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Die gegen Kinder erpresserische Rechtsauffassung der Rechtsanwältin Sabine Raufeisen vom Wechselmodell

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In ihrem Antrag gegen unseren Chefredakteur benutzt die Anwältin von dessen Ex-Frau eine Argumentation, die Kinder zum Spielball eines emotional erpresserischen Elternteils macht – findet unser Chefredakteur.

Ein Kommentar unsere Chefredakteurs Sandro Groganz

Ich erhielt am 15.01.2022 per Fax vom Familiengericht Ulm den Gegenantrag der Anwältin meiner Ex-Frau zu meinem Antrag, in dem ich das Ende meiner politischen Erpressung mit meinen Kindern fordere. Diese Rechtsanwältin  Sabine Raufeisen dankte dem für diese politische Erpressung verantwortlichen Richter.

Der Antrag der Frau Raufeisen vom 11.02.2022 im Verfahren 2 F 104/20 am Amtsgericht Ulm enthält folgende Passage:

“Die Handhabung des Wechselmodells, wie es der Antragsteller anstrebt, ist nur sinnvoll und nur dann durchführbar, wenn zwischen den Eltern ein nicht unerhebliches Maß an Konsens vorhanden ist und sie beide die Fähigkeit haben, auftretende Konflikte von den Kindern fernzuhalten.”

Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um eine gegen Kinder erpresserische Rechtsauffassung. Warum? Die Argumentation der Sabine Raufeisen ist erpresserisch, weil sie das Recht von Kindern auf Kontakt zu einem Elternteil vom Verhalten des anderen Elternteils abhängig macht. Folgt man der Auffassung der Frau Raufeisen, dann muss nur ein Elternteil in einer Trennungsfamilie den Konsens verhindern und den Konflikt schüren, damit die gemeinsamen Kindern mit einem Elternteil nicht gleich viel Zeit im Wechselmodell verbringen dürfen.

Damit würden die Kinder in jedem Fall für das Verhalten eines Elternteils damit haften, dass sie weniger Kontakt zu einem Elternteil haben werden, als zum anderen. Wenn ein Elternteil kooperativ ist, der andere aber nicht, kann es sogar sein, dass der kooperative Elternteil weniger Zeit mit den Kindern verbringt, als der konfliktschürende Elternteil.

Um einen fehlenden Konsens oder einen vorhandenen Konflikt festzustellen, genügt es ja schon, dass ein Elternteil jedwede Kommunikation mit dem anderen Elternteil verweigert.

Die Rechtsauffassung der Rechtsanwältin Sabine Raufeisen bedeutet, dass die Kinder und ein Elternteil für das Verhalten des anderen Elternteils haften. Sie würden mit Kontakteinschränkungen bestraft, schon wenn der andere Elternteil nicht kooperativ ist. Kinder und ein Elternteil haften sozusagen für den anderen Elternteil.

Dabei haben weder die Kinder, noch der betroffene Elternteil Kontrolle über das Verhalten des konfliktschürenden Elternteils. Trotzdem würden sie in einer Schicksalsgemeinschaft aneinander gekettet, wenn man wie die Rechtsanwältin denkt.

Deshalb ist für mich klar, dass Frau Sabine Raufeisen mit ihrem Antrag signalisiert: ihre Mandantin ist nicht zu einem Konsens bereit. Der Grund dafür wird aus ihrer Rechtsauffassung zum Wechselmodell klar: solange ihre Mandantin den Konflikt schürt, kann sie weiterhin unsere gemeinsamen Kindern bei sich in der Geiselhaft behalten, die der bislang zuständige Richter Dr. Bühler durch seine Beschlüsse legalisiert und instrumentalisiert hat.

Besonders perfide wird es aus meiner Sicht, wenn Frau Raufeisen in ihrem Antrag angesichts dieser von einem politischen Richter gewollten jahrelangen Geiselhaft ausführt:

“Es liegt keine Eilbedürftigkeit vor. Der Antragsteller wünscht die Veränderung eines Zustandes, der schon seit Jahren anhält und der sich auch in der jüngsten Vergangenheit in keiner Weise dramatisch zugespitzt hat.”

Die Rechtsanwältin drückt hier nach meiner Einschätzung mit anderen Worten aus, dass das Ergebnis meiner politischen Erpressung als Vater nicht verändert werden dürfe, da das Prinzip der Kontinuität angewendet werden muss. Ergo: Wenn der Staat deine Meinung mit Entzug deiner Kinder unterdrückt, dann muss der Entzug weiter bestehen, wenn er schon länger anhält.

Insgesamt hat die Rechtsanwältin Sabine Raufeisen nach meinem Dafürhalten daher eine emotional erpresserische Rechtsauffassung von der gleichberechtigten Betreuung von Kindern nach Trennung der Eltern, was das Wechselmodell darstellt.

Damit hat Frau Raufeisen meiner Meinung nach die Vorstellung, dass die Gleichberechtigung eines Elternteils in Sachen Erziehung gemeinsamer Kinder vom Goodwill des anderen Elternteils abhängt.

Ich habe Frau Raufeisen gestern um Stellungnahme zu meinen Vorwürfen gebeten, erhielt jedoch keine Antwort von ihr. Sollte diese noch erfolgen, reiche ich sie hier gerne nach. Ihre Meinung wird hier nicht unterdrückt.

 

Bildnachweis: Das Bild zeigt Rechtsanwältin Sabine Raufeisen auf der Website der Kanzlei Raufeisen & Schick

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. JL 19 Februar, 2022 at 01:45 Reply

    ja, das ist alles unfassbar eklig.

    Erinnerungen an Shitstorms bei Wendelmuth und Strasser werden wach.

    Im Fall von Wendelmuth verschwand die Seite “So verhindere ich ein Wechselmodell” nach einer offensichtlich erfolgreichen Beschwerde bei der zuständigen Kammer:

    Die Seite lautete (ich habe sie als pdf gedruckt):

    “Streit, aber nicht nur ein bisschen, sondern so richtig. Der BGH formuliert es so: „Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes.“ Wer auf Harmonie macht, bereitet der Anordnung des paritätischen Wechselmodells den Boden

    Deshalb: Streiten Sie sich über alles: Unterhalt, jeden Arztbesuch und alle Nichtigkeiten.

    Und ganz wichtig: Beleidigen Sie den (Ex)Partner aufs Übelste, aber bitte nicht nachweisbar. Er soll ausrasten, wenn er sie sieht (optimal: Eskalation vorm Richter).

    Und werfen Sie mit Dreck: … Es gibt schon eine richterliche Anordnung, z.B. für den Ferienumgang? Geben Sie das Kind einfach mal nicht raus. Das wird beim ersten Mal noch nicht so teuer, auch wenn das Gericht Strafen angedroht hat. Das Geld ist gut investiert,denn ein vereitelter Urlaub macht so richtig schlechte Stimmung”.

    Vergleichbare Empfehlungen sollen auch im Werk CH Beck Verlag “Schmutzige Scheidungstricks” stehen.

    Dieser Weg steht auch hier und in vergleichbaren Fällen zur Verfügung.

    Er könnte helfen.

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