Ein Vater weist die kindeswohlgefährdenden Fehler eines Familienrichters am OLG Stuttgart nach, woraufhin dieser Richter dem Vater kurzerhand eine “wahnhafte Vorstellung” andichtet. Dabei beruft sich der Richter noch nicht einmal auf einen Psychiater, wie es zumindest im Fall Gustl Mollath noch geschah.
Wie berichtet, erfolgte die aus der Luft gegriffene Pathologisierung am 17.11.2020 in einem Beschluss des Richter Joachim Maier vom 11. Zivilsenat des Oberlandesgericht Stuttgart. Laut Gesetz hätte der OLG-Richter Maier dem Vater nicht eigenmächtige eine “wahnhafte Vorstellung” attestieren dürfen.
Somit könnte man das Vorgehen des Richter Joachim Maier als noch frevelhafter als das des Richter Otto Brixner im Fall Gustl Mollath bezeichnen. In einem der größten Justizskandale wurde Gustl Mollath von der 7. Strafkammer des Landgericht Nürnberg ein paranoider Wahn unterstellt. Immerhin berief sich deren Vorsitzender Brixner noch auf ein psychiatrisches Gutachten.
Während sich Richter Brixner zumindest noch auf einen Psychiater berief, scheint dies am OLG Stuttgart nicht nötig zu sein – obwohl das Gesetz gemäß § 280 FamFG zwingend vorschreibt, dass sich OLG-Richter Maier auch auf eine psychiatrische Fachkraft hätte stützen müssen. Dies wurde am OLG Stuttgart jedoch zweifellos unterlassen.
Ein weiterer Unterschied zwischen dem Fall am OLG Stuttgart und dem Fall Mollath ist, dass Gustl Mollath nicht das Gericht kritisierte, sondern eine Bank und deren Schwarzgeldgeschäfte. Der Vater im vorliegenden Fall kritisierte dagegen das Gericht selbst, welches ihn daraufhin für verrückt erklärte. Es entsteht der Eindruck, dass man am OLG Stuttgart von Richtern ohne den gesetzmäßigen “Umweg” über einen Psychiater sofort pathologisiert wird, wenn man einen Richter kritisiert. Das wäre eine verschärfte Mollath-Methode, zu der sich zumindest OLG-Richter Joachim Maier berufen fühlte.
Das OLG Stuttgart scheint also die Mollath-Methode gegen unbequeme Menschen sogar noch schneller und rücksichtloser anzuwenden, als es 2006 am Landgericht Nürnberg der Fall war. Es kommt noch hinzu, dass von der Richterwillkür am OLG Stuttgart wie berichtet vier Kinder betroffen sind. Sie leiden nach wie vor unter dem ebenso ohne psychologische Fachkunde verfassten Beschluss vom 24.06.2019, an dem Richter Maier beteiligt war.
Das OLG Stuttgart nimmt also Kindern ohne jedwede Tatsachenbasis und nur auf pseudo-psychologischen, richterlichen Vorurteilen beruhend deren Vater sowie Geschwister und diffamiert dann den betroffenen Vater, der das Gericht scharf wegen nachweisbarer Fehler kritisiert, indem ihn das Gericht – wieder ohne psychologisch-fachliche Grundlage – für verrückt erklärt. Kompetenz, Kritikfähigkeit und Kinderschutz sehen anders aus.
Der Ruf des OLG Stuttgart ist ernsthaft in Gefahr, da das Vorgehen des Richter Maier den Eindruck entstehen lässt, dass dort Richter ihre Macht missbrauchen und sich über das Gesetz erheben, um ihre eigenen Fehler zu vertuschen – selbst wenn dies bedeuten könnte, dass ein psychisch normaler Vater trotzdem in die Psychiatrie muss und er dadurch seinen Kindern entzogen wird.
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