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Stellvertretender Direktor Hans Lohrmann am Amtsgericht Ulm zu faul für Kinderschutz?

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Wie berichtet verhindert die Justizverwaltung des Amtsgericht Ulm, dass Ermittlungen gegen einen seiner Richter am selben Gericht erfolgen. Hierbei geht es darum, dass der Familienrichter Dr. Markus Bühler eine mehrfache Kindeswohlgefährdung zu verantworten hat. Der Direktor des Amtsgericht Ulm, Herr Josef Lehleiter, mischte sich im Januar 2020 unzulässig ein und seitdem findet das Verfahren gegen Richter Dr. Bühler nicht statt – obwohl laut Gesetz hierzu innerhalb eines Monats, also im Februar 2020, ein Termin hätte stattfinden müssen.

Da dieses Verhalten des Direktor Josef Lehleiter nicht hinzunehmen ist, wurde er als Richter wegen Parteilichkeit für Richter Dr. Bühler abgelehnt. Über diese Ablehnung hatte der stellvertretende Direktor Hans Lohrmann zu entscheiden. Doch der Stellvertreter musste kürzlich auch abgelehnt werden, weil er womöglich zu faul ist, seinen Job zu machen.

Konkret geht es darum, dass neue Gründe bekannt wurden, wegen derer der Direktor zusätzlich abzulehnen war. Diese wurden dem zuständigen Richter und Stellvertreter Lohrmann am 04.04.2020 schriftlich mitgeteilt. Laut Gesetz hätte sich der Direktor dazu äußern müssen (sogenannte nachträgliche Erweiterung des Verfahrensgegenstands gemäß §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO, vgl. Stein / Jonas, ZPO, § 44 Rn. 3), was jedoch fast zwei Monate lang nicht geschah. Sein Stellvertreter wurde deshalb aufgefordert, die Stellungnahme des Direktors zu den neuen Ablehnungsgründen vorzulegen. Dies wurde so formuliert, dass sich der Direktor zu den “nach dem 02.03.2020 vorgebrachten Ablehnungsgründen” zu äußern habe. Am 02.03.2020 wurden nämlich das letzte Mal Gründe für die Ablehnung des Direktors vorgebracht.

Da der Stellvertreter die Stellungnahme des Direktors zu den nach dem 02.03.2020 formulierten neuen Ablehnungsgründen nicht vorlegte, wurde der Stellvertreter konsequenterweise auch abgelehnt. Nun musste der Stellvertreter seinerseits eine Stellungnahme zu den gegen ihn vorgebrachten Gründen schreiben, woraufhin er antwortete:

“[…] weil der abgelehnte Direktor des Amtsgerichts Lehleiter sich vorher dienstlich zu “den nach dem 02.03.2020 vorgebrachten Ablehnungsgründen” äußern sollte. Welche Gründe dies sein sollen, ist nicht ausgeführt. Es ist auch nicht Aufgabe des Gerichts, aus den vielfältigen Eingaben des Antragstellers die etwa gemeinten Ablehnungsgründe herauszusuchen.”

Die Argumentation des Stellvertreter Lohrman ist nicht nachvollziehbar, denn die am 04.04.2020 eingereichten zusätzlichen Ablehnungsgründe sind mit diesem Betreff überschrieben:

“Erweiterung zum Ablehnungsgesuch gegen RiAG Lehleiter vom 25.02.2020”

Es ist also sonnenklar, welche “nach dem 02.03.2020 vorgebrachten Ablehnungsgründe” gemeint sind, es gibt deshalb nichts “herauszusuchen”. Entweder hat der Stellvertreter Lohrmann keine Aktenkenntnis, oder er ist zu faul, seine Arbeit zu machen. Da der Stellvertreter jedoch in seiner Stellungnahme äußerst penibel sogar die Blattnummern zu Akteninhalten referenziert, kann es nicht an der fehlenden Aktenkenntnis liegen.

Hinzu kommt, dass der Stellvertreter die gesetzliche Pflicht gehabt hätte, im Zweifel nachzufragen, welche Ablehnungsgründe gemeint sind (§ 28 FamFG, § 139 ZPO). Stattdessen hat er einfach nichts getan.

Ginge es nicht um vier minderjährige Kinder, die nach wie vor unter der staatlichen psychischen Kindesmisshandlung des Familienrichter Dr. Markus Bühler leiden, könnte man herrlich über die Justizposse am Amtsgericht Ulm lachen. So kann man nur den Kopf schütteln angesichts der möglichen Faulheit des stellvertretenden Direktor des Amtsgericht Ulm, Herr Lohrmann, dessen Untätigkeit wohl eher die Richterkollegen als die Kinder schützt.

 

In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. Michael Vogelsang 25 Juni, 2020 at 01:03 Reply

    Es ist einfach nur traurig zu lesen, wenn Kinder misshandelt werden und Vater Staat schaut bei Seite, weil ein Hand wäscht die Andere oder wie man auch gerne sagt, eine Krähe hackt der anderen keine Auge raus.

    Habe gerade etwas ähnliches. Das Schreiben vom Staatsanwalt kam an, das Verfahren wurde gegen mein Nachbarn, der sein 5jährigen Sohn geschlagen, verbal misshandelt und erniedrigt hat, indem er den Schuh des Kindes auf ihn eingeworfen hat. Vater sagt, nein hat nicht geschlagen, Streit ja und es war nur ein flip flop und hat ihn gar nicht getroffen. Seine Frau, die 1, 5m mit Blickrichtung auf die Situation, sagt, nein nix gesehen. Jaja, ist ja klar. Den Zeugen, den ich genannt habe, unterstelle ich, was gesehen zu haben. Streitet es ab,. Kenne aber meine Gegenheiten im Garten und sage, ja er hat was gesehen. Egal, sehen oder hören und nix machen, soll ja ne Straftat trotzdem sein. Vielleicht liegt es aber auch daran, das der Herr Jahre zuvor im Rat als Politiker tätig war und nur noch seine weiße Weste, Richtung Pension retten möchte. Ich würde das gerne einem Rechtsanwalt gebe, aber ich habe das Geld dafür nicht. Ich bin eine Pflixhtbewusste Person und sehe mich gerade als Lügner. Was kann ich tun, es geht doch im das Kindeswohl!!!

    Es ist meine Meinung, daß dort auf politischer Ebene es twas getan wurde. B<rgermeister stellt die SPD und er war bis Anfang der 2000er im Rat für die SPD tätig. Und ich weiß, das er zufällig ne Woche vorher zum Gespräch beim. B<rgermeister war und jetzt nach über zwei Monaten kommt das Schreiben vom Staatsanwalt.

    Ich kann mich natürlich auch täuschen, aber wenn bei jeder Anschuldigung nur ein NEIN dem Staatsanwalt reicht, komme ich ja jetzt überall glimpflich aus der Sache raus…

    Vielleicht hat jemand einen Rat, ansonsten lass ich das ganze so und werde es akzeptieren, wobei ich trotzdem ein schlechtes Gefühl habe. Der kleine hat danach immer gegrüßt. Wobei seit einiger Zeit, wenn ein Erwachsener in der Nähe ist, sagt er nix. Ich kann das ganze aber auch überbewerten.

    Vielen Dank für das Lesen und würde mich freuen, wenn etwas Feedback kommt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael

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