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OLG Stuttgart verhindert Wechselmodell: Hört Kind nicht an und trennt es von Geschwistern

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Das OLG Stuttgart hat unsere älteste Tochter nicht angehört, obwohl sie zwei Mal darum bat und ich auch den entsprechenden Antrag bei Gericht stellte. Hat das OLG Stuttgart ein Kind diskriminiert, das sich für das Wechselmodell einsetzt?

Unsere älteste Tochter wollte dem OLG die Wahrheit darüber erzählen, wie sie und ihre 3 Geschwister im Umfeld der Mutter eingeschüchtert wurden, damit sie vor Gericht nicht von ihrem Wunsch nach dem Wechselmodell erzählen. Sie wollte dem OLG Stuttgart außerdem persönlich mitteilen, dass sie und ihre 3 Geschwister die Briefe an das Gericht eigenständig geschrieben haben, in denen sie auf mehren Seiten detailliert die Gewalt gegen sie im Umfeld der Mutter schilderten.

Anstatt das Kind gemäß seinen Rechten anzuhören, stützte das OLG Stuttgart seinem Beschluss vom 24.06.2019 (Az. 11 UF 42/19) auf der falschen Behauptung, ich würde die Kinder unter Druck setzen – was den schriftlichen Klarstellungen der Kinder widerspricht. Für die Unterstellung des OLG Stuttgart gegen mich gibt es keine Beweise. Im Gegenteil, keines unserer 4 Kinder behauptete derartiges.

Stattdessen teilten unsere Kinder im Gegenteil dem OLG Stuttgart seit Ende März auf mehreren Seiten detailliert schriftlich mit, wie sie im Umfeld der Mutter physisch und psychisch unter Druck gesetzt wurden, um auf das Wechselmodell zu verzichten. Diese Briefe schickte ich dem OLG Stuttgart auf Wunsch der Kinder vertraulich zu, da die Kinder eine Bestrafung durch ihre Mutter und deren Umfeld befürchteten, sobald diese davon erfahren hätten.

Umso überraschter war ich, dass der vorsitzende Richter des 11. Zivilsenat am OLG Stuttgart gleich zu Beginn der Verhandlung am 28.05.2019 die wahrheitswidrige Überzeugung kundtat, ich hätte die Briefe der Kinder “vorgefasst”. Als ich dies meiner ältesten Tochter erzählte, schrieb sie sofort am Abend des selben Tages am 28.05.2019 an den Richter:

„Lieber Herr [VORSITZENDER RICHTER AM OLG],

Ich finde es nicht nett von Ihnen, dass sie gesagt haben, dass Papa uns die Briefe diktiert oder vorlegt. Ich habe Ihnen erklärt, warum ich das vor Gericht anders gesagt habe und ich möchte, dass Sie es verstehen und respektieren, wie es ist.

von [KIND 1]

PS: Das habe ich selber geschrieben und ich habe selber geschrieben: das habe ich selber geschrieben und ich habe selber geschrieben: und ich habe selber geschrieben: das habe ich selber geschrieben, usw.”

Als das OLG Stuttgart zwei Wochen später immer noch keine Anhörung der ältesten Tochter anberaumte, hakte sie beim OLG Stuttgart am 16.06.2019 nach:

„Lieber Herr [VORSITZENDER RICHTER AM OLG],

wieso haben Sie mich nicht angehört? Heißt das also, dass Sie gar nicht an der Wahrheit
interessiert sind? Am 03.06. habe ich Herr [RICHTER AM AG] gesagt, was ich wirklich will und dass ich die Briefe selber geschrieben habe.”

Ohne unsere älteste Tochter anzuhören, fasste das OLG Stuttgart am 24.06.2019 seinen Beschluss, der paradoxer nicht sein könnte:

  • Die älteste Tochter, die am 9. Mai 2019 von der Mutter zu mir floh, weil sie den Anti-Wechselmodell-Druck bei der Mutter nicht mehr aushielt, darf laut Gerichtsbeschluss bei mir bleiben.
  • Ihre 3 Geschwister, die von der Mutter genauso unter Druck gesetzt wurden, dürfen mich derzeit nur noch unter der Aufsicht von 2 Frauen für 2 Stunden alle zwei Wochen sehen, weil ich die 3 angeblich mit dem Wechselmodell unter Druck setze.

Offenbar wollte das OLG Stuttgart von meiner ältesten Tochter die Wahrheit nicht erfahren, damit es einen diskriminierenden Beschluss fassen kann, mit dem das Wechselmodell, der unbeeinflusste Wunsch aller 4 Kinder, verhindert wird und die Geschwister stattdessen voneinander getrennt werden. Faktisch sehen sie sich die 4 Geschwister seit 2 Monaten kaum noch, obwohl sie sich vorher jeden Tag sahen.

Offenkundig will der 11. Zivilsenat des OLG Stuttgart die Meinung der mutigen ältesten Tochter nicht hören, die sich für das Wechselmodell einsetzt und trennt sie lieber von ihren 3 jüngeren Geschwistern, die noch nicht selbständig aus dem Residenzmodell fliehen können. Es befürchtet womöglich, dass sich diese 3 Residenzmodell-Geiseln vom Mut der ältesten Schwester anstecken lassen und sich genauso mutig für das Wechselmodell einsetzen sowie zu mir fliehen.

So verhindert das OLG Stuttgart die UNO-Kinderrechte und die Gleichberechtigung von Eltern.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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5 comments

  1. Helmut Stark 13 Juli, 2019 at 19:08 Reply

    Hallo Sandro,

    So wie du das schilderst, ist deinem Kind das Recht nach „rechtlichem Gehör“ (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) verweigert worden. Du kannst das selbst googlen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliches_Geh%C3%B6r)
    Dazu gibt es auch ein Urteil vom BVG (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/02/rk20190213_2bvr063316.html)
    Hier auch: https://dejure.org/gesetze/ZPO/321a.html
    Spätestens der Verfahrensbeistand hätte hier einschreiten müssen.

    Dir bleiben also einige Möglichkeiten, den Beschluss anzufechten, nicht nur inhaltlich sondern auch verfahrenstechnisch.

    Viel Glück
    Helmut

  2. Marco 25 Juli, 2019 at 07:25 Reply

    Haben ähnliche Situation. Sohn WOLLTE hier bleiben. Hats gemacht. Totaler Stress für mich — weil ich das ntürlich auch wollte. Angeblich Manipulation. Tochter sehe ich nicht mehr seitdem. Trotzdem keine Änderung von Unterhalt usw.

    Ist dein beschluss online? Wie machst dus mit dem Unterhalt? Zahlt sie dir jetzt welchen?

  3. C.S. 2 Oktober, 2023 at 17:54 Reply

    Dass das Wechselmodell der unbeeinflusste Wunsch aller 4 Kleinkinder sein soll, wie sollte das gehen?
    Woher sollen die Kleinkinder denn von dem Wechselmodell erfahren haben?
    Kam da ein Engel angeflogen und hat ihnen das zugeflüstert? Wohl kaum.
    Das waren Sie, sonst niemand.
    Und ja, sowas nennt man für gewöhnlich Beeinflussung von Kleinkindern.
    Logisch, dass das Familiengericht dies unterbinden muss.

    Den Unterhalt, den ihre Exfrau ihnen für die älteste Tochter nicht zahlt, könnten sie doch ganz einfach von ihrer Unterhaltszahlung für die restlichen Kinder abziehen, wenn Sie denn für diese Unterhalt zahlen.

    Den Text, den Ihre Tochter auf der linken Seite des Heftes geschrieben hat, ist auffällig in Schönschrift und nahezu ohne Fehler. Das dieser diktiert oder abgeschrieben wurde, sieht ein Blinder mit Krückstock!!

    Und ich schreibe es nochmal, Sie sind hier der beeinflussende Elternteil, der die Familie terrorisiert und 4 Jahre lang keine Ruhe hat einkehren lassen.

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