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Ulms Richter Dr. Tobias Mästle ist ein Neonazi und beleidigt das Volk

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Folgt man der Argumentation, mit der unser Chefredakteur wegen Beleidigung eines Richters verurteilt wurde, dann ist der zuständige Strafrichter in den Augen eines oberflächlichen Betrachters ein Neonazi. Das meint unser Chefredakteur in dieser Glosse.

Ich bin Sandro Groganz, der Chefredakteur von Freifam, und ich wurde am Landgericht Ulm wegen Beleidigung des Richters Dr. Markus Bühler verurteilt, unter anderem aus diesem Grund:

„So sticht im Facebook-Hinweis vom 13.04.2020 das Portrait von Dr. Bühler neben dem Buchtitel „Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind“ hervor. Letzterer ist in einer Art Frakturschrift geschrieben, die der Leser sofort mit der Zeit des Nationalsozialismus in Verbindung bringt. Dadurch erscheint Dr. Bühler als eine kindlich-lächerliche, mit NS-Gedankengut behaftete Person.”

Diese Worte finden sich auf Seite 18 im schriftlichen Urteil vom 20.12.2021, welches auf Freifam heruntergeladen werden kann.

Ein Screenshot des “Facebook-Hinweis” findet sich ebenfalls im Urteil und der sieht so aus:

In dem von mir geschriebenen Freifam-Artikel, auf den dieser “Facebook-Hinweis” verlinkt, geht es an keiner Stelle darum, ob Richter Dr. Markus Bühler irgendwelchem NS-Gedankengut anhänge. Überzeuge dich selbst: Richter Dr. Markus Bühler sadistisch gegen Kinder am Amtsgericht Ulm.

Historischer Fakt ist, dass die Frakturschrift von den Nazis am 3. Januar 1941 verboten wurde, wie diese Online-Publikation der Uni Heidelberg darlegt: https://www.uni-heidelberg.de/unimut/themen/fraktur-verbot.html

Die Uni Heidelberg schreibt außerdem, dass Neonazis dem Irrglaube unterliegen, die Frakturschrift sei ein Symbol des Nationalsozialismus:

“So benutzen Neonazis diese Schrift gerne, um NS-verherrlichende Botschaften auf ihrer Kleidung und/oder Körperteilen zu verewigen […]”

Wie kommt das Landgericht Ulm dazu, auf Basis historischer Unwahrheit und ohne in meinem Artikel enthaltene Anhaltspunkte zu behaupten, ich würde Herrn Dr. Bühler vorwerfen, er trage NS-Gedankengut in seinem behaarten Kopf, weil ich sein Foto neben einen Buchband mit Frakturschrift stelle? Ganz einfach: der für die Strafsache zuständige Richter Dr. Tobias Mästle argumentiert im gesamten schriftlichen Urteil aus der Sicht des “oberflächlichen Leser”.

Ein “oberflächlicher Leser” liest per definitionem nicht so genau, ist also ein wunderbarer Strohmann für Richter, die unbedingt verurteilen wollen, ohne genau hinschauen zu müssen. Denn wenn sie genau hinschauen würden, sich sogar an historische Fakten hielten, könnten sie nicht verurteilen.

Wenden wir die Logik des “oberflächlichen Leser” auf den Strafrichter Dr. Tobias Mästle an, dann entpuppt sich dieser als Neonazi, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Er hat eine Glatze.
  • Er trägt schwarz, was einschüchternd wirkt.
  • Er denkt wie Neonazis, dass Fraktur die Nazischrift gewesen sei.

Falls du ein oberflächlicher Leser bist, dann wirst du mir Recht geben und ganz sicher wird mir Richter Dr. Tobias Mästle Recht geben, denn ich wende nur die Logik seiner Rechtsprechung an.

Der einzige Unterschied zwischen mir und Herrn Dr. Mästle ist, dass es sich bei meinem Text um Satire handelt, während es sich bei seinem Text um ein Urteil im Namen des Volkes handelt.

Damit beleidigt Richter Dr. Mästle nicht nur Freifam-Leser als oberflächlich, sondern auch das ganze Volk. Nur oberflächliche Leser würden denken, dass ich Dr. Tobias Mästle beleidige.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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3 comments

  1. Bodo v.R. 11 Februar, 2022 at 20:55 Reply

    Hallo Sandro,
    ich muß Deine Aktionen nicht immer gutheißen. Manche halte ich für durchaus kontraproduktiv.
    Aber eines muß man Dir zugutehalten:
    DU TUST WAS!
    Du resignierst nicht angesichts eines männerfeindlichen Systems, das Väter allzuoft in die Resignation, den Wahnsinn oder Suizid treibt!
    Ich erinnere mich noch gut an Deine Worte “… wobei ich doch mal Feminist war …”. Ich denke, dazu hat Dein Erleben geantwortet, das kann ich mir sparen?
    Ich wünsche Dir viel Erfolg und viele Nachahmer (nicht immer in Art und Weise, aber im Engagement)!
    Bodo

  2. Steve 26 Februar, 2022 at 00:46 Reply

    Ich kann Bodo nur zustimmen, weiter so lieber
    Sandro. Du kämpfst unermüdlich… aufgeben ist
    keine Option…

    Viele Väter sollten so handeln & sich nicht
    verstecken !

    Lasst euch nichts gefallen von niemandem!

    Den gegen DIE wehrst du dich SANDRO weiter so!

  3. Oliver Zirn 16 Juli, 2023 at 15:16 Reply

    Sofern es sich um den identischen Dr. Mästle vom Landesgericht Ulm handelt, welcher in meinem persönlichen Rechtsfall involviert war, kann ich die genannten Vorwürfe nur bestätigen. In der Vergangenheit sah ich mich mit ähnlichen Verhaltensweisen konfrontiert, die mir erhebliche Schwierigkeiten bereiteten. Relevante Beweismittel wurden sträflich vernachlässigt und medizinische Expertisen nicht berücksichtigt, was zu einer bedauerlichen Manipulation der Beweislage führte. Dies könnte einen Fall von Rechtsbeugung gemäß §339 StGB darstellen.

    Zur Wahrung meiner Rechte und zur Gegenwehr gegen diese bedenkliche Praktik, habe ich eine ausführliche Verfassungsbeschwerde eingereicht, die unter dem Aktenzeichen 2BvR 860/23 geführt wird. Mit einem Umfang von 149 Seiten enthält sie ausführliche Argumente und Beweise gegen die genannten Missstände. Diese Beschwerde wurde zur Entscheidung zugelassen, wobei ich explizit die Befangenheit des zuständigen Richters thematisierte.

    Ich ermutige andere Personen, die ähnliche Erfahrungen mit diesem Richter gemacht haben, mich zu kontaktieren. Es ist von äußerster Wichtigkeit, so viele Beweise wie möglich über sein unangemessenes und unprofessionelles Verhalten zu sammeln, um eine effektive öffentliche und strafrechtliche Gegenaktion einleiten zu können.

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