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Gegen Kinder gewalttätige Mutter in Munderkingen appelliert an das Gewissen von Hauskäufern

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Die gegen ihre Kinder psychisch gewalttätige Mutter in Munderkingen appelliert jetzt an das Gewissen von Hauskäufern im Rahmen der Zwangsversteigerung ihres Eigenheims und will selbst mit steigern – dabei zahlt sie noch nicht einmal den nötigen Kindesunterhalt für das vor ihr geflohene Kind.

Wie berichtet, verübt eine Mutter in Munderkingen psychische Kindesmisshandlung an ihren vier leiblichen Kinder. Sie schüchtert die Kinder seit Jahren ein, damit sie ihren leiblichen Vater verleugnen. Das älteste Kind floh deshalb zum Vater und erzählte einem Kinderpsychotherapeuten davon. Die Mutter schreckt nicht einmal davor zurück, das geflohene Kind mit einer Geschwistertrennung zu erpressen. Fraglos handelt es sich hierbei um psychische Folter an Kindern und ein gewissenloses Vorgehen der Mutter in Munderkingen.

Diese Mutter hat sich Ende November an zwei lokale Facebook-Gruppen gewandt: Sie wolle unbedingt das Eigenheim behalten, welches ihr zusammen mit dem von ihr geschiedenen Vater der Kinder gehört. Das Haus wird Anfang Februar 2021 aufgrund von Scheidung zwangsversteigert. Die gewissenlose Mutter appelliert an das Gewissen der potentiellen Käufer – sie sollen bitte nicht mit steigern. Emotional manipulativ schildert sie dabei ihre Patchworkfamilie, mit der sie noch im Haus lebt, in den schillerndsten Farben.

Für die drei Kinder, die noch mit der Mutter in diesem Haus leben, handelt es sich in Wirklichkeit schon lange nicht mehr um ein Zuhause, sondern um ein Gefängnis. Das ist jedem klar, der den heimlichen Audiomitschnitt vom 23.07.2019 kennt, der die Gewalt gegen die Kinder im Haushalt der Mutter dokumentiert. Sie werden darin nachweislich gegen ihren Willen mit psychischer und körperlicher Gewalt festgehalten, damit sie nicht zu ihrer Schwester und ihrem Vater gehen können. Selbst ein mit dieser Mutter verwandter Stadtrat in Munderkingen beteiligt sich an dieser Gewalt gegen die Kinder.

In den Facebook-Gruppen teilt die gewissenlose und an das Gewissen appellierende Mutter außerdem mit, sie wolle das Haus selbst ersteigern. Hierbei fragt sich, woher sie das Geld für die Versteigerung hat? Die Munderkinger Mutter zahlt nämlich fast keinen Kindesunterhalt für die von ihr zum Vater geflohene Tochter, und zwar mit der Begründung, sie verdiene zu wenig. Die Mutter schadet der vor ihr geflohenen ältesten Tochter also nicht nur psychisch mit der Geschwistertrennung, sondern auch wirtschaftlich durch die grundlose Verweigerung des vollen Kindesunterhalts.

Aus ihrer vordergründig harmonischen, hinter verschlossenen Türen gewalttätigen Patchworkfamilie in Munderkingen, hat die Mutter die vor ihr geflohene Tochter wohl verstoßen. Im Text in den Facebook-Gruppen wird dieses Kind von der Mutter nicht dazu gezählt. Offensichtlich wird jenes Kind von ihr offen sozial isoliert, weil es sich in seiner Verzweiflung an einen Psychotherapeuten und das Familiengericht wendet, um sich und seine Geschwister vor der Mutter zu schützen.

Da klingt es wie Hohn, dass diese Mutter in den Facebook-Gruppen behauptet, die Kinder würden bei ihr in einem stabilen Umfeld leben. Offensichtlich versteht sie unter einem stabilen Umfeld, dass Kinder hinter verschlossenen Türen durch Schwester- und Vaterentzug psychisch gefoltert werden.

Angesichts der Gewissenlosigkeit der Mutter kann man nur hoffen, dass in dem Eigenheim zukünftig liebevolle Eltern leben werden. Die geflohene Tochter würde von einem anständigen Verkaufserlös profitieren, da ihr der Vater dann nicht nur emotionale, sondern auch wirtschaftliche Stabilität bieten könnte – die ihr von der Mutter bislang verwehrt wird und die der Vater aktuell am finanziellen Limit ausgleichen muss. Sollten die anderen drei Kinder auch noch von der Mutter zum Vater fliehen, dann würden auch sie von dieser materiellen und emotionalen Stabilität beim Vater voll profitieren, damit sie sich von der Gewalt bei ihrer Mutter erholen können.

 

Bild von Donautalbahner

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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6 comments

  1. Johannes 9 Februar, 2021 at 20:58 Reply

    Hat die Versteigerung stattgefunden? Was hat das Verfahren insgesamt gekostet? Und wie lang ging es? Evtl. braucht es auch hier ein Damokles-Schwert.

  2. Sandro Groganz 11 Februar, 2021 at 19:39 Reply

    Ich war vor Ort bei der Versteigerung und kann folgendes berichten:

    Das Haus wurde von der gewalttätigen Mutter selbst zu einem immens hohen Preis ersteigert. Von ihren emotionalen Manipulationsversuchen auf Facebook ging keine Wirkung aus, wie die hohe Zahl an Teilnehmern an der Versteigerung zeigte. Ebenso wenig funktionierte ein fingiertes Frage-Antwort-Spiel während der Versteigerung, welches den anwesenden Interessenten ein schlechtes Gewissen machen sollte.

    Vielmehr war es so, dass die gewalttätige Mutter schlussendlich 35% mehr als der gerichtlich festgestellte Verkehrswert bieten musste, um den Zuschlag zu erhalten. Der Vater der von dieser Mutter psychisch misshandelten Kinder und Miteigentümer ist mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Er dankt seinen Anwälten und Beratern für dieses Ergebnis, sowie natürlich allen Interessenten, die mit gesteigert haben.

    Insgesamt war es ein faires Versteigerungsverfahren, welches dem Vater nun die finanziellen Mittel in die Hand geben dürfte, seine Kinder effektiv vor der psychischen Kindesmisshandlung im Umfeld der Mutter in Munderkingen zu schützen.

  3. Johannes 13 Februar, 2022 at 11:21 Reply

    Musstest du nach der Versteigerung mehr Unterhalt zahlen? Musstest du Zugewinnsausgleich zahlen? Hat es sich deiner Meinung nach gelohnt? (Habe “mein” Haus ungerechtfertigt verlassen müssen – wäge nun ab zwischen Kosten und Durchsetzung meiner Rechte)

    • Klaus Fiegl 13 Februar, 2022 at 11:55 Reply

      Üblicherweise ist der Veräußerungserlös eines Hauses eine Vermögensumschichtung und hat keine Auswirkung auf den Unterhalt. Das sehe ich zumindest so, wenn das Haus nicht unter das steuerpflichtige Einkommen des § 23 EStG fällt (da gibt es die Regelung der privilegierten Eigennutzung). Im hier beschriebenen Fall ging es um eine Teilungsversteigerung.

      Grundsätzlich fällt der Versteigerungserlös unter den Zugewinnausgleich. Dabei wird bei einer Teilungsversteigerung aber (implizit) auch der Wertanteil desjenigen ermittelt, der das Objekt ersteigert. Insofern ist die Teilungsversteigerung hinsichtlich des Zugewinnausgleichs “neutral”, wenn jedem der halbe Wert des Hauses zugewiesen wird.

      Das Problem einer Teilungsversteigerung ist, dass die Verfahrensdauer sehr lang ist. Ich rate den betroffenen Leuten immer, so früh wie möglich damit anzufangen.

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