Die kinderentwürdigende und kindeswohlgefährdende Amtsführung des Landrat Heiner Scheffold im Alb-Donau-Kreis könnte auch als Körperverletzung an Kindern im Amt gewertet werden.
Ein promovierter Mediziner und Psychotherapeut hat somatische Reaktionen bei den betroffenen Kindern festgestellt. Hier der relevante Auszug aus dessen sachverständigen Einschätzung:
“[…] weist auf die große Belastung hin, die das Auftreten von Kopfschmerzen und Hautirritationen bei [der ältesten Tochter] und das Nägelkauen bei [der jüngsten Tochter] als somatische Reaktionsbildung erklären.”
Trotz Vorliegen der psychologischen Einschätzung seit 02.02.2020, unterlässt der Landrat Maßnahmen, um die Kinder zu schützen. Herr Heiner Scheffold und auch sein Stellvertreter Markus Möller, der Dezernatsleiter Josef Barabeisch, sowie die Jugendamtsleiterin Sabine Blessing, halten es bis heute widersinnig für eine Schädigung von Kindern, wenn Eltern sie über ihr Grund-, Menschen- und Kinderrecht auf beide Eltern aufklären. Dies ist der demokratiefeindliche Grund, warum die betroffenen Kinder seit Mai 2019 ihren Vater nur 2 Stunden alle 2 Wochen unter Bewachung von zwei Frauen sehen dürfen.
Der Sachverständige führt hierzu noch weiter aus:
„Da sie [Anm.: das geflohene Kind] das mütterliche Zuhause als beängstigend, gewalttätig (Schläge) und nötigend erlebt und das Leiden der jüngeren Schwester […] miterlebt, sehe ich keine Manipulation Ihrerseits [Anm.: d.h. des Vaters]. Aus meiner Sicht leisten Sie [Anm.: d.h. der Vater] [dem ältesten Kind] Hilfestellung, vermitteln ihr demokratische Werte und zeigen, wie man sich entsprechend wehren kann. Sie erlösen sie aus der Hilflosigkeit der Mutter und dem Gericht gegenüber, von denen sie sich nicht verstanden fühlt.”
Hieraus ließe sich im Gesamtzusammenhang ableiten, dass die demokratiefeindliche, vom Kreisjugendamt dem Gericht empfohlene, unterstützte und bis heute beibehaltene Trennung der Kinder von ihrem Vater, die Kinder nicht nur psychisch, sondern auch körperlich schädigt.
Körperverletzung im Amt ist eine Straftat nach § 340 StGB. Schon der Versuch ist strafbar und das Begehenlassen durch Unterlassen auch. Wurde die Körperverletzung an Kindern verübt, kommt noch gemäß § 225 StGB die Misshandlung Schutzbefohlener als Straftatbestand hinzu. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.07.2013 (Aktenzeichen 4 StR 168/13) festgestellt, dass psychosomatische Reaktionsbildungen als Körperverletzung zu werten sind.
Zweifellos ist der Landrat ein Amtsträger, auch muss davon ausgegangen werden, dass er schriftlich Kenntnis von der Körperverletzung erlangte, die von einem Sachverständigen als psychosomatische Reaktionsbildung festgestellt wurde und den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Kriterien genügen dürfte. Das Unterlassen ergibt sich aus mehreren Freifam vorliegenden Schreiben des Landratsamts.
Es besteht folglich der dringende Verdacht, dass der Landrat Heiner Scheffold eine Körperverletzung an Kindern im Amt durch Unterlassen zu verantworten hat – womöglich in Tateinheit mit seinem Stellvertreter, einem Dezernenten, sowie der Jugendamtsleiterin.
Freifam ist nicht bekannt, ob gegen den Landrat oder andere Verantwortliche im Landratsamt schon eine diesbezügliche Strafanzeige bzw. Strafantrag gestellt wurde oder ob die Staatsanwaltschaft schon ermittelt. Da es sich um ein mutmaßliches Offizialdelikt handelt, müsste die Staatsanwaltschaft von selbst tätig werden, sobald sie in diesem Artikel zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht erkennt. Selbstverständlich unterstützt Freifam die Strafverfolgungsbehörden gerne vollumfänglich bei diesbezüglichen Ermittlungen.
Man kann nur hoffen, dass das aufgeklärt wird, denn es ist unsäglich, die Schwächsten der Schwachen, die Kinder derart auszunutzen, das muss gerade von staatlicher Seite verhindert und geschützt werden. Allerdings sind meine persönlichen Erfahrungen leider konträr dazu.