Ulms Familienrichter Dr. Markus Bühler vergewaltigt Kinder emotional
Der am Amtsgericht Ulm tätige Familienrichter Dr. Markus Bühler vergewaltigt vier Kinder emotional durch willkürlichen Vaterentzug.
Freifam hat schon ausführlich über die kinderschädigende und verfassungswidrige Rechtsprechung des Amtsrichter Dr. Bühler berichtet. Dem Vater wirft der Richter seit Oktober 2018 fälschlich vor, er würde seine Kinder gefährden, weil er sie über ihr Recht aufgeklärt hat, von beiden getrennt lebenden Eltern gleich viel betreut zu werden.
Durch diese offensichtlich verfassungswidrige Einschätzung verhindert der Richter die Erziehung von Kindern in Gleichberechtigung. Er ordnete an, dass der Vater seine Kinder nur wenige Stunden pro Monat unter Beobachtung sehen darf. Diese auf Unrecht fußende Entfremdung der Kinder von ihrem Vater schätzt der schon von der Bundesregierung beauftragte Kinderpsychotherapeut Dr. Stefan Rücker folgendermaßen ein:
„Was uns hier fehlt, ist eine klare Rechtsauffassung darüber, dass Entfremdung kein Kavaliersdelikt ist, sondern Kindeswohlgefährdung, und zwar emotionaler Missbrauch […]. Eine emotionale – ich nenne es so – Vergewaltigung von Kindern. Das muss man ernst nehmen!”
Die Rechtsprechung des Familienrichter Dr. Markus Bühler kommt also einem psychischen Missbrauch von aktuell 13, 11 und zwei 8 Jahre alten Kindern gleich. Er macht sich somit der emotionalen Vergewaltigung der Kinder schuldig.
Hinzu kommt, dass der Ulmer Richter aufgrund mehrerer Befunde eines Kinderpsychotherapeuten weiß, dass seine Rechtsprechung den Kindern schadet. Die emotionale Kindesvergewaltigung wird also bewusst und gezielt von Dr. Bühler durchgeführt.
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