Wie berichtet, machen sich ein Familienrichter und der Direktor des Amtsgericht Ulm, sowie der Präsident des Landgericht Ulm der Kindeswohlgefährdung verdächtig.
Dabei geht es darum, dass der Familienrichter Dr. Markus Bühler seit Mai 2017 psychische Folter gegen vier Kinder ausübt, die ein neunjähriges Kind sogar schon in Suizidgedanken trieb. Sowohl der Direktor des Amtsgericht, wie auch der Präsident des Landgericht unternahmen gegen die staatliche Gewalt gegen Kinder trotz besseren Wissens bislang nichts.
Aktuell muss sich der stellvertretende Direktor des Amtsgericht Ulm, Richter Hans Lohrmann, mit dieser staatlichen Kindeswohlgefährdung und Justizverweigerung auseinandersetzen. Richter Lohrmann ist nämlich für den Befangenheitsantrag gegen seinen Vorgesetzten, den Direktor des Amtsgericht Josef Lehleiter, zuständig. Die Entscheidung darüber steht noch aus.
Im Befangenheitsantrag geht es darum, dass der Direktor Lehleiter zuerst seinem Kollegen Dr. Bühler half, die Ermittlungen gegen diesen wegen Kindeswohlgefährdung zu verhinden, um dann auch noch darüber zu entscheiden, ob der Richter Dr. Bühler befangen ist, was zukünftige Gerichtsverfahren über die vier von Dr. Bühler geschädigten Kinder angeht. Brisant dabei ist, dass die Richter Dr. Bühler und Lehleiter wohl zusammen ein sogenanntes Ausnahmegericht errichtet haben, um mit einer Entscheidung außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Fehler des Dr. Bühler zu vertuschen.
Richter Hans Lohrmann wird sich womöglich entscheiden müssen, ob er die augenscheinliche psychische Folter und deren Begünstigung durch seine Kollegen aufdeckt und die betroffenen Kinder schützt, oder ob er Kinderrechte-Schänder in schwarzer Robe schützt und zum Mittäter wird.
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