Das Jugendamt Alb-Donau-Kreis ist laut Aussage seiner Leiterin Sabine Blessing nicht fähig dazu, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung auszuwerten. Damit weiß das Jugendamt auch nicht einzuschätzen, ob und wie Kinder zu schützen sind.
Diese schriftliche Aussage machte die Jugendamtsleiterin in einem Freifam vorliegenden Schreiben an das AG Ulm vom 14.02.2020 im Verfahren 1 F 175/20. Darin heißt es wörtlich:
“Der zitierte Audomitschnitt und das in Auszügen beigefügte Attest von Dr. [ANONYMISIERT] ist vom Jugendamt nicht zu werten.”
Damit räumt Sabine Blessing ein, dass die von ihr geleitete Kinderschutzbehörde im Alb-Donau-Kreis die Hinweise von Sachverständigen auf eine potentielle Kindeswohlgefährdung nicht einschätzen kann. Weiterhin räumt sie ein, dass Beweise, die Gewalt gegen Kinder dokumentieren, vom Jugendamt nicht bewertet werden können.
Dieser eine Satz der Jugendamtsleiterin lässt erkennen, dass ihre Behörde ihrem gesetzlichen Schutzauftrag für Kinder nicht nachkommen kann, der wie folgt gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII verpflichtend vorgegeben ist:
“Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.”
Besonders pikant daran ist, dass Frau Blessing die Unfähigkeit ihrer Behörde in einem Verfahren als Argument anführt, in welchem das Gericht gegen ihren Vorgesetzten Josef Barabeisch wegen Kindeswohlgefährdung ermittelt. Offensichtlich ist das Jugendamt genau dann nicht fähig, seinen Schutzauftrag für Kinder pflichtgemäß zu erfüllen, wenn dies Kollegen zum Vorteil, jedoch Kindern zum Nachteil gereicht.
Dieses taktische Vorgehen der Jugendamtsleiterin Sabine Blessing, nämlich Kinder nur dann zu schützen, wenn es den persönlichen Interessen der Mitarbeiter dient, lässt das Jugendamt insgesamt als inkompetent und als institutionelle Gefahr für Kinder im Alb-Donau-Kreis erscheinen.
Wann werden Kreisräte im Alb-Donau-Kreis wie CDU-Generalsekretär Manuel Hagel oder der Jugendhilfeausschuss endlich aktiv und schützen Kinder vor dem Kreisjugendamt?
Also langsam frage ich mich in welcher Bananenrepublik leben wir inzwischen eigentlich?
Wenn hier ein Jugendamt und hier ausreichende Beweise für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen NICHT tätig wird dagengen zu intervenieren obwohl es vom Gesetzgeber einen ganz klaren Auftrag dazu hat.
Wieso muss dann auch noch ein Politiker oder der Jugendhilfeausschuss in dem Fall noch angerufen werden?
Für was brauchen dann wir noch die Jugendämter in dem Fall dieses wenn letztendlich hier Kinder und Jugendliche eh im Stich gelassen werden?
Nur damit sich Kollegen gegenseitig schützen und nicht Gefahr laufen sich strafrechtlich was zu Schulde kommen lassen?
An welche Behörde sollen sich dann Eltern, Kinder und Jugendliche dann wenden im Falle eines Falles wenn nicht an das Jugendamt?
Schutzauftrag ganz klar verfehlt!
Nach dem Motto:”Mache ich hier besser nichts dann mache ich auch nichts falsch”.
In diesem Staat wundert mich fast nichts mehr.
Einfach unfassbar.