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Oberlandesgericht Stuttgart legt geschlagenem Kind Worte in den Mund um psychische Nachwirkungen zu leugnen

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Einem damals neunjähriges Kind wurde von seiner Oma mütterlicherseits ins Gesicht geschlagen. Es schilderte dem Amtsgericht Ulm zwei Jahre später seine daraus immer noch vorhandene emotionale Belastung. Doch der 11. Zivilsenat in Stuttgart behauptete wahrheitswidrig, die “Ohrfeige” habe sich für das Kind erledigt.

Diese Sachverhaltsverfälschung lässt sich dem Beschluss des 11. Zivilsenat des OLG Stuttgart vom 24.06.2019 entnehmen (Aktenzeichen 11 UF 42/19). Wir hatten schon darüber berichtet, dass in diesem Beschluss das Oberlandesgericht ebenfalls sachverhaltsverfälschend die psychische Gewalt der Mutter in einen Schutz der Kinder vor dem Vater umdeutete.

Das betroffene Kind schilderte dem Amtsgericht Ulm am 24.03.2019 in einem Brief von dem Tag der körperlichen Gewalt seiner Oma im März 2017 – ein Brief, der dem OLG Stuttgart ebenfalls deutlich vor Beschlussfassung am 24.06.2019 vorlag:

“An dem Tag hat Mama sich über Papas Partnerin aufgeregt, da wir ein Foto zusammen mit ihr auf dem iPad hatten. Sie hat gesagt, dass [die Partnerin] wohl unsere neue Mama sei und obwohl das überhaupt nicht stimmt, noch andere Sachen über sie gelästert. Mama hat Oma angerufen und hat ihr [nachdem sie zu Mama gekommen war] das Bild gezeigt. Dann habe ich mich aufgeregt und habe gesagt, sie sollen aufhören. Dann hat Oma auch noch mitgemacht und meine Geschwister und ich haben angefangen zu weinen. Daraufhin wollte ich aus dem Wohnzimmer heraus gehen, da es mich genervt hat. Oma hat mich dann festgehalten und hat mich auf die Backe geschlagen.

Die ganze Situation ist für mich schlimm gewesen, da es unvorstellbar ist, dass dich deine eigene Oma schlägt. Immer, wenn ich daran denke, fange ich an zu weinen. Ich versuche es zu vergessen, aber es geht nicht.”

Schon alleine die Tatsache, dass sich das Kind noch zwei Jahre später derart genau an den Hergang der Tat in Munderkingen bei Ulm erinnern kann, lässt auf eine unvergessliche traumatische Erfahrung schließen. Weiterhin schildert das Kind explizit, dass es immer noch traurig wird und weint, wenn es daran denkt – obwohl die Gewalttat zum Zeitpunkt des Briefes schon zwei Jahre her war. Die Tränen des Kindes weisen unzweifelhaft auf eine anhaltende psychische Belastung als Nachwirkung der körperlichen Gewalt hin.

Nachdem der Brief auch an das OLG Stuttgart ging, hat das Kind sich vor dem Beschluss des Oberlandesgericht am 24.06.2019 nicht mehr vor Gericht zu der Gewalttat der Oma geäußert. Trotzdem traf das Oberlandesgericht wahrheitswidrig diese Feststellung in seinem Beschluss:

“Die „Ohrfeige” der Großmutter mütterlicherseits für [das betroffene Kind] vom Frühjahr 2017 ist laut mehrfachen Äußerungen [des Kindes] für sie erledigt und die Großmutter hatte sich entschuldigt.”

Nicht nur hat das OLG Stuttgart eine objektiv falsche Feststellung gemacht, sondern auch den Sachverhalt in einer kinderverachtenden Art verfälscht. Der 11. Zivilsenat legte dem Kind in den Mund, es habe gesagt, dass sich die Gewalt der Oma für das Kind erledigt habe – dabei ist genau das Gegenteil der Fall: Das Kind schrieb, dass es immer noch emotional belastet ist und des sich nicht erledigt hat. Es kommt hinzu, dass sich der 11. Zivilsenat auch nicht auf die aktuelle Einschätzung eines Psychologen gestützt hat und dies auch nicht konnte, denn das OLG hatte keinen Gutachter beauftragt.

Wenn Familienrichter wie am OLG Stuttgart bei Gewalt gegen Kinder sogar so weit gehen, zu lügen, um diese Gewalt als “erledigt” betrachten zu können, dann üben diese Richter selbst staatliche psychische Gewalt gegen Kinder aus. Solche Richter machen sich wie im vorliegenden Fall zum Verbündeten von Gewalttäterinnen gegen Kinder und sind schlichtweg ungeeignet, um in Kindschaftssachen zu entscheiden. Schon die im Beschluss gewählte, verharmlosende Bezeichnung “Ohrfeige” zeigt, dass es den unterzeichnenden Richtern an Sensibilität und Fachkunde beim Thema Gewalt gegen Kinder fehlt. Körperliche Gewalt darf nicht mit einer schmackhaften Frucht verglichen werden, denn sie hat langfristige neuronale Folgeschäden.

Verantwortlich für die kinderrechtefeindliche Entscheidung vom 24.06.2019 sind die folgenden Richter:

  • Herr Reinhard Viertel, Vorsitzender Richter des OLG Stuttgart, 11. Zivilsenat
  • Herr Joachim Maier, Richter am OLG Stuttgart, 11. Zivilsenat
  • Frau Mirjam Bäumer-Götz, Richterin am Amtsgericht Stuttgart (damals vom AG Schorndorf abgeordnet zum 11. Zivilsenat)

Die falsche und fatale Entscheidung des 11. Zivilsenat hat bis heute Gültigkeit und wirkt sich negativ auf die betroffenen Kinder aus. Anstatt seine Fehler zu korrigieren, die der betroffene Vater dem Oberlandesgericht seitdem unzweifelhaft nachweist, erklärte ein Senatsmitglied, nämlich Richter Joachim Maier, stattdessen kurzerhand und wieder rechtswidrig den Vater für verrückt. Offensichtlich geht es den Richtern am OLG Stuttgart darum, sich selbst mit Verzweiflungstaten in Form einer Diffamierung zu schützen anstatt Kinder zu schützen.

Die Richter Viertel, Maier und Bäumer-Götz handeln gegen ihren gesetzlichen Auftrag und lassen die von ihnen im Stich gelassenen Kinder nun schon seit 18 Monaten unter der Sachverhaltsverfälschung des 11. Zivilsenat leiden.

 

Bildnachweis: https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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