März, 2023 at 19:54 Reply

    Also wir betrachten es mal nüchtern , eine eidesstaatliche Versicherung ist ein Form der Glaubhaftmachung . Ich kann Tatsachen glaubhaft machen , aber wo sind Tatsachen vorhanden . Die Mutter will es Weichspülen und Gefühlsebenen erzeugen , was hat das jedoch mit dem Umgang zu tun . So richtig fehlt mir jetzt die Form der Kindeswohlgefährdung für den Umgangsausschuss ….

  6. POOH 24 März, 2023 at 18:10 Reply

    Ich bin der Meinung Gerichte haben sich einfach nicht Weiterentwickelt. Meines Erachtens sind die Studienentwucklungen, was ein Richter oder Rechtsanwalt lernt gleich zu stellen mit unserem Schulsystem. Keine Entwicklung. Auch hier Mangelt es an Fachkräften. Eine Mutter hat nicht immer die bessere Bindung zum Kind. Oft hört und liest man das die Mädels einen besseren Draht zu ihrem Vater haben. Ich zum Beispiel. Und viele andere. Die Mutter ist absolut überfordert. Die kleine ist nicht einfach. Was tun denn Frauen oder auch Kinder wenn sie ihren Willen aus irgend welchen Gründen durch setzten wollen. Weinen und bitten. Ein Kind was schlechtes erfährt macht nix. Ist stumm. Schade das heut zu Tage die Richter mit Scheuklappen rumlaufen. Viel Geld kassieren, aber nichts dafür tun. Nämlich ihre Hausaufgaben. Es ist wissenschaftlich Bewiesen, daß Kinder beide Elternteile für ihre Entwicklung brauchen. Ich hoffe das Freifarm denen Zeigt, dass ws so nicht richtig ist.

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