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Der Kampf des Amtsgericht Ulm und Oberlandesgericht Stuttgart gegen Kinderrechte und Gleichberechtigung

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Ich bin ein Vater aus Leidenschaft, der sich als gleichberechtigten Elternteil sieht. Meine 4 Kinder lieben mich. Nach der Trennung von deren Mutter, wollten sie genauso viel Zeit bei mir verbringen, wie bei ihrer Mutter.

Die Mutter war dagegen, ich ging vor das Familiengericht in Ulm und dann erlebte ich das Unvorstellbare: Nicht nur die Mutter, sondern auch das Jugendamt, die Verfahrensbeiständin, der Gutachter und der Richter waren gegen den Wunsch der Kinder auf die gleichberechtigte Erziehung durch beide Eltern.

Nicht nur das: Das Familiengericht in Ulm stellte fest, dass ich eine Gefahr für unsere Kinder sei, weil ich mit ihnen über ihre Kinderrechte und die Gleichberechtigung der Eltern rede.

Moment mal … in Deutschland ist man eine Gefahr für seine Kinder, wenn man mit ihnen über das redet, was sie sich wünschen, nämlich die gleichberechtigte Erziehung durch beide getrennte Eltern (sogenanntes Wechselmodell)? Steht nicht im Grundgesetz etwas von der Gleichberechtigung von Mann und Frau?

Was ordnete das Familiengericht in Ulm an? Es entschied, dass ich unsere Kinder nur noch 90 Minuten pro Woche unter Aufsicht von zwei Frauen sehen dürfe (Amtsgericht Ulm, Beschluss vom 13.10.2018 – 1 F 1274/18).

Ich war fassungslos, dass ein deutsches Gericht tatsächlich so etwas anordnet.

Als ich gegen die Entscheidung des Familiengericht Ulm beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Beschwerde einlegte, erlebte ich eine noch größere Überraschung: Die 3 Richter des 11. Zivilsenat behaupteten das gleiche wie das Familiengericht Ulm, obwohl inzwischen meine älteste Tochter zu mir geflohen war, weil sie die gewalttätigen Einschüchterungen der Mutter gegen die Kinder nicht mehr aushielt, mit der die Mutter den Wunsch der Kinder und die Gleichberechtigung der Eltern verhindern wollte.

Moment mal … ein deutsches Oberlandesgericht toleriert die Gewalt einer Mutter gegen Kinder, wenn damit die Gleichberechtigung der Eltern verhindert wird und ich, der Vater, zu dem eines der Kinder floh, darf die anderen 3 noch seltener sehen als zuvor?

Was entschied das OLG Stuttgart? Ich darf nun 3 meiner Kinder nur noch 2 Stunden alle 2 Wochen unter Aufsicht von zwei Frauen sehen . Die älteste Tochter, die zu mir floh, darf bei mir leben. (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2019 – 11 UF 42/19)

Ich war noch fassungsloser, dass ein deutsches Oberlandesgericht so paradox entscheiden würde: 3 meiner Kinder müssen laut OLG Stuttgart vor mir geschützt werden, weil ich mit ihnen über ihre Kinderrechte und die Gleichberechtigung rede. Ein viertes Kind, das zu mir floh, weil die Mutter mit Gewalt seine Kinderrechte und die gleichberechtigte Erziehung durch beide Eltern verhinderte, darf bei mir leben.

Für mich ist klar: Hier handeln zwei Gerichte und insgesamt 4 sogenannte Familienrichter verfassungswidrig und schädigen Kinder bewusst und absichtlich. Sie bestrafen mich als Vater dafür, dass ich gemäß des Wunsches meiner Kinder und im Sinne des Grundgesetzes meine Gleichberechtigung einfordere. Sie bestrafen unsere Kinder dafür, dass sie beide Eltern lieben. Sie bestrafen mich dafür, dass ich unseren Kindern die Liebe zu beiden Eltern ermöglichen möchte.

Das Kernargument der 4 Familienrichter, kann absurder nicht sein: Sie behaupten, ich sei eine körperliche und psychische Gefahr für zuerst alle 4 Kinder, jetzt noch für 3, weil ich ihnen einreden würde, sie sollen beide Eltern lieben.

Es ist ein kafkaesker und ungleicher Kampf der Familienrichter in Ulm und Stuttgart gegen Kinderrechte und Gleichberechtigung, den ich zuerst alleine und nun mit der zu mir geflohenen ältesten Tochter durchstehen muss.

Nie hätte ich mir vorstellen können, wie grausam und irrational deutsche Familienrichter gegen Kinder und Eltern vorgehen, die die gleichberechtigte Erziehung wollen.

Ich werde nicht aufgeben, und meine älteste Tochter auch nicht, denn wir sind davon überzeugt, dass sich in der Gleichberechtigung der Eltern die Achtung vor der bedingungslosen Liebe für Kinder und Eltern ausdrückt.

Ohne Unterstützung schaffen wir es jedoch nicht, den ungleichen Kampf der Gerichte gegen uns zu gewinnen. Wir brauchen die breite Unterstützung der Öffentlichkeit. Bitte tut, was ihr könnt, damit die Gerichte unsere Würde achten und in Deutschland endlich Kinderrechte geachtet werden und Eltern nach der Trennung gleichberechtigt sind.

Teilt bitte diesen Artikel auf Twitter, Facebook, etc. oder spendet dafür, dass wir der Gleichberechtigung der Eltern in Deutschland zum Erfolg verhelfen können oder sprecht Politiker an, macht Medien auf unseren Fall aufmerksam, usw. Ihr könnt mich über Twitter oder Facebook kontaktieren.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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4 comments

  1. Herbert Steinhaus 19 August, 2019 at 11:19 Reply

    Wie soll man das nennen?

    Ein paar Gedankensprünge:

    … la stratègie de tension …
    … strategy of tension …
    … Anschlag auf den gesunden Menschenverstand …
    … Anschlag auf den Rechtsstaat …
    … Anschlag auf die Demokratie …
    … Rechtsbeugung …
    … Verfassungsfeindlichkeit …
    … Terror …
    … Kindesmißbrauch …
    … ???

    Und, bitte, was haben Amtsgericht Ulm und Oberlandesgericht Stuttgart damit zu tun? Vielleicht klären die beteiligten Richter ja die Öffentlichkeit einmal auf, seriös, tatsächlich und rechtlich fundiert meine ich …

  2. Aurelia Weinhold einhold 19 August, 2019 at 18:38 Reply

    Dieser Artikel ist gut geschrieben. Sende ihn bitte an das Familienministerium und das Justizministerium. Der Zeitpunkt ist günstig. Problem 1 sind die fragwürdigen Inobhutnahmen. Problem 2 der Erhalt des Kontaktes zu beiden Elternteilen und eine gleichberechtigte Erziehung. Beim Familiengericht läuft es oft nicht so wie das von einem Rechtssaat erwartet werden darf.

  3. Rydberg 24 August, 2019 at 22:45 Reply

    Nachdem ich die verlinkte Urteilsbegründung gelesene habe, finde ich die Begründung des Gerichts zumindest verständlich. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Ich kenne Ihre Situation nicht und kann nicht beurteilen, wie Sie bzw. Ihre Ex-Frau mit den Kindern umgehen. Aber das Gericht konnte sich da augenscheinlich zusammen mit dem Jugendamt einen guten Eindruck machen. Und wie im Urteil dargelegt funktioniert das Wechselmodell auch nur gut unter gewissen Bedingungen, die nicht gegeben scheinen. Jede Familiengerichtliche Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Das zu einer Gleichberechtigungsfrage hochzustilisieren finde ich fragwürdig.

    P. S. : Ich hoffe hier unter einem Pseudonym zu kommentieren geht in Ordnung

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