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Meine Selbstanzeige wegen Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt Ehingen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16.5.2018 habe ich mich vor dem Familiengericht in Ulm selbst zu einer Wohlverhaltenspflicht verpflichtet, die unzweifelhaft dem Willen unserer zwei Mädchen XXXXX und XXXXX Groganz widerspricht. Zusätzlich ist nicht auszuschließen, dass ich aufgrund der Selbstverpflichtung das Kindeswohl all unserer vier Kinder, also auch das Wohl von XXXXX und XXXXX Groganz, gefährdet habe.

Laut gerichtlichem Vermerk vom 18.5.2018 zum Erörterungstermin am 16.5.2018 (XXXXX) lautet die Wohlverhaltenspflicht wie folgt:

Der Kindsvater versichert und verpflichtet sich, dass er mit seinen vier gemeinsamen Kindern XXXXX, XXXXX, XXXXX und XXXXX sowie auch mit der Kindesmutter nicht über die abgeschlossene Umgangsvereinbarung sprechen will bzw. über eine Abänderung dieser Vereinbarung im Hinblick auf ein Wechselmodell.

Aufgrund dieser Verpflichtung bin ich unfähig, auf die Bedürfnisse unserer Kinder einzugehen. Es ist mir nicht mehr möglich festzustellen, ob der Wille aller vier Kinder, wie er mir von ihnen mitgeteilt wurden, nämlich dass sie zu gleichen Teilen bei beiden der getrennt lebenden Eltern leben wollen, auch dem Kindeswohl entspricht.

Die Verfahrensbeiständin Frau XXXXX hat kurz vor dem Erörterungstermin im Gespräch mit den zwei Töchtern unzweifelhaft festgestellt, dass beide genau so viel Zeit bei der Mutter wie beim Vater verbringen wollen. Die Jungs scheinen dazu nicht befragt worden zu sein, der Text ist hierzu unklar. In ihrer Stellungnahme vom 15.5.2018 schrieb sie:

Beide Mädchen äußern den Wunsch, zu gleichen Teilen beim Vater sein zu wollen. […] Die Kinder äußern den Wunsch, den Vater sehen zu wollen. XXXXX und XXXXX sagen, sie wollen gern zu gleichen Teilen bei Mama und Papa leben.

Da ich durch meine Selbst-Verpflichtung den Kindeswille nicht mehr daraufhin prüfen kann, ob er auch dem Kindeswohl entspricht, habe ich eventuell schon das Wohl aller vier Kinder gefährdet, und zwar seelisch, auf lange Sicht. In den zurückliegenden Umgängen mit den vier Kindern teilten mir diese immer wieder den Wunsch mit, bei beiden Eltern gleich viel Zeit zu verbringen. Unter Hinweis auf die Selbst-Verpflichtung musste ich jedwede Konversation abbrechen und habe die Bedürfnisse der Kinder mutwillig ignoriert.

Ich bekenne mich verantwortlich und schuldig dafür, dass ich mit der Selbst-Verpflichtung meine Verpflichtungen als verantwortlicher Vater verletzt habe. Auf unverantwortliche Art und Weise habe ich gegen Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verstoßen, der besagt:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

In diesem Zusammenhang zeige ich mich weiterhin auch wegen Kindeswohlgefährdung an, weil ich gegen den erklärten Willen unserer vier Kinder dem Beschluss des Amtsgericht Ulm zum nicht-hälftigen Umgang zugestimmt habe und ihn derzeit sogar entsprechend durchführe (XXXXX). Hierzu bitte ich sie um ihren Rat: Soll ich diese Umgangsvereinbarung boykottieren und stattdessen alle vier Kinder wie von ihnen gewünscht hälftig bei mir leben lassen? Wollen Sie vor einem Rat an mich, mit den Kindern und der Mutter sprechen oder ist dies nicht nötig? Soll ich die Änderung des Umgangs sofort durchführen oder benötigt es dazu die Zustimmung des Gerichts?

Aufgrund der selbst auferlegten Wohlverhaltenspflicht ist auch meine Erziehungsfähigkeit in Frage zu stellen.

Ich bitte die Außenstelle Ehingen der Jugendamts Alb-Donau-Kreis darum, meine Selbstanzeige an das zuständige Familiengericht weiterzuleiten und sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass ich nie wieder verantwortungslos meine Pflichten als fürsorglicher Vater verletze, indem ich vor Gericht eine den Kindeswille missachtende und kindeswohlgefährdende Selbst-Verpflichtung abgebe.

Ich bereue meine Selbst-Verpflichtung, aber Dummheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Ich bitte daher explizit um ein scharfes Vorgehen des Jugendamts gegen mich, damit eine Signalwirkung für andere Väter in Deutschland entsteht, die dadurch zu einem verantwortungsvollen und pflichtbewussten Verhalten ihren Kindern gegenüber angehalten werden sollen. Selbst-Verpflichtungen wie die meine, welche gegen das Grundgesetz verstoßen, sollte kein Vater in Deutschland abgeben, denn sie sind kindeswohlgefährdend.

Mit freundlichem Gruß und in der Hoffnung auf eine gerechte Bestrafung,

Sandro Groganz

PS: Da die oben genannten Unterlagen der zuständigen Sachbearbeiterin vorliegen sollten und ich auch davon ausgehe, dass sie als Beamtin das Grundgesetz der BRD kennt, habe ich keine Unterlagen beigelegt. Ansonsten stehe ich gerne zur Verfügung, um entsprechende Dokumente oder Nachweise vorzulegen.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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6 comments

  1. Martina Sonnenburg 11 Juni, 2018 at 10:12 Reply

    das ist ja aller Hand waas die von einem Elternteil verlangen können,aber super getextet,ich höre etwas Sarkasmus,heraus,verstehe es aber,wer läßt sich schon zu so etwas nötigen,ich wünsche für das Vorhaben gutes gelingen

  2. Hans-Jürgen 2 Oktober, 2018 at 08:19 Reply

    Hallo und Respekt!
    Auch ich bin ein Opfer, der in Sorgerechtsstreitigkeiten von unverantwortlichen Müttern gerne gestellten Strafanzeigen. Bei mir wars der härteste Vorwurf: Kindesmissbrauch. Der natürlich in Wirklichkeit NIE PASSIERT ist.
    Folge der Falschanzeige: Ermittlungsverfahren gegen mich und Umgangsausschluss durchs Familiengericht. Ich habe sofort um zumindest begleiteten Umgang gekämpft und auch erhalten. 1 x die Woche 1,5 Stunden bei der Caritas. Das Ermittlungsverfahren wurde natürlich nach ein paar Monaten eingestellt. DANN sofort wieder Antrag eA auf Abänderung des Umgangs auf unbegleitet gestellt. Ich sehe meine Kinder nun endlich wieder 1x die Woche einen ganzen Tag.
    Gutachter hat festgestellt, dass Mutter die Kinder bewusst oder unbewusst manipuliert hat.
    Jetzt Antrag auf alleiniges ABR gestellt.
    Hoffe das Beste für die Kinder. Dir auch alles Gute!
    Grüße HJ

  3. Beweis 20 Januar, 2021 at 19:10 Reply

    Mal eine Frage, weil mir sowas eventuell auch bevorsteht:
    Was wäre denn die Konsequenz gewesen, wenn Sie die Wohlverhaltenspflichterklärung nicht unterzeichnet hätten?
    Was sind überhaupt “Wohlverhaltensverpflichtungen”? Schränken die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein oder gar die Autonomie der Familie?
    Kranker Mist! Wenn meinem Kind etwas auf der Seele liegt, dann rede ich mit ihm darüber – und ich würde mir eine Lebensaufgabe daraus machen, die Strafe, die dann folgt, immer wieder juristisch überprüfen und hinterfragen zu lassen.

    • Sandro Groganz 20 Januar, 2021 at 19:16 Reply

      Bei diesem damaligen Vorgang vor Gericht handelt es sich nach meiner jetzigen Einschätzung um eine Dreiecksnötigung. Ich sollte mit meinen Kindern dazu erpresst werden, innere Zensur zu üben und nicht mehr öffentlich oder meinen Kindern gegenüber über das Wechselmodell zu reden. “Wohlverhaltenspflicht” ist also in diesem Fall nur ein Euphemismus für staatliche Erpressung mit Kindern um eine ungewollte politische Meinung zu unterdrücken.

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