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Wahnhafte Vorstellung vom Kindeswohl steuert Richter Joachim Maier am OLG Stuttgart

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Anstatt seine Fehler als Richter einzugestehen, unter denen vier Kinder seit 18 Monaten leiden, erklärt der Stuttgarter OLG-Richter Joachim Maier einen Vater für “wahnhaft”, der die Fehler mithilfe psychologischer Befunde nachweisen kann.

Freifam liegt ein von Richter Joachim Maier am 17.11.2020 gefasster Beschluss vor. In seiner Begründung holt der Richter zu einem irrationalen Rundumschlag gegen den antragstellenden Vater aus, die nichts mit dem Verfahrensgegenstand zu tun hat. Warum dieser persönliche Angriff gegen den Vater? Der Vater hatte drei Befunde eines promovierten Kinder-, Jugendlichen-, Erwachenenpsychotherapeuten und Facharzt für Psychosomatische Medizin vorgelegt, die beweisen, dass eine am 24.06.2019 auch von Richter Maier gefasste Entscheidung objektiv falsch ist.

In diesem Beschluss behauptete der 11. Zivilsenat des OLG Stuttgart, zu dem Richter Maier gehört, der Vater schädige seine Kinder, weil er mit ihnen über das sogenannte Wechselmodell redet (d.h. die gleichberechtigte 50/50-Erziehung von Kindern nach Trennung der Eltern). Diese Entscheidung traf der Senat damals ohne psychologische Fachkenntnis und Grundlage, nur auf Basis des gleichlautenden, erfundenen Vorwurfs des Jugendamt Alb-Donau-Kreis – einer Behörde, die wie der 11. Zivilsenat keinen psychologischen Sachverstand besitzt.

Obwohl eines der vier betroffenen Kinder einen Monat vor der Entscheidung von der Mutter zum Vater geflohen war und dem OLG-Senat zwei Mal anbot, ihm die Gründe für seine Flucht mitzuteilen, ignorierte der Senat diese Möglichkeit zur Sachverhaltsermittlung und ordnete für die anderen drei Kinder an, dass der Vater sie nur alle zwei Wochen für zwei Stunden unter Begleitung von zwei Frauen sehen darf, weil er sie schädige. Über die Gründe für die Flucht des ältesten Kindes zum Vater, schwieg sich der Senat in seiner Entscheidung aus.

Im Gegensatz zum 11. Zivilsenat, hat der Psychotherapeut mit dem Kind gesprochen und daraufhin festgehalten:

“Weniger Mutter und mehr Vater täten den Kindern gut. Dies sollte seitens des Familiengerichts berücksichtigt werden. Ein Wechselmodell verspricht mehr psychische Gesundheit.”

Einen Monat nach der Entscheidung des OLG am 24.06.2019, nahm das älteste Kind heimlich einen Streit im Haushalt der Mutter auf dem Handy auf. Dieser dokumentiert die psychische Gewalt der Mutter und ihres Umfelds gegen die Kinder. Der oben genannte Psychotherapeut hörte sich die Aufnahme an, sprach mit dem Kind und diagnostizierte diese psychische Gewalt gegen alle vier Kinder. In seiner Stellungnahme schreibt der Arzt:

„Ich kann nur hoffen, dass das Gericht eine Lösung findet, die die Eltern veranlasst, sich kindeswohlgemäß zu verhalten, ohne in gute Mamma und böser Papa zu spalten.”

Auf der Grundlage dieser fachärztlichen Befunde muss der Beschluss des OLG Stuttgart vom 24.06.2019 als vollumfänglich falsch eingeschätzt werden. Dem Senat ist vorzuwerfen, dass er den Sachverhalt nicht ermittelte und willkürlich entschied. Hinzu kommt, dass in diesem Beschluss festgestellt wird, die Mutter habe die drei ihrer Gewalt ausgelieferten Kinder nur geschützt, indem sie sie nicht zum Vater und der zum Vater geflohenen Schwester ließ. Aufgrund der Befunde des Psychotherapeuten muss diese Feststellung als Parteinahme des 11. Zivilsenat für die gewalttätige Mutter und Begünstigung von deren psychischer Kindesmisshandlung angesehen werden.

Nun entschied also der Richter Joachim Maier aktuell als Einzelrichter über ein Jahr später am 17.11.2020 wieder über diese Sache. Anstatt seine Fehler einzugestehen, ging er wieder ohne jeglichen psychologischen Sachverstand vor und zwar wieder gegen den Vater und wieder zum Schaden der Kinder. Diesmal ging er sogar so weit, eine “wahnhafte Vorstellung” des Vaters festzusellen, weil der Vater dem Gericht auf Basis der fachärztlichen Befunde vorwirft, seine Kinder durch den Beschluss vom 24.06.2019 willkürlich bis heute zu gefährden, da sie ihren Vater so selten sehen dürfen.

Richter Maier hat in seinem Beschluss vom 17.11.2020 die ihm vorliegenden fachärztlichen Befunde vollständig ignoriert. Aus diesen geht wie oben dargestellt eindeutig hervor, dass der 11. Zivilsenat einschließlich Richter Maier die Kinder durch dessen falschen Beschluss bis heute schädigt. Dieser Vorwurf ist also kein Wahn, sondern stützt sich auf die fachärztlichen Befunde. Richter Maier scheint die Realität schon nicht mehr wahrnehmen zu können oder zu wollen.

Weiterhin ließ sich der Vater nach der überraschenden und unfundierten maierschen Feststellung einer “wahnhaften Vorstellung” umgehend fachärztlich untersuchen. Das entsprechende Attest vom 02.12.2020 sagt über den Vater:

“Er ist im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Damit liegen bei ihm keine geistigen, psychiatrischen oder seelischen Behinderungen oder Erkrankungen vor. Er verfügt über einen freien Willen und ist vollumfänglich uneingeschränkt geistig geschäftsfähig.”

Die Wahn-Feststellung des Richter Maier entbehrt folglich jedweder Tatsachen und ist völlig willkürlich. Wenn jemand von einem Wahn gesteuert wird, dann der OLG-Richter Joachim Maier.

Offensichtlich spaltet der Richter immer noch unter Missachtung der Fakten die Eltern in eine gute Mutter und einen bösen Vater. Genauso offensichtlich ist der OLG-Richter unfähig, die von einem Facharzt und einer Audiodatei ans Tageslicht gebrachten Tatsachen zu erkennen und seinen Fehler vom 24.06.2019 einzugestehen. Anstatt den willkürlichen Beschluss vom 24.06.2019 zu korrigieren und die drei Kinder öfter zum Vater zu lassen, reagiert Richter Maier irrational und emotional, indem er trotzig dem Vater einen Wahn unterstellt.

Solche egomanischen Richter wie Joachim Maier sind gefährlich für Kinder und sollten nicht mit Familiensachen betraut werden. Ihre Vorstellung vom Kindeswohl ist wahnhaft.

 

Bildnachweis: Screenshot von Seminare im Schloss

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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5 comments

  1. Winston Smith 12 Dezember, 2020 at 23:20 Reply

    Ein derartiges Wahnverhalten von Richtern ist nicht nur in Familiefragen vorzufinden.
    Richter sind anfällig dafür, sich zu überschätzen. Dies ist ein Tabubereich.
    Nötig wären bereits bei der Richtereinstellung psychiatrische Test hu absolvieren.
    Nur so kann verhindert werden, dass ungeeignete Personen ins Richteramt gelangen, die dort nur ihre Wahnvorstellungen und sadistische Fantasien als Bestrafer ausleben wollen.

  2. Georg Engelhard 3 Januar, 2021 at 00:26 Reply

    Das Verhalten dieses Richters Joachim Maier zeigt krankhaft AUTISTISCHE Züge. Solche Typen können ihre Fehlbeschlüsse nicht selbst korrigieren. Ein ausführlich begründeter Befangenheitsantrag im Vorfeld wäre wohl sinnvoller gewesen.
    Dienstaufsichtsbeschwerde+Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH und dann ggf. zum EGMR. Dauert halt.

  3. JOe Küster 2 März, 2021 at 21:03 Reply

    Ein unfassbarer Skandal, wieviel Urteiler dieser Art wird es wohl noch von diesem „Richter“ geben?

  4. citisite 5 Mai, 2024 at 14:27 Reply

    Hi Sandro. Hallöchen.

    Mit Winston Smith, oben (richtiger Name Normen) gründete „citisite“ so um 2008 das Forum meinungsverbrechende. Auch bei Freifarm wurde darüber berichtet, bzw. zitiert. Da ging`s mal um Betreuungsrecht. Unter anderem kannten wir natürlich alle Profis im Genre Jura, Psychologie und Co. Citisite (Krapf) ist studierter Marketing- und Kommunikationsfachmann. Da analysierte man eh jede Zeile in „Text“, wie Aussagepsychologe Dr. phil Sponsel.

    Der Fall oben ist zwar gut geschildert: „wer hat denn da `nu nen Wahn“ – aber der Text ist konkretistisch, primärprozesshaft. Denn: ” was weder Richtern, Verteidigern, aber auch manchmal Sponsel NICHT auffällt: „der liebe Richter Maier projiziert klinisch relevant!!!“ Das ändert dann die Intervention. Er ist NICHT mehr als „Befangen“, sondern als klinisch relevanter Fall einzustufen. Zu keiner freien Willensbildung fähig. Nennt sich: „Täter-Opfer Umkehr“ … und im obigen Fall einfachst nachzuweisen.

    Liest sich auch so: „Man projiziert seine eigenen Wahnstörungen auf das Gegenüber, liest sie dort wieder heraus und präsentiert sie als Tatsachen.“ BORDERLINE, was eine schwere Persönlichkeitsstörung ist: „Spaltung & Projektion.“ Normen hat sich leider umgebracht, rest in peace, weil selbiges Scenario. Er kam bei Gericht nicht durch obwohl er Schneider-Mensah als Verteidiger hatte. Der stellte sich genauso deppert an.

    Heisst: „In solchen Scenarien ist KEIN Jurist gefragt, sondern ein Gutachter hat, nach Aktenlage, ebd. Richter klinisch relevante Projektionen nachzuweisen. Die – und das ist der Witz an der Sache – sogar jeder Laie einfachst feststellen kann!!! Mollath Fall selbiges. Brixner: „der ist gaga!“ Mollath konnte aber nachweisen, dass diese Steuerhinterziehungen fact sind. Also Brixner „gaga“ ist. Klassischer Fall von „Projection!“ Sponsel: „als erstes sind die Wahnstörungen der Beteiligten zu anayalsieren!“ Der Rest ergibt sich dann von selbst.

    Grüsse.

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